Berlin. Angesichts der angeblich geplanten weitreichenden Reformen bei den Fürsorgeleistungen für Langzeitarbeitslose und Sozialfälle weitet sich in Koalition, Opposition und Sozialverbänden die Debatte um den Anstieg der Hilfssätze aus. Anlass für die Diskussion ist die für den Herbst erwartete Neuberechnung der Sätze aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter hatten im Februar eine Neubestimmung der „Hartz IV“-Sätze gefordert. Bisher waren die Regelsätze an die Rentenentwicklung gekoppelt. Das Verfassungsgericht hatte dies gerügt, weil der Rentenanstieg durch demografische Faktoren künstlich niedrig gehalten wird.
Im schwarz-gelben Lager gibt es widerstreitende Ansichten darüber, ob Langzeitarbeitslose mehr Geld bekommen sollen. Der CSU-Sozialpolitiker Max Straubinger hält es für „wenig wahrscheinlich“, dass die Regelsätze durch die Neuberechnung steigen werden. Ihre derzeitige Höhe sei „sehr realistisch“. Wenn sie stiegen, wäre dies nicht wünschenswert, sagte Straubinger: „Man muss das Lohnabstandsgebot beachten, gerade jetzt, wo der Arbeitsmarkt beginnt, Arbeitslose aufzunehmen.“ Ähnlich äußerte sich die FDP-Politikerin Miriam Gruß. Man müsse „Abstand wahren zwischen Hartz-IV-Beziehern und denen, die arbeiten“.
Nach Ansicht des CDU-Sozialpolitikers Johann Wadephul könnte die Neuberechnung jedoch durchaus zu höheren Regelsätzen führen. Es sei im Übrigen richtig, dass sich die Sätze künftig am Lohnniveau und der Inflation orientieren sollen: „Der finanzielle Spielraum von Arbeitslosen bemisst sich zu einem großen Teil an der Inflation.“
Dagegen warnte Unions-Bundestagsfraktionsvize Michael Fuchs (CDU): „Hartz IV darf nicht attraktiver werden als Arbeit. Die Konsolidierung des Staatshaushalts darf nicht durch Hartz IV gefährdet werden.“ Auch sein FDP-Amtskollege Heinrich Kolb befürchtet höhere Lasten für den Bundeshaushalt. „Sollte die Neugestaltung der 'Hartz IV'-Sätze zu Mehrausgaben führen, muss das Ministerium Vorschläge für Einsparungen an anderer Stelle machen.“
Optimismus zeigt der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband. Dessen Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider sagte: „Wir sind ganz sicher, dass die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Neubestimmung der 'Hartz IV'-Sätze sowohl für Kinder als auch vor allem für Erwachsene zu einer deutlichen Erhöhung der Leistungen führen wird.“ Nach Berechnungen seines Verbandes müsse der Regelsatz für Alleinstehende von 359 Euro auf 420 Euro steigen, um das Existenzminimum abzudecken.
Aus den Reihen der Opposition kommt insbesondere die Forderung nach einer grundgesetzgemäßen „Hartz IV“-Reform. „Der einzige Weg, 'Hartz IV' verfassungskonform zu reformieren, ist, die Sätze in Zukunft wie die Lebenshaltungskosten unterer Einkommensbezieher steigen zu lassen,“ sagte SPD-Bundestagsfraktionsvize Elke Ferner. Sie forderte von der Bundesregierung, diese müsse endlich wirksame Mindestlöhne einführen. „Nur so kann verhindert werden, dass immer mehr Arbeitnehmer ergänzend auf 'Hartz IV' angewiesen sind und im Alter nur eine Minirente erreichen.“
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