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Kennzeichnungspflicht: Polizisten sollen Namensschilder tragen

Häufig werden Verfahren gegen Polizisten wegen fehlender Identifizierung eingestellt. Die CDU in Brandenburg fordert nun die Kennzeichnung von und setzt damit die SPD unter Druck. Von Viktor Funk

Eine Polizistin stoppt ein Fahrzeug mit der Kelle.
Eine Polizistin stoppt ein Fahrzeug mit der Kelle.
Foto: dpa

Als hätten sie sich abgesprochen: Kurz bevor Amnesty International seinen neuen Bericht über Polizeigewalt in Deutschland vorstellt, greift die CDU in Brandenburg eine zentrale Forderung der Menschenrechtsorganisation auf. Sie wirbt für eine Kennzeichnung von Polizeibeamten in der Öffentlichkeit: Bürger sollen anhand von Namens- oder Nummernschildern identifizieren können, mit welchen Beamten sie es zu tun haben.

Die Konservativen setzen mit ihrer Gesetzesinitiative die Landesregierung von Matthias Platzeck (SPD) unter Druck. Denn eigentlich steht die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte im Koalitionsvertrag der Sozialdemokraten mit der Linken. Doch bisher stockt deren Umsetzung.

Die Kennzeichnungspflicht wird am Donnerstag vermutlich wieder die Bundespolitik beschäftigen, wenn Amnesty den neuen Bericht über Übergriffe und Rechtsverstöße durch Polizisten vorstellen wird.

Hohe Akzeptanz in Hamburg

Bundesweit hat bisher nur Hamburg seine Polizisten verpflichtet, sichtbar Namensschilder zu tragen - das gilt allerdings nur für Vorgesetzte auf Dienststellen, bestimmte Stadtteilpolizisten und Zugführer für Einheiten bei Demonstrationen. Alle anderen Polizisten können selbst entscheiden, ob die Bürger erfahren, mit wem sie es zu tun haben. Uwe Koßel, Hamburger Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, spricht von einer "großen Akzeptanz" unter den Kollegen für die Namensschilder. "Drei von vier Beamten in Hamburg tragen ihre Namensschilder sichtbar", sagte Koßel der FR. Nur bei geschlossenen Einsätzen, also bei Demos, blieben die Beamten anonym, weil sie Repressionen für sich oder ihre Familien befürchteten.

Neben Brandenburg will auch die rot-rote Regierung in Berlin die Kennzeichnung, doch auch da geschieht seit Jahren wenig. Der Rechtswissenschaftler Klaus Rogall von der Freien Universität Berlin hat im Auftrag des Berliner Polizeipräsidiums untersucht, ob eine Kennzeichnung bei Vorwürfen gegen Beamte zu anderen Ermittlungsergebnissen führen würde - häufig werden Verfahren gegen Polizisten wegen fehlender Identifizierung eingestellt.

Er prüfte 143 Ermittlungen gegen Beamte aus den Jahren 2006 und 2007 und befand, dass in zwölf Fällen Namens- oder Nummernschilder die Arbeit der Ermittler erleichtert hätten. In den meisten Fällen seien Anzeigen nicht gerechtfertigt gewesen. Rogall warnt davor, nur mit Zahlen zu argumentieren. "Es muss eine politische Entscheidung sein und sie muss debattiert werden."

Autor:  Viktor Funk
Datum:  7 | 7 | 2010
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