Berlin. Der Streit über eine Reform der Kfz-Steuer ist beigelegt. Die Koalition habe sich auf einen Kompromiss verständigt, der eine starke "umweltspezifische" Komponente habe, hieß es am Montagabend aus Regierungskreisen.
Das Konzept, das am Dienstag vom Bundeskabinett gebilligt werden soll, sieht eine Besteuerung sowohl nach dem Hubraum (wie bisher), als auch (neu) nach dem Schadstoffausstoß vor. Besitzer eines umweltfreundlichen Pkw mit einem Kohlendioxid-Ausstoß von weniger als 120 Gramm pro Kilometer würden begünstigt. Sie bräuchten nur einen jährlichen "Sockelbetrag" zu zahlen: für Benziner betrüge er zwei Euro pro 100 Kubikmeter Hubraum, für Dieselautos 9,50 Euro. Oberhalb der 120-Freigrenze würden dann zwei Euro pro zusätzlichem Gramm CO2 fällig.
Bis Montag wurde gerungen, wie die drei Prioritäten Ökologie, Konjunkturstützung und Wahrung der Steuereinnahmen unter einen Hut zu bringen seien. Für Empörung bei der SPD hatte noch vergangene Woche ein (vom eigenen) Finanzminister erarbeiteter Entwurf gesorgt. Der von der Union befürwortete Vorschlag sah vor, für den hubraumbezogenen Steueranteil einen Deckel einzuziehen. Diese Kappung, die besonders Geländewagen und verbrauchsstarke Limousinen mit Dieselmotor relativ stark entlastet hätte, wurde fallengelassen.
Umweltschützern geht auch die nachgebesserte Version nicht weit genug. Wenn immer noch ab einer 120er Schwelle jedes Gramm CO2 gleich hoch besteuert werde, gebe es "keine hinreichende ökologische Lenkungswirkung zugunsten sparsamer Autos", monierte der Verkehrsclub Deutschland. Daneben sei das Koalitionsmodell zu dieselfreundlich und führe dazu, dass "Spritschlucker künftig nicht nennenswert mehr Kfz-Steuer bezahlen als heute".
Die emissionsbezogene Kfz-Steuer ist ein Dauerprojekt. Bereits Rot-Grün plante die Neuausrichtung hin zu mehr Klimaschutz; Union und SPD nahmen sich 2005 vor, dieses Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode zu realisieren. Allerdings ist dafür ein erheblicher zeitlicher und organisatorischer Aufwand erforderlich: Gegenwärtig steht die Kfz-Steuer den Ländern zu. Nach den Plänen der Koalition soll sie noch im Sommer 2009 auf den Bund übergehen; dafür müsste das Grundgesetz geändert und den Ländern ein Ausgleich für die Summe von gut acht Milliarden Euro angeboten werden, die die Kfz-Steuer jährlich einbringt.
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