Drei Tage hat er die Diskussion laufen lassen, am Freitag meldete sich dann auch der Bundesgesundheitsminister zu Wort. Daniel Bahr (FDP) stellte klar: Eine Verschärfung des Strafrechtes, um Korruption bei Ärzten besser bekämpfen zu können, kommt mit ihm nicht in Frage. In mehreren Interviews machte er deutlich, dass er im Grundsatz Regelungen im Berufs- und Sozialrecht für ausreichend hält.
Auf deren Grundlage haben die Ärztekammern in den vergangenen drei bis fünf Jahren mehr als 500 Ärzte wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme nach dem Berufsrecht bestraft. Neben vielen Rügen und Ermahnungen seien auch Geldstrafen verhängt worden.
Das Gesundheitsministerium hat nun Stellungnahmen zu den bisherigen Vorschriften bei den Berufsverbänden angefordert. Es will prüfen, ob es Lücken gebe. Das werde Zeit in Anspruch nehmen. Bahr reagierte damit auf Forderungen der Krankenkassen und der Opposition. Es besteht die Sorge, dass der FDP-Politiker das Thema bis zur Bundestagswahl aussitzt. Inzwischen vertreten selbst Unions-Politiker die Ansicht, dass die Politik Konsequenzen aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes von Juni 2012 ziehen muss. Er entschied, dass niedergelassene Ärzte auf Grund fehlender Normen im Strafrecht nicht wegen Bestechlichkeit und Pharmavertreter nicht wegen Bestechung verurteilt werden können.
Viele niedergelassene Ärzte sind sauer, weil die Krankenkassen ihrer Ansicht nach zu niedrige Honorare zahlen. Dabei ist das Einkommen der meisten Ärzte alles andere als mager: Allgemeinmediziner verdienen im Schnitt nach Abzug der Praxiskosten rund 116.000 Euro brutto pro Jahr. Im Vergleich zu anderen Kollegen ist das noch wenig. Kinderärzte...
Foto: dpaBahr warf der SPD, aber auch dem Koalitionspartner CDU/CSU vor, die Debatte dazu zu nutzen, die Freiberuflichkeit der Ärzte in Frage zustellen. Er unterstellt ihnen, die Ärzte zu sogenannten Amtsträgern der Krankenkassen machen zu wollen. Das ist aber unzutreffend: Opposition und Union erkennen das BGH-Urteil an, wonach die Ärzte eben keine Amtsträger der Kassen sind. Dieser Weg war ohnehin nur ein Hilfskonstrukt der Ermittler, um mit den vorhandenen Gesetzen die Korruption bei niedergelassenen Medizinern ähnlich wie bei Staatsbediensteten ahnden zu können.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat im Dezember 2012 eine Broschüre zur Korruption im Gesundheitswesen herausgebracht. Titel: „Richtig kooperieren“. Dabei geht es darum, wie sich Ärzte in der Zusammenarbeit mit Pharmaherstellern, Krankenhäusern und Anbietern von Heil- und Hilfsmitteln verhalten sollten. Es wird aufgezeigt, was unzulässig und was zulässig ist – einige Beispiele.
Den Kritikern geht es vielmehr darum, durch ergänzende Regelungen im Strafrecht sicher zustellen, dass korruptes Verhalten von niedergelassenen Ärzten zu einem Straftatbestand wird. Die Freiberuflichkeit der Ärzte soll ausdrücklich nicht in Frage gestellt werden.
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