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Koalition einig: Künftig Mindestlohn auch bei Weiterbildungsträgern

Für rund 23000 Beschäftigte der Weiterbildungsbranche soll künftig ein Mindestlohn gelten. Union und SPD verständigten sich auf die Aufnahme auch dieses Bereichs in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

Berlin. Für rund 23000 Beschäftigte der Weiterbildungsbranche soll künftig ein Mindestlohn gelten. Union und SPD verständigten sich am Dienstag auf die Aufnahme auch dieses Bereichs in das sogenannte Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

Das neue Entsendegesetz soll an diesem Donnerstag vom Bundestag endgültig verabschiedet werden. Es zielt auf Bereiche mit hoher Tarifbindung. Dort kann die Regierung künftig einen von den Tarifpartnern verabredeten Mindestlohn branchenweit verbindlich vorschreiben. Weiterbildungseinrichtungen werden oft von den Gewerkschaften dominiert, Träger sind aber auch Kirchen.

In der Union sorgen die Pläne der Koalition für die Einführung zusätzlicher Mindestlöhne und die Einbeziehung auch der Zeitarbeits- Branche weiter für heftigen Unmut. In der Sitzung der Unionsfraktion kam es am Dienstagnachmittag nach Angaben von Teilnehmern zu heftigen Auseinandersetzungen. Vertreter des Mittelstandes und des Wirtschaftsflügels hätten sich über den Tisch gezogen gefühlt.

CDU/CSU würden den Gesetzesplänen in geänderter Form aber zustimmen. Einige Abgeordnete hätten angekündigt, im Bundestag diese Woche gegen die Pläne zu stimmen. Die Spitze der Fraktion habe eindringlich Geschlossenheit angemahnt, hieß es.

Der Bundestag soll an diesem Donnerstag nach langem Koalitionsstreit ein Maßnahmenbündel verabschieden, mit dem in weiteren Branchen Lohnuntergrenzen eingeführt werden können. Daneben haben die Koalitionsspitzen eine Regelung für Zeitarbeiter im Zuge des zweiten Konjunkturpakets vereinbart. Dies hatte die Union lange abgelehnt. Die Mindestlohn-Pläne brauchen die Zustimmung auch des Bundesrats.

Das vor mehr als einer Woche vereinbarte Maßnahmenpaket sieht vor, mindestens fünf weitere Branchen ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen, darunter Pflegedienste, Entsorger und Wachschutz. Nun kommt die Weiterbildungsbranche dazu. Daneben soll per Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz die Regierung Mindestlöhne erstmals auch ohne Tarifvertrag festlegen können.

Union und SPD hatten Monate lang über die Anträge aus insgesamt acht Branchen zur Aufnahme in das Entsendegesetz verhandelt. Derzeit werden etwa 1,8 Millionen Beschäftigte durch Mindestlöhne geschützt. Nach dem Willen von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) soll sich ihre Zahl verdoppeln. Dabei spielt die Zeitarbeitsbranche mit etwa 700000 Beschäftigten eine entscheidende Rolle.

Der Koalitionsausschuss hatte sich vor mehr als einer Woche auf eine Mindestlohn-Regelung auch für Zeitarbeiter verständigt. Mit den Beschlüssen zum Konjunkturpaket II soll ein weiterer Verfahrensweg festgelegt werden. Bis Ende Januar soll ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden, "das für die Zeitarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eine Lohnuntergrenze etabliert, die die Tarifautonomie wahrt", vereinbarten die Koalitionsspitzen. (dpa)

Datum:  20 | 1 | 2009
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