BERLIN. In Westdeutschland müssen bis 2013 zusätzliche Betreuungsplätze für rund 320.000 Kinder unter drei Jahren eingerichtet werden - wenn die 2007 von Bund, Ländern und Kommunen vereinbarte bundesweite Betreuungsquote von 35 Prozent erreicht werden soll. Der Betreuungsbedarf ergibt sich aus einer Modellrechnung, die das Statistische Bundesamt am Montag für die einzelnen Bundesländer vorlegte.
"Unglücklich" nennt Ursula Krieckl vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) die Veröffentlichung, denn die Zahlen des Statistischen Bundesamtes gingen vom Stand im März 2009 aus. "Sie sind veraltet und geben die Anstrengungen der Kommunen im vergangenen Jahr nicht adäquat wieder", argumentiert Krieckl. Auf Bundesebene verfügt indes auch der DStGB nicht über aktuellere Zahlen. Die Betreuungsquote in Bayern liege allerdings bereits jetzt bei 22 Prozent und nicht bei 15,7 Prozent, wie die Rechnung des Statistischen Bundesamtes ausweise, erklärte Krieckl.
Der Bedarf bleibe aber dennoch "enorm groß". Die Modellrechnung verkenne, dass die Kommunen ab dem Kindergartenjahr 2013/14 eine neue Rechtslage umzusetzen hätten. "Dann gilt nicht mehr die Betreuungsquote von bundesweit 35 Prozent, sondern der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres."
Und der orientiere sich nicht an der 35-Prozent-Quote, "sondern an dem Bedarf der dann vor Ort besteht und der kann in manchen Städten und Gemeinden auch weit über 35 Prozent liegen", sagt Ursula Krieckl.
Kosten 2008: 13 Milliarden
Die Kommunen haben 2008 bereits 13 Milliarden für die Kindertagesbetreuung ausgegeben. Der DStGB rechnet mit einer Kostensteigerung um mehr als 100 Prozent, um die 35-Prozent-Quote erfüllen zu können. "Wir werden bis zu 16 Milliarden Euro zusätzlich brauchen", erklärt Krieckl. Der Bund hatte den Finanzbedarf für den Ausbau der Kinderbetreuung 2007 auf zwölf Milliarden Euro geschätzt.
Die 35-Prozent-Marke sei jedoch nur eine Zielgröße gewesen. Sie orientiere sich am europäischen Durchschnitt. Mit dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz werde der Bedarf aber über die bereits kalkulierten 750.000 Plätze hinausgehen. "Das kann bis zu einer Million neue Betreuungsplätze bedeuten, verbunden mit einer entsprechenden Kostensteigerung", sagt Ursula Krieckl.
Das Bundesfamilienministerium habe auf Anfrage des DStGB erklärt, man werde Ende des Jahres eine aktualisierte Bedarfsplanung vorlegen.
Bei prognostizierten Steuerausfällen von zwölf Milliarden Euro in diesem Jahr ist ein weiterer Ausbau der Kinderbetreuung ohne zusätzliche Mittel nicht zu finanzieren.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht nun die Länder in der Pflicht: "Sie haben im Bundesrat dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zugestimmt. Die Kommunen saßen dabei nicht mit am Tisch. Die Länder sind deshalb auch in der Verpflichtung", erklärt Krieckl. "Sie müssen sich mit Landesmitteln am Ausbau der Kinderbetreuung beteiligen."
Die Bundesregierung stellte gestern klar, dass sie den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze durch die Kommunalverfassungsbeschwerde mehrerer nordrhein-westfälischer Städte vom November 2009 nicht gefährdet sieht. Mit der Kommunalverfassungsbeschwerde hatten die Kommunen einen Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip gerügt. Das Gesetz sei in Kraft, hieß es, es "obliege den Ländern, eine geeignete Regelung und Durchführung des Verfahrens zur Verwendung der Finanzhilfen zu schaffen und zu garantieren."
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