Webseiten mit Kinderpornos werden künftig nicht mehr gesperrt, sondern komplett gelöscht. Der Bundestag kippte am Donnerstagabend nahezu einstimmig die umstrittenen Internet-Sperren. Das bereits ausgesetzte Sperrgesetz wurde von den Parlamentariern endgültig aufgehoben.
Die Regierung begründete die Aufhebung damit, dass die in diesem 2010 in Kraft getretenen Gesetz vorgesehenen Sperren für Internetseiten technisch umgangen werden können. Im Interesse der Opfer müsse es vielmehr das Ziel sein, strafbare Inhalte durch „konsequentes Löschen“ aus dem Netz zu verbannen.
„Selbstregulierung und Transparenz statt einer hochproblematischen Sperr-Infrastruktur sind für uns die richtige Antwort“, erklärte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Eine Löschung auf ausländischen Servern dauere nur wenige Tage, in Deutschland sogar nur wenige Stunden.
Der Abstimmung war eine jahrelange Debatte über verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Netzsperren vorangegangen. Kritiker fürchteten eine weitreichende Internetzensur: Seien die technischen Möglichkeiten für Netzsperren erst einmal geschaffen, könnten sie rasch auf andere Seiten ausgeweitet werden, lautete die Kritik. Zudem bestanden ernste Zweifel, ob mit dem so genannten Zugangserschwerungsgesetz wirksam gegen die Kinderpornographie im Internet vorgegangen werden könne.
Anstatt gesperrt zu werden, sollen betreffende Seiten nun gelöscht werden. Mit diesem Verfahren können allerdings technische Probleme verbunden sein, weil die Server häufig im Ausland stehen. Inzwischen hat sich aber herausgestellt, dass das Löschen recht gut funktionieren kann.
Viele Internet-Nutzer waren gegen die Sperren Sturm gelaufen und hatten im Rahmen einer Online-Petition mehr als 130.000 Unterschriften dagegen gesammelt. Die Kritiker befürchteten den Aufbau einer staatlichen Zensurbehörde. (dpa/afp)
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