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Jobcenter: Koch setzt sich gegen Kauder durch

Hessens Ministerpräsident ertrotzt im unionsinternen Streit um die Zukunft der Jobcenter die Grundgesetzänderung -um die Optionskommunen zu retten. Dafür stellt jetzt die SPD Bedingungen. Von Markus Sievers

Der hessische Ministerpräsident Roland Koch.
Der hessische Ministerpräsident Roland Koch.
Foto: ddp

Berlin. Im Streit über die Zukunft der Jobcenter hat die Union ihre Selbstblockade aufgelöst und sich auf eine Grundgesetzänderung verständigt. Die Erleichterung darüber war Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ins Gesicht geschrieben, als sie am Sonntagabend die Einigung zwischen den Streithähnen - den CDU-Ministerpräsidenten und der Unions-Bundestagsfraktion - bekannt gab.

Nun aber bekommt sie es mit den Sozialdemokraten zu tun, ohne die es keine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat gibt. Die SPD ist zwar bereit, den Weg der Verfassungsänderung mitzugehen. Dafür aber stellt sie Bedingungen, die nicht jedem in der Koalition gefallen dürften.

Der Hartz-IV-Streit

Wer kann Langzeitarbeitslose und ihre Familien am besten betreuen - der Bund über die Bundesagentur für Arbeit oder die Kommunen? Dieser Streit begleitete stets die Hartz-Reformen. Die Union favorisiert die Kommunen, die SPD die Bundesagentur (BA). Heraus kam ein Kompromiss mit drei Modellen.

Beim Standardmodell arbeiten BA und Kommunen zusammen. In Jobcentern kümmern sich die Arbeitsagenturen ums Arbeitslosengeld und die Vermittlung, die Kommunen etwa um Wohnung und Kinderbetreuung.

Für 69 Kommunen setzte die Union eine Ausnahmeregel durch, die ihnen die alleinige Zuständigkeit sichert (Optionskommunen).

In gut 20 Regionen arbeiten beide Behörden wie früher getrennt.

Laut Verfassung darf der Bund aber keine Aufgaben, etwa die Arbeitsvermittlung, an Kommunen delegieren. Daher wurden die Optionskommunen nur als Ausnahme und nur bis Ende 2010 zugelassen. Hinzu kam ein Urteil des Verfassungsgerichts, das auch die Jobcenter als unzulässige Mischverwaltung beanstandete. Nun wollen Union und SPD die Verfassung ändern, um Jobcenter und Optionskommunen zu retten. (msv)

So wollen die Sozialdemokraten die Gelegenheit nutzen, Abstriche bei den Arbeitsmarktprogrammen zu verhindern. Diese Einsparungen aber brauchen Union und FDP, wenn sie wie geplant mit dem Abbau des Defizits vorankommen wollen.

"Es darf keine Kürzungen bei der Arbeitsförderung geben", heißt es dazu in einer Erklärung des SPD-Präsidiums. "Die im Gesetzentwurf der letzten Bundesregierung festgeschriebene Zahl der Vermittler ist für uns unabdingbar. Außerdem dürfen die Fördermaßnahmen für Arbeitssuchende im Bundeshaushalt nicht reduziert werden."

Die Freude über den Konsens im eigenen Lager könnte von der Leyen also noch vergehen, wenn Ende dieser Woche die Verhandlungen mit der SPD beginnen. Erst einmal ist die Arbeitsministerin aber froh, dass die Union eine geschlossene Position gefunden hat. Ursprünglich wollte von der Leyen die Jobcenter mit einem einfachen Gesetz reformieren. Das lehnte jedoch Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) ab, weil damit seine Forderung nach mehr Optionskommunen nicht hätte erfüllt werden können. Koch verlangte daher die Grundgesetzänderung, die zuvor die Unionsbundestagsfraktion ausgeschlossen hatte.

Bei dem Spitzentreffen von CDU und CSU am Sonntagabend knickte Unionsfraktionschef Volker Kauder ein und gab seine Ablehnung auf. Von "hitzigen Wortgefechten" zwischen den Ministerpräsidenten und Kauder berichten Teilnehmer der Gesprächsrunde. Die Wut über Koch, der ein Eingehen auf die Bedenken der Fraktion ausgeschlossen hatte, ist demnach nicht nur bei der Arbeitsministerin groß.

Für Kauder blieb nach Kochs Auftritt nur die Wahl zwischen Pest und Cholera: Hätte er auf seinem Nein zur Grundgesetzänderung bestanden, wäre die heutige Hartz-IV-Verwaltung von 2010 an verfassungswidrig. Die Jobcenter müssten aufgelöst werden, ebenso die Optionskommunen. Dann müssten von Januar an überall in Deutschland Bundesagentur für Arbeit und Kommunen ihr Geschäft wieder getrennt voneinander betreiben, so wie vor den Hartz-Reformen. Weil er das nicht verantworten wollte, blieb Kauder nur das Nachgeben.

"Die Bedenken sind nach wie vor da", sagte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach der FR. Es sei ein Problem, in einer Verfassungsänderung das festzuschreiben, was das Bundesverfassungsgericht beanstandet hatte. Am Ende habe in der Fraktion der Pragmatismus gesiegt: "Wenn wir die Bedürfnisse der Hartz IV-Empfänger in den Mittelpunkt stellen, müssen wir den Weg für einen Konsens freimachen."

Autor:  Markus Sievers
Datum:  9 | 2 | 2010
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