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Kabinettsentscheidung: Kritik an Reform der Sicherungsverwahrung

Das Bundeskabinett beschäftigt sich heute mit dem Thema Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher. Die Ministerrunde verabschiedet voraussichtlich Eckpunkte für eine Reform, die auch eine Regelung für so genannte Altfälle umfassen soll.

Berlin –  

An der vom Bund geplanten Neuregelung der Sicherungsverwahrung kommt von Länderseite Kritik. Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) warnte vor der geplanten Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung.

«Wir brauchen die Möglichkeit, einen rückfallgefährdeten Schwerverbrecher festzuhalten, auch wenn sich seine Gefährlichkeit erst in der Haftzeit zeigt», sagte Busemann der «Berliner Zeitung». Er kündigte Widerstand gegen die geplante Reform an, wenn die Sicherheit der Bevölkerung nicht garantiert werde.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung will die Eckpunkte der Reform heute im Kabinett beschließen.

Skeptisch sieht Busemann den Plan von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), psychisch gestörte Gewaltverbrecher in geschlossenen Einrichtungen unterzubringen und mit Therapien auf die Freilassung vorzubereiten. Rechtlich werde es hoch kompliziert, die Tatbestände, die zur weiteren Festsetzung dieser Täter legitimieren, sauber abzugrenzen. «Da ist ein juristisches Kunstwerk erforderlich», sagte der CDU-Politiker. Er äußerte die Sorge, dass das neue Gesetz erst rechtskräftig werde, wenn die meisten Altfälle auf freiem Fuß sind.

Nach einem Bericht der «Neuen Osnabrücker Zeitung» will die Bundesregierung an der nachträglichen Sicherungsverwahrung für junge Schwerkriminelle festgehalten werden. Der FDP-Rechtsexperte Christian Ahrendt sagte der Zeitung: «Die Vorschriften für jugendliche Straftäter sind nicht Bestandteil der Reformpläne zur Sicherungsverwahrung.» Auch Unions-Innenexperte Hans-Peter Uhl (CSU) bestätigte dem Blatt, dass es «für Jugendliche und Heranwachsende bei der geltenden Rechtslage bleibt». Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sagte, es sei «richtig, an den Vorschriften zur nachträglichen Sicherungsverwahrung festzuhalten, damit auch im Bereich des Jugendstrafrechts keine Sicherheitslücken entstehen».

Nach dem Jugendgerichtsgesetz darf ein junger Straftäter, der wegen schwerster Verbrechen zu einer Jugendstrafe von mindestens sieben Jahren verurteilt worden ist, über das Ende seiner Haftzeit hinaus eingesperrt bleiben, wenn er mit hoher Wahrscheinlichkeit noch gefährlich ist.

Im Frühjahr hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die deutsche Form der Sicherungsverwahrung stark kritisiert. Etwa 60 bis 80 Altfälle, die vor 1998 verurteilt worden sind, müssen freigelassen werden. Inzwischen sind bereits mehr als zehn dieser Straftäter wieder auf freiem Fuß und werden teils rund um die Uhr von einem großen Polizeiaufgebot überwacht. (dpa)

Datum:  1 | 9 | 2010
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