Russland hat Abchasien und Südossetien als unabhängig anerkannt - eine Entscheidung, die der Westen völkerrechtswidrig nennt. Für Rüdiger Wolfrum, Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, ist die Lage so eindeutig nicht. Zunächst sei es die souveräne Angelegenheit eines Staates, ob er ein anderes Gebilde als Staat anerkennt, sagte Wolfrum der Frankfurter Rundschau.
Zudem müsse man zwischen Abchasien und Südossetien unterscheiden. "Abchasien hat sich bereits 1992 für unabhängig erklärt. Georgien hat dieses Gebiet zwar immer beansprucht, aber dort nie die souveräne Gewalt ausgeübt", so der Heidelberger Professor. Bei Südossetien sei dies anders. "Deshalb würde ich hier von einem Völkerrechtsbruch sprechen."
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Einen klaren Verstoß gegen internationales Recht sieht dagegen der österreichische Völkerrechtler und Osteuropaexperte Wolfgang Benedek im Vorgehen Moskaus. Dies sei "eine eindeutige Verletzung der Schlussakte von Helsinki und der territorialen Integrität Georgiens". Aus Sicht Wolfrums liegt jedoch der eigentliche Völkerrechtsbruch Russlands im "massiven militärischen Einsatz", in der Verfolgung politischer Interessen mit militärischer Gewalt. "Dadurch ist eine Situation entstanden, in der der Weltfrieden stark gefährdet ist."
Dass Moskau die Abspaltung der georgischen Provinzen mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker rechtfertigt, ist aus Wolfrums Sicht problematisch: "Die Ausführung des Selbstbestimmungsrechtes kann nur dann zur Sezession führen, wenn vorher diese Gebiete menschenrechtlich so unterdrückt wurden, dass eine Autonomie innerhalb des bisherigen Staates unmöglich ist." So sei beim Kosovo argumentiert worden, sagt Wolfrum. In Abchasien, das nie unter georgischer Verwaltung war, und in Südossetien könne davon jedoch keine Rede sein.
Ähnlich äußert sich auch der Völkerrechtler Benedek. "Im Kosovo hatte die albanische Bevölkerung keine Möglichkeit, sich an der demokratischen Willensbildung und an der Regierung zu beteiligen", sagt der Professor der Universität Graz. "Zudem war sie massiven Repressionen von serbischer Seite ausgesetzt." Beides habe es in Abchasien und Südossetien in der Vergangenheit nicht gegeben.
Problematisch sei in dieser Hinsicht allein das militärische Eingreifen der Georgier in Südossetien, sagt Benedek. "Diesen Einsatz militärischer Gewalt halte ich für einen verurteilungswürdigen und schwerwiegenden Fehler des georgischen Präsidenten." Daraus könnten die Südosseten tatsächlich ableiten, dass Georgien sie nicht völkerrechtskonform behandelt, meint der Völkerrechtler.
Für Russland liegt die Parallele zwischen dem Kosovo und den georgischen Provinzen auf der Hand. Viele westliche Staaten hätten schließlich das Kosovo einseitig anerkannt, gegen den ausdrücklichen Willen Moskaus und trotz der Vorbehalte einiger Länder, etwa Spaniens.
Völkerrechtler Wolfrum betont jedoch einen weiteren Unterschied zwischen dem Kosovo und den abtrünnigen georgischen Gebieten. "Es hat lange, lange Versuche der internationalen Gemeinschaft gegeben, zwischen dem Kosovo und Serbien zu vermitteln", sagt der Professor. Sowohl die UN als auch die EU hätten sich massiv als Vermittler engagiert. "Im Georgien-Konflikt wurde das Verhandlungspotenzial dagegen nicht im Entferntesten ausgeschöpft, und eine Vermittlung durch UN oder EU fehlt."
In Georgien sei zudem unklar, ob die Staatsgewalt in den beiden Gebieten nun tatsächlich bei Osseten und Abchasen liege oder nicht vielmehr bei den Russen. "Jede Anerkennung eines Staates muss auch berücksichtigen, ob es ein lokales Ordnungssystem gibt, das Sicherheit und Ordnung für alle Menschen vor Ort garantiert. Das halte ich sowohl in Abchasien als auch in Südossetien für fraglich", sagt Wolfrum.
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