Wie ist es möglich, dass die Laufzeit des Atomkraftwerks Biblis B problemlos verlängert werden kann?
Das geht zurück auf den im Jahr 2000 von der rot-grünen Bundesregierung mit den Energiekonzernen ausgehandelten Atomkonsens. Dort wurde festgelegt, dass die Betriebsgenehmigungen für die Kernkraftwerke nach der Erzeugung sogenannter Reststrommengen erlöschen. Daraus ergeben sich Betriebszeiten von etwa 32 Jahren. Zugleich wurde beschlossen, dass Reststrommengen von einer Anlage auf eine andere übertragbar sind. Dabei gilt, dass in der Regel die Strommengen von älteren auf jüngere Kraftwerke übertragen werden sollen.
Bezog sich der Atomkonsens nur auf laufende Kraftwerke?
Das AKW in Mülheim-Kärlich war die große Ausnahme. 1986 startete der Probebetrieb. Schon zwei Jahre später wurde es abgeschaltet, wegen gravierender Fehler bei der Genehmigung der Anlage durch das Land Rheinland-Pfalz. 1998 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht endgültig, dass Mülheim-Kärlich nicht weiter betrieben werden darf.
Welche Rolle spielte Mülheim-Kärlich bei den Verhandlungen für den Atomkonsens?
Der Betreiber von Mülheim-Kärlich, der Energiekonzern RWE, drohte der rheinland-pfälzischen Landesregierung wegen der Fehler bei der Genehmigung seinerzeit mit einer milliardenschweren Schadenersatzklage. Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) soll sich deshalb dafür stark gemacht haben, dass im Zuge der Atomkonsens-Verhandlungen auch eine Lösung für Mülheim-Kärlich gefunden werden muss.
Wie sah die Lösung für Mülheim-Kärlich aus?
Beide Seiten einigten sich auf einen Kompromiss. RWE willigte ein, auf Schadenersatz und ein neues Genehmigungsverfahren für das Kraftwerk zu verzichten. Als Gegenleistung wurde für Mülheim-Kärlich eine Reststrommenge von 107,25 Terawattstunden festlegt. Das entspricht ungefähr der Stromerzeugung von zehn Jahren.
Was hat Biblis B mit dem Kraftwerk in Rheinland-Pfalz zu tun?Für den Sonderfall Mülheim-Kärlich wurde in einer Fußnote der Anlage 3 des Atomgesetzes genau festlegt, wie RWE die 107,25 Terawattstunden (TWh) zu verteilen hat. Insgesamt sieben Kraftwerke werden aufgeführt. In einer Mitteilung des Umweltministeriums heißt es: „Auf Biblis B dürfen maximal 21,45 TWh von Mülheim-Kärlich übertragen werden.“ 8,1 TWh davon wurden kürzlich transferiert.
Brauchte RWE hierfür eine spezielle Genehmigung?
Das war nicht nötig. Die Strommengenübertragungen müssen lediglich dem Bundesamt für Strahlenschutz gemeldet werden.
Kann die nun höhere Reststrommenge von Biblis B nun weiter übertragen werden?
Das ist nicht möglich. Nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe würde ein solches Strommengen-Karussell sogar gegen das Strafrecht verstoßen. Das heißt: Nur die „eigene“ Reststrommenge von Biblis B, 5,9 TWh , kann RWE an andere Kraftwerke übertragen. Per Gericht wurde zudem der Versuch untersagt, Reststrom von Mülheim-Kärlich auf AKW umzuschreiben, die dafür nicht vorgesehen sind – zum Beispiel Biblis A.
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