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Keine Zugeständnisse: USA bleiben hart bei Bankdaten

Im Ringen um ein Abkommen zur Übermittlung sensibler Bankdaten aus Europa an amerikanische Terrorfahnder sind die USA nicht zu grundlegenden Zugeständnissen an die EU bereit. Von Thorsten Knuf

Das Logo der internationale Zentrale für Finanztransaktionen SWIFT .
Das Logo der internationale Zentrale für Finanztransaktionen SWIFT .
Foto: dpa

Brüssel. Im Ringen um ein Abkommen zur Übermittlung hochsensibler Bankdaten aus Europa an amerikanische Terrorfahnder sind die USA nicht mehr zu grundlegenden Zugeständnissen an die Europäische Union bereit. Das geht aus einem neuen Entwurf für das umstrittene Abkommen hervor, der der FR vorliegt. Demnach gelang es der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft bei Nachverhandlungen lediglich, kosmetische Änderungen durchzusetzen.

Bei der geplanten Übereinkunft mit Washington geht es um Daten, die der Finanzdienstleister Swift verarbeitet. Das Unternehmen wickelt weltweit Bank-Überweisungen ab. In der Runde der Brüsseler EU-Botschafter hatten in der vergangenen Woche Deutschland und andere Länder schwere Bedenken gegen einen ersten Textentwurf geäußert. Daraufhin bemühten sich die Schweden um Nachbesserungen. Sie will, dass das Abkommen bereits am 30. November in Kraft gesetzt wird. Vom 1. Dezember an wäre laut EU-Reformvertrag die volle Einbindung des Europaparlaments notwendig.

In dem neuen Entwurf heißt es jetzt erstmals, dass die Amerikaner keinen Zugriff auf sogenannte Sepa-Daten erhalten werden. Das sind innereuropäische Überweisungen kleinerer Beträge. Wenn zum Beispiel ein deutscher Urlauber die Miete für ein Ferienhaus nach Spanien überweist, läuft dies über den Sepa-Dienst der Firma Swift.

Wie ein Swift-Sprecher erläuterte, lassen sich derartige Daten aber überhaupt nicht an die USA weiterreichen. Sie werden nämlich gar nicht gespeichert. Die beteiligten Banken wickeln die Überweisungen in Echtzeit ab, ohne dass Swift dies protokolliert. Zum Sepa-Zahlungsraum gehören nur die EU-Staaten sowie die Schweiz, Island und Norwegen. Wer Geld in die Türkei, nach Kroatien oder Russland schickt, müsste auch künftig damit rechnen, dass US-Fahnder davon Kenntnis erlangen.

Eine weitere Textänderung betrifft den Umfang der Informationen, auf die die USA Zugriff erhalten sollen. Es geht um die Namen des Auftraggebers und Empfängers einer Bank-Transaktion sowie Kontonummern und Adressen. Im bisherigen Text war noch von "anderen persönlichen Daten" die Rede. Dieser Passus wurde nun durch den nicht minder schwammigen Anhang "in Verbindung von Zahlungsverkehrs-Nachrichten" ergänzt.

Autor:  Thorsten Knuf
Datum:  18 | 11 | 2009
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