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Juristisches Neuland: Deutsche klagt auf Abzug der US-Atomwaffen

Seit Jahrzehnten wehrt sich Elke Koller dagegen, dass auf auf dem Fliegerhorst Büchel in Rheinland-Pfalz US-Atomwaffen gelagert werden. Jetzt versucht sie es auf dem Rechtsweg. Von Sigrid Averesch

Bomben-Hut: Ostermarsch-Demo in Büchel.
Bomben-Hut: Ostermarsch-Demo in Büchel.
Foto: dpa

Berlin. Seit Jahrzehnten wehrt sich Elke Koller dagegen, dass auf auf dem Fliegerhorst Büchel in Rheinland-Pfalz US-Atomwaffen gelagert werden. Vor Jahren demonstrierte das Mitglied der Friedensbewegung für die Abrüstung. Jetzt versucht sie, juristisch den Abzug der rund 20 Sprengköpfe zu erstreiten. Gestern reichte die Apothekerin vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage ein. Schon die Lagerung der Waffen verstoße gegen Völkerrecht und gegen das Grundgesetz, lautet die Argumentation.

"Ich sehe in den Atomwaffen eine riesige Bedrohung", sagte Koller, die nur vier Kilometer von dem Fliegerhorst entfernt wohnt. Sie wird unterstützt von der deutschen Sektion der Internationalen Vereinigung von Juristen gegen Atomwaffen (Ialana).

In Büchel werden laut der Atomwaffengegner die letzten in Deutschland vorhandenen Nuklearbomben der USA gelagert. Sie sollen sich in unterirdischen Magazinen befinden. Deutsche Piloten trainierten mit US-Soldaten den Einsatz, sagte Kollers Anwalt Peter Becker, Vorsitzender der deutschen Ialana. "Fliegt ein Tornado mit deutschen Piloten erst einmal, dann hat zweifellos die Besatzung die Kontrolle über die Atomwaffen an Bord."

Becker verweist darauf, dass Deutschland die Flugzeugstaffel für das Konzept vorhält. Dies verstoße gegen den Atomwaffensperrvertrag. Zudem werde damit das Gewaltverbot der UN-Charta verletzt.

Ziel der Klage ist es, dass die Bundesregierung auf den Abzug der Bomben hinwirkt und das Konzept der nuklearen Teilhabe aufgeben soll. Die bisherigen Bemühungen Berlins reichten dazu nicht aus, betonte Becker. Es sei immerhin erfreulich, dass Union und FDP diese Forderung im Koalitionsvertrag aufgenommen hätten. Nach seinen Angaben wird mit dem Verfahren juristisches Neuland betreten. Erstmals verklage eine Privatperson die Bundesregierung, um den Abzug der US-Atomwaffen wegen der Verletzung der Verfassung und des Völkerrechts zu erwirken. Die Ialana leitet dieses Klagerecht aus Artikel 25 des Grundgesetzes ab.

Autor:  Sigrid Averesch
Datum:  14 | 4 | 2010
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