Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die mündliche Verhandlung über den Lissabon-Vertrag abgeschlossen. Am zweiten Verhandlungstag stand die Position des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler der Meinung der Bundestagsmehrheit konträr gegenüber. Gauweiler und sein Prozessvertreter Dietrich Murswiek sprachen von einer "Entstaatlichung" des Bundestags durch die neuen Kompetenzen der EU.
Dagegen sieht der Grünen-Abgeordnete Jerzy Montag im Reformvertrag eine "klare Stärkung" des Bundestags. Die EU könne zwar Gesetze zur Terrorbekämpfung auf den Weg bringen, aber nur, wenn grenzüberschreitende Kriminalität betroffen sei. Zudem könne erstmals eine Minderheit im Bundestag wegen Kompetenzüberschreitung klagen. Auch weitere Abgeordnete begründeten in Karlsruhe, warum sie dem Lissabon-Vertrag zustimmten - mit Wirkung auf die Richterbank: Udo die Fabio fragte Gauweiler, ob das Bild der "Entstaatlichung" des Bundestags überzeichnet sei. Gertrude Lübbe-Wolff erinnerte an die geltende Karlsruher Rechtsprechung, Kompetenzüberschreitungen der EU-Organe zu prüfen. Sie fragte, wieso diese Kontrolle nicht mehr reichen solle. Das Urteil wird frühestens in drei Monaten verkündet. ukn
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