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Krankenversicherung: Kein Verbot von Wahltarifen

Wegen des Vorwurfs der Klientelpolitik für die private Krankenversicherung nimmt die schwarz-gelbe Koalition zunächst Abstand von ihren Plänen, den gesetzlichen Kassen Zusatzversicherungen für die Chefarztbehandlung oder das Einbettzimmer zu verbieten.

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP).
Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP).
Foto: dpa
Berlin –  

Auf diese geänderten Pläne für Zusatzversicherungen einigten sich die Gesundheitsexperten von Union und FDP. Sie beschlossen vielmehr eine Änderung, die für die Versicherten auf den ersten Blick positiv erscheint: Die Bindungsfrist an derartige Tarife wird von drei Jahren auf nur noch ein Jahr verringert. Außerdem soll die Kalkulation der Tarife, die sich selbst tragen müssen, strenger kontrolliert werden. Hintergrund dieser Maßnahme ist die Annahme der Koalition, die Tarife würden durch andere Versicherungsbereiche quersubventioniert, was die Kassen aber bestreiten.

Die neue Bedingungen könnten allerdings dazu führen, dass es sich für gesetzliche Kassen gar nicht mehr lohnt, diese Tarife anzubieten. Für sie sind die Zusatzversicherungen vor allem auch ein Mittel, Versicherte an sich zu binden. Das ist mit der Ein-Jahres-Frist nicht mehr wie bisher möglich. Bieten die gesetzlichen Kassen die Tarife nicht mehr an, dann hätte die Koalition ihr Ziel auch ohne ein Verbot erreicht.

Die Gesundheitspolitiker der Koalition sehen das Geschäft mit Zusatzversicherungen zwar bei den Privatkassen, die gesetzlichen Kassen sollen aber nicht ganz leer ausgehen: Beschlossen wurde, dass beide Zweige in diesem Bereich enger kooperieren sollen. Grundsätzlich ist daran gedacht, dass die gesetzlichen Kassen ihren Versicherten stärker als bisher Policen von Privatkassen vermitteln. Details hierzu sind aber umstritten, weil die CSU eine zu starke Vermischung der beiden Versicherungszweige ablehnt.

Die Einigung der Gesundheitspolitiker sieht zudem vor, dass trotz der heftigen Kritik der Kassen die Möglichkeit von Vorkasse-Tarifen in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgebaut wird. Versicherte müssen sich künftig nur noch drei statt bisher zwölf Monate an einen derartige Abrechnungsmodus binden. Außerdem werden die Abschläge, die die Krankenkassen wegen des höheren Verwaltungsaufwandes erheben dürfen, auf maximal fünf Prozent halbiert. Die FDP hatte gefordert, die Bindungsfrist noch weiter zu reduzieren und keine Abschläge mehr zu erlauben. Das wurde von der CSU verhindert.

Die gesetzlichen Kassen hatten die Ausweitung der sogenannten Kostenerstattung massiv kritisiert. Sie warnten vor hohen Kosten und Risiken für die Versicherten. Die Koalition erhofft sich dagegen mehr Kostenbewusstsein.

Autor:  Timot Szent-Ivanyi
Datum:  6 | 10 | 2010
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