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Kinderpornographie: Tauss steht vor Gericht

Wegen Besitzes von Kinderpornos muss sich der frühere SPD-Politiker Jörg Tauss verantworten. Seine Anwälte kritisieren die Staatsanwaltschaft - die hatte der Presse Informationen zugespielt. Von Ursula Knapp

Jörg Tauss, 56, muss sich wegen Besitzes und Weitergabe kinderpornografischen Materials verantworten.
Jörg Tauss, 56, muss sich wegen Besitzes und Weitergabe kinderpornografischen Materials verantworten.
Foto: ddp

Karlsruhe. Der frühere SPD-Politiker Jörg Tauss steht von Dienstag an vor dem Landgericht Karlsruhe. Der Ex-Bundestagsabgeordnete hat Kinderpornos in seiner Berliner Dienstwohnung und auf dem Handy gehabt. Das ist unstrittig. An fünf Verhandlungstagen will die Strafkammer nun klären, wie er sich das Material besorgte und ob er sich strafbar machte.

Die Verlesung der Anklageschrift nahm zunächst mehr als eine Stunde in Anspruch. Akribisch stellte Staatsanwältin Stephanie Egerer-Uhrig dar, an welchem Tag, zu welcher Uhrzeit und mit welchem Inhalt Bild- und Videodateien auf dem Mobiltelefon von Tauss abgespeichert wurden. Danach hatte sich Tauss zwischen Mai 2007 und Januar 2009 insgesamt 228 derartige Dateien verschafft und auf seinem Mobiltelefon gespeichert. Fünf solcher Bilddateien und eine Videodatei habe er per Handy an andere Personen verschickt.

Die Verteidiger von Tauss wollen einen Freispruch erreichen. Tauss - inzwischen Mitglied der Piratenpartei - gibt an, er habe als Bundestagsabgeordneter berechtigterweise in der Szene recherchiert.

Tauss hat vor Gericht den Besitz von Kinderpornos zu beruflichen Zwecken eingeräumt. "Ich habe dieses Material besessen. Ich habe dieses Material beschafft", sagte der 56-Jährige am Dienstag vor dem Karlsruher Landgericht. Da er über Gesetze gegen Kinderpornografie abstimmen sollte, habe er belegen wollen, dass die einschlägigen Kreise längst über Handy und Post statt über das Internet agieren. Er habe gehofft, einen Kinderporno-Ring zu sprengen.

Als er erkannte, dass seine Kontaktpersonen keinen Zugang zu den Hintermännern hatten, habe er das Material in einem Koffer in seiner Wohnung verstaut. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe sieht das als widerlegt an. "Die ... durchgeführten Ermittlungen haben keine objektiven Anhaltspunkte für die Richtigkeit dieser Behauptung ergeben", so die Ankläger.

Bild-Zeitung wusste vor Tauss von den Ermittlungen

Doch die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft Karlsruhe steht im Fall Tauss in der Kritik. So widersprach sie noch im Ermittlungsverfahren der Erklärung des damaligen Bundestagsabgeordneten postwendend, einige Monate später kam es zu einem schweren Fehler: Der Oberstaatsanwalt ließ die Bild-Zeitung wissen, dass man Anklage erhebe, bevor Tauss selbst informiert worden war.

"In vergleichbaren Fällen wird vor dem Amtsgericht angeklagt", wirft Tauss Strafverteidiger Michael Rosenthal der Behörde weiter vor. Die offensive Medienarbeit der Staatsanwaltschaft habe Methode gehabt, "um sich die Landgericht-Zuständigkeit zu verschaffen", so sein Vorwurf. Denn bei besonderem öffentlichen Interesse kann direkt vor dem Landgericht angeklagt werden.

Im Mittelpunkt des Strafprozesses aber stehen die Strafparagrafen 184b und 184c, die Besitz und Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe ahnden. Das Gesetz macht jedoch eine Ausnahme, etwa für die Polizei. Wer ausschließlich beruflich und mit Erlaubnis nach Kinderpornos recherchiert, handelt straflos.

Genau hierauf beruft sich Jörg Tauss. Seine eigene Partei konnte er damit nicht überzeugen. Vor allem SPD-Frauen aus Berlin sollen ihm im März 2009 bohrende Fragen gestellt haben. Wieso hatte er das Material noch, obwohl er doch seine Recherche angeblich eingestellt hatte? Auch die Richter werden ihn das wohl fragen. (mit ddp/dpa)

Autor:  Ursula Knapp
Datum:  18 | 5 | 2010
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