Münchens Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) schlägt Alarm: Eine Klagewelle rolle auf die Kommunen zu! Denn der Rechtsanspruch der Eltern auf einen Kita-Platz für ihre Kinder unter drei Jahren sei gefährdet. Angesichts leerer Kassen könnten die Kommunen die Kosten nicht schultern. Doch der Bund bleibt hart. Beim Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz bleibe es. Was können Eltern tun, wenn die Zusage auf den Kita-Platz ab 2013 nur auf dem Papier steht? Die FR beantwortet die wichtigsten Fragen:
Müssen Eltern, die ab 2013 keinen Kita-Platz finden, auf eigene Faust eine Betreuung suchen?Nein, müssen sie nicht. Ein Rechtsanspruch gegenüber dem Staat bedeutet, dass der Anspruch einklagbar ist.
Bei wem kann man klagen?
Für Streitigkeiten zwischen Bürgern und der staatlichen Verwaltung sind immer die Verwaltungsgerichte zuständig. Dort müssten und könnten die betroffenen Eltern Klage einreichen.
Was kann das Verwaltungsgericht in solch einem Fall machen?
Stimmen die Behauptungen, ist den Eltern also nachweislich kein Platz zugesprochen worden, dann verurteilt das Verwaltungsgericht die Kommune auf Zuweisung. Die Gemeinde muss dann einen Platz schaffen. Es ist also nicht Aufgabe der Eltern, für Abhilfe zu sorgen, sondern die der Kommune.
Haben die Eltern Anspruch auf Geld etwa für Betreuung?Nein. Anspruch auf Geldleistungen hat man gegenüber dem Staat nur in Ausnahmen. Eltern, die eine private Nanny für ihr Kind engagieren, können das Geld nicht von der Gemeinde zurückfordern.
Hat man nie einen Schadenersatzanspruch gegen den Staat?Nur bei der sogenannten Amtshaftung. Hat also eine Behörde eine vorwerfbare Fehlentscheidung getroffen, haftet der Staat. Bei der drohenden Unterversorgung mit Kita-Plätzen handelt es sich nicht um individuelles Versagen, sondern um ein strukturelles Defizit.
Besteht die Gefahr einer Klagewelle?Es gibt immer mal Klagewellen. Jüngstes Beispiel sind die Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide. Hier kam es zeitweise zu einer Überlastung der Sozialgerichte und einer verlängerten Verfahrensdauer. Die Verwaltungsgerichte waren in der Vergangenheit nicht überlastet. Diese Erfahrung kann das Kita-Problem ihnen bescheren.
Wie realistisch ist das?Man muss den Streit auch als Streit ums Geld verstehen. Der Bund hat für den Rechtsanspruch vier Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Die geplanten Kosten belaufen sich aber auf zwölf. Kommunen und Länder, die die Hauptlast der Betreuungskosten tragen, wollen mehr Geld. 1996, als der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab drei kam, gab es auch den Streit.
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Damir Fras ist unser US-Korrespondent
Olivia Schoeller berichtete zuvor aus Washington
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