Wenn die Bundesregierung gehofft haben sollte, die Acta-Kritiker mit ihrer Ankündigung ruhig zu stellen, das Abkommen vorerst nicht zu unterzeichnen, so ist diese Operation gründlich misslungen: Die Proteste gegen Acta schwappten am Sonnabend aus dem Netz auf die Straße - und die analoge Präsenz, wie es ein Netzaktivist nannte, war beeindruckend: Mehrere Zehntausende demonstrierten in über sechzig Städten in Deutschland gegen das Abkommen, von dem Kritiker befürchten, dass es zu Zensur im Internet führen wird. Allein in München gingen mehr als 18.000 Menschen auf die Straße – auch in Berlin demonstrierten etwa 10.000.
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Acta) ist ein internationaler Handelspakt mit dem Ziel, Urheberrechte auch international durchzusetzen und gegen Marken- und Produktfälschung vorzugehen.
Das fertige Vertragswerk wurde bis Januar von der EU und zehn weiteren Staaten unterzeichnet. Allerdings haben noch nicht alle 27 EU-Mitgliedsstaaten einzeln signiert.
Die Kritiker sehen in dem Abkommen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Von Kritikern wie auch Befürwortern wird darauf hingewiesen, dass viele Acta-Bestimmungen einen relativ großen Interpretationsspielraum lassen.
Protest war am Samstag in mehr als 50 deutschen Städten angekündigt. In Berlin beginnt die Anti-Acta-Demo um 13 Uhr vor dem Roten Rathaus in der Nähe des Alexanderplatzes. Über Facebook haben sich bereits Zehntausende zu den Demonstrationen angekündigt. Begonnen haben die Proteste gegen Acta in Polen.
In den USA gab es im Januar ebenfalls Proteste gegen Urheberrechtsgesetze. Eine Studie des Meinungsforschungsinstituts PEW hat ergeben, dass junge Menschen unter 30 Jahren dieses Thema intensiver verfolgten als die US-Präsidentschaftsvorwahlen.
Der auf Initiative der USA und Japans ausgehandelte ACTA-Vertrag regelt unter anderem die „Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld“. Kritiker sehen darin dagegen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Deutschland will ACTA vorerst nicht unterzeichnen. Die zuständige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) habe Bedenken angemeldet, hatte am Freitag ein Sprecher des Auswärtigen Amts gesagt.
Das Urheberrecht schützt Leistungen des menschlichen Geistes. Durch das deutsche Urheberrechtsgesetz wird der Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes geschützt. Damit dient das Gesetz den ideellen und materiellen Interessen des Urhebers.
Dem Urheber steht „eine angemessene Vergütung“ zu, soweit ein anderer als der Urheber das Werk nutzt. Auch wenn der Urheber und der Nutzer keine Absprache über eine solche Vergütung getroffen haben, gilt nach dem Urheberrechtsgesetz „die angemessene Vergütung als vereinbart“. Damit wird dem Urheber ein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung eingeräumt.
70 Jahre nach dem Tode des Urhebers erlischt grundsätzlich das Urheberrecht. Soweit es mehrere Urheber gibt, erlischt es 70 Jahre nach dem Tode des am längsten lebenden Miturhebers. Bei anonymen und pseudonymen Werken erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung.
Das Anti-counterfeiting Trade Agreement (Acta) ist ein internationaler Handelspakt mit dem Ziel, Urheberrechte auch international durchzusetzen und gegen Marken- und Produktfälschung vorzugehen. Das Abkommen ergänzt das Trips-Abkommen von 1994 im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Der Acta-Vertrag geht auf eine Initiative der USA und Japans zurück.
Die Verhandlungen über Acta standen unter dem Druck von Interessengruppen insbesondere der US-amerikanischen Film- und Musikindustrie. Das fertige Vertragswerk wurde bis zum Januar von der EU und zehn weiteren Staaten
unterzeichnet. Allerdings haben noch nicht alle 27 Mitglieder der EU auch als Nationalstaaten das Abkommen signiert. Das Abkommen muss zudem noch vom Europaparlament gebilligt und von den Parlamenten der Einzelstaaten ratifiziert werden.
Die Kritiker sehen in dem Abkommen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Die Bundesregierung hat erklärt, dass Acta nichts an der deutschen Rechtslage ändere. Allerdings wird von Kritikern wie Befürwortern darauf hingewiesen, dass viele Acta-Bestimmungen einen relativ großen Interpretationsspielraum lassen.
Unter dem Eindruck massiver Proteste haben Polen, die Slowakei, Tschechien und Lettland jüngst die Ratifizierung von Acta vorerst ausgesetzt. Auch Deutschland wird das Abkommen zunächst nicht unterzeichnen. Das Auswärtige Amt zog die bereits erteilte Weisung zur Signierung des umstrittenen Vertragswerks wieder zurück, wie am Freitag bekannt wurde.
Folgende Länder haben über Acta verhandelt: die Europäische Union und ihre 27 Mitgliedstaaten, ferner Australien, Japan, Kanada, Südkorea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, die Schweiz und die USA. An den ersten
Verhandlungsrunden nahmen auch Jordanien und die Vereinigten Arabischen Emirate teil.
Die Vorbereitungen für Acta hatten mit dem G8-Gipfel 2006 begonnen. Seit Juni 2008 wurde konkret verhandelt. Im Dezember 2011 gab der Rat der 27 EU-Minister grünes Licht für ACTA.
Im Januar 2012 unterzeichneten in Tokio 22 EU-Staaten das Abkommen. Am 29. Februar soll das Abkommen im Außenhandelsausschuss des EU-Parlaments debattiert werden, im Juli soll das Plenum darüber abstimmen.
Viel mehr, als die Organisatoren selbst erwartet hatten – in Berlin hatten sie etwa nur 700 Demonstranten angemeldet. Insgesamt beteiligten sich nach Berechnungen der Organisatoren über 120 000 Menschen an dem internationalen Aktionstag gegen das Handelsabkommen. Auch in Dublin, Warschau und London waren Tausende auf die Straße gegangen.
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Acta) ist ein internationaler Handelspakt mit dem Ziel, Urheberrechte auch international durchzusetzen und gegen Marken- und Produktfälschung vorzugehen.
Das fertige Vertragswerk wurde bis Januar von der EU und zehn weiteren Staaten unterzeichnet. Allerdings haben noch nicht alle 27 EU-Mitgliedsstaaten einzeln signiert.
Die Kritiker sehen in dem Abkommen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Von Kritikern wie auch Befürwortern wird darauf hingewiesen, dass viele Acta-Bestimmungen einen relativ großen Interpretationsspielraum lassen.
Protest war am Samstag in mehr als 50 deutschen Städten angekündigt. In Berlin beginnt die Anti-Acta-Demo um 13 Uhr vor dem Roten Rathaus in der Nähe des Alexanderplatzes. Über Facebook haben sich bereits Zehntausende zu den Demonstrationen angekündigt. Begonnen haben die Proteste gegen Acta in Polen.
In den USA gab es im Januar ebenfalls Proteste gegen Urheberrechtsgesetze. Eine Studie des Meinungsforschungsinstituts PEW hat ergeben, dass junge Menschen unter 30 Jahren dieses Thema intensiver verfolgten als die US-Präsidentschaftsvorwahlen.
Der auf Initiative der USA und Japans ausgehandelte ACTA-Vertrag regelt unter anderem die „Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld“. Kritiker sehen darin dagegen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Deutschland will ACTA vorerst nicht unterzeichnen. Die zuständige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) habe Bedenken angemeldet, hatte am Freitag ein Sprecher des Auswärtigen Amts gesagt.
Das Urheberrecht schützt Leistungen des menschlichen Geistes. Durch das deutsche Urheberrechtsgesetz wird der Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes geschützt. Damit dient das Gesetz den ideellen und materiellen Interessen des Urhebers.
Dem Urheber steht „eine angemessene Vergütung“ zu, soweit ein anderer als der Urheber das Werk nutzt. Auch wenn der Urheber und der Nutzer keine Absprache über eine solche Vergütung getroffen haben, gilt nach dem Urheberrechtsgesetz „die angemessene Vergütung als vereinbart“. Damit wird dem Urheber ein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung eingeräumt.
70 Jahre nach dem Tode des Urhebers erlischt grundsätzlich das Urheberrecht. Soweit es mehrere Urheber gibt, erlischt es 70 Jahre nach dem Tode des am längsten lebenden Miturhebers. Bei anonymen und pseudonymen Werken erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung.
Das Anti-counterfeiting Trade Agreement (Acta) ist ein internationaler Handelspakt mit dem Ziel, Urheberrechte auch international durchzusetzen und gegen Marken- und Produktfälschung vorzugehen. Das Abkommen ergänzt das Trips-Abkommen von 1994 im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Der Acta-Vertrag geht auf eine Initiative der USA und Japans zurück.
Die Verhandlungen über Acta standen unter dem Druck von Interessengruppen insbesondere der US-amerikanischen Film- und Musikindustrie. Das fertige Vertragswerk wurde bis zum Januar von der EU und zehn weiteren Staaten
unterzeichnet. Allerdings haben noch nicht alle 27 Mitglieder der EU auch als Nationalstaaten das Abkommen signiert. Das Abkommen muss zudem noch vom Europaparlament gebilligt und von den Parlamenten der Einzelstaaten ratifiziert werden.
Die Kritiker sehen in dem Abkommen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Die Bundesregierung hat erklärt, dass Acta nichts an der deutschen Rechtslage ändere. Allerdings wird von Kritikern wie Befürwortern darauf hingewiesen, dass viele Acta-Bestimmungen einen relativ großen Interpretationsspielraum lassen.
Unter dem Eindruck massiver Proteste haben Polen, die Slowakei, Tschechien und Lettland jüngst die Ratifizierung von Acta vorerst ausgesetzt. Auch Deutschland wird das Abkommen zunächst nicht unterzeichnen. Das Auswärtige Amt zog die bereits erteilte Weisung zur Signierung des umstrittenen Vertragswerks wieder zurück, wie am Freitag bekannt wurde.
Folgende Länder haben über Acta verhandelt: die Europäische Union und ihre 27 Mitgliedstaaten, ferner Australien, Japan, Kanada, Südkorea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, die Schweiz und die USA. An den ersten
Verhandlungsrunden nahmen auch Jordanien und die Vereinigten Arabischen Emirate teil.
Die Vorbereitungen für Acta hatten mit dem G8-Gipfel 2006 begonnen. Seit Juni 2008 wurde konkret verhandelt. Im Dezember 2011 gab der Rat der 27 EU-Minister grünes Licht für ACTA.
Im Januar 2012 unterzeichneten in Tokio 22 EU-Staaten das Abkommen. Am 29. Februar soll das Abkommen im Außenhandelsausschuss des EU-Parlaments debattiert werden, im Juli soll das Plenum darüber abstimmen.
Und es waren vor allem junge Menschen, die protestierten. Kaum einer der Demonstranten, die sich in Berlin Anonymous-Masken übergestreift hatten oder Plakate mit Aufschriften wie „Freiheit statt Acta“ trugen, war älter als 30 Jahre. Die 16-jährige Schülerin Lucy Schulze protestierte etwa, weil sie erschrocken war, dass ihre Eltern noch nichts von Acta gehört hatten. Sie fürchtet wie viele Kritiker, dass das Abkommen zur Internet-Überwachung führen könnte und „man sich nicht mehr Netz bewegen kann, ohne gleich abgemahnt zu werden – oder sogar den Netzanschluss gekappt zu bekommen“. Den braucht sie aber, sagt sie – um ihr Abitur machen zu können.
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