Die schwarz-gelbe Koalition lässt sich in einem bisher nicht bekannten Ausmaß von der Pharmaindustrie beeinflussen. Unterlagen, die der Frankfurter Rundschau vorliegen, zeigen, dass die vor wenigen Tagen beschlossene Abschwächung des Arzneimittelsparpakets auf konkrete Vorschläge des Verbandes der forschenden Arzneimittelhersteller (VFA) zurückgeht. So finden sich in einer Vorlage des Verbandes Formulierungen, die nahezu identisch in Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen übernommen wurden.
Wie bereits berichtet hatten Union und FDP beschlossen, dass anders als bisher geplant die Bundesregierung und nicht der Gemeinsame Bundesausschuss von Kassen und Ärzten die Kriterien für die Bewertung neuer Arzneimittel festlegen soll. Die Kriterien sind wichtig, weil die Nutzenbewertung maßgeblich den Preis bestimmt, der für ein Medikament verlangt werden kann. Werden die Kriterien weich formuliert, dann lässt sich für ein Arzneimittel, dass nur einen relativ geringen Zusatznutzen gegenüber herkömmlichen Medikamenten hat, auch in Zukunft ein hoher Preis erzielen. Damit besteht die Gefahr, dass die neue Preisregulierung weitgehend ins Leere läuft.
In dem VFA-Papier wird exakt das vorgeschlagen, was die Koalition später dann auch beschlossen hat: „Angesichts der großen praktischen und wirtschaftlichen Auswirkungen, die diese Nutzenbewertung für die jeweils betroffenen pharmazeutischen Unternehmen besitzt, hält es der VFA für geboten, dass diese wesentlichen Grundsätze durch das Bundesministerium für Gesundheit selbst im Wege der Rechtsverordnung verbindlich festgelegt werden“, heißt es in der Vorlage.
„Der nachfolgend beigefügte Entwurf einer Verordnung zur Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen stellt einen Vorschlag dar, wie dies durch das Bundesministerium für Gesundheit umgesetzt werden kann.“ Dann folgen konkrete Formulierungen für eine Gesetzesänderung: „Das Nähere zur Nutzenbewertung regelt das Bundesministerium für Gesundheit in einer Rechtsverordnung“, heißt der Vorschlag des VFA. Im Änderungsantrag der Koalition liest es sich dann so: „Das Bundesministerium für Gesundheit regelt durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats das Nähere zur Nutzenbewertung.“
Weiter heißt es beim VFA: „Darin wird insbesondere festgelegt, welche Grundsätze für die Bestimmung der Vergleichstherapie gelten, in welchen Fällen zusätzliche Nachweise notwendig sind, unter welchen Voraussetzungen Studien welcher Evidenzstufe zu verlangen sind sowie Übergangsregelungen für diejenigen Arzneimittel, mit denen bereits Studien begonnen oder abgeschlossen wurden.“ Kaum anders hat es die Koalition beschlossen: „Darin ist insbesondere festzulegen, welche Grundsätze für die Bestimmung der Vergleichstherapie gelten, in welchen Fällen zusätzliche Nachweise erforderlich sind, unter welchen Voraussetzungen Studien welcher Evidenzstufe zu verlangen sind, sowie Übergangsregelungen für diejenigen Arzneimittel, für die bereits Studien begonnen oder abgeschlossen wurden.“
Der Spitzenverband der Kassen kritisierte den Beschluss der Koalition. Die Vorgaben für die Nutzenbewertung müssten strikt auf eine bessere Arzneimittelversorgung ausgerichtet sein und nicht auf eine Absicherung der „unternehmerischen Interessen von Pharmafirmen“, sagte eine Sprecherin. Versorgungsrelevante Entscheidungen sollte weiterhin der Bundesausschuss von Ärzten und Kassen treffen.
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