Karlsruhe. Der wegen Besitzes von Kinderpornografie beschuldigte Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss (SPD) hat einen zweiten Vernehmungstermin von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe erhalten. Nachdem der frühere medienpolitische Sprecher der SPD am Mittwoch keine Aussage machte, soll er in wenigen Tagen erneut vernommen werden. Den genauen Zeitpunkt nannte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe jedoch nicht. Tauss hatte am Mittwoch gesagt, sein Anwalt habe zu spät Akteneinsicht erhalten. Deshalb habe er noch keine Aussage gemacht. Es gibt jedoch Anhaltspunkte, dass die Akteneinsicht von seinem Anwalt erst spät beantragt wurde.
Unstreitig ist inzwischen, dass Tauss im Besitz von Kinderpornografie war. Umstritten bleibt jedoch, warum es dazu kam. Der Internetspezialist gibt an, in seiner Abgeordnetenfunktion in der pädophilen Szene recherchiert zu haben. Der Arbeit des Bundeskriminalamts stehe er skeptisch gegenüber. Er habe sich deshalb berechtigt gesehen, unter dem Decknamen "Werner" in Kontakt mit einem Anbieter zu treten. Offenbar stützt sich Tauss auf die Ausnahme im Gesetz, wonach der Besitz von Kinderpornografie straflos ist, wenn er "ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten" dient.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hält dagegen, es widerspreche "dem bisherigen Ermittlungsergebnis, wenn Tauss zum wiederholten Mal den Besitz von Kinderpornografie mit seiner Abgeordnetentätigkeit rechtfertigt". Das Ermittlungsverfahren wird also weitergehen. Am Ende kann theoretisch die Einstellung des Verfahrens, ein Strafbefehl oder die Anklageerhebung stehen. Von einer Einstellung ist bisher nicht auszugehen. Ein Strafbefehl ist nur möglich, wenn ein Beschuldigter die Vorwürfe einräumt. Andernfalls wird - vorausgesetzt, die Beweislage reicht aus - Anklage erhoben.
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