BERLIN. Unabhängig vom aktuellen Konjunkturpaket können sich Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte im nächsten Jahr auf eine milliardenschwere Steuerentlastung einstellen. Das Kabinett hat gestern den Gesetzesentwurf zur besseren Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen gebilligt. Er könnte vor allem gesetzlich Versicherten mit wenigen und privat Versicherten mit vielen Kindern Ersparnisse von mehreren hundert Euro im Jahr bringen.
Mit dem 49 Seiten starken Paragraphenwerk zieht die große Koalition die Konsequenz aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2008. Damals hatte ein Privatpatient mit mehreren Kindern geklagt, weil seine Versicherungsbeiträge beim steuerfreien Existenzminimum unzureichend berücksichtigt würden. Die Bundesregierung bessert nun erheblich nach und lässt zudem gleiches Recht für die gesetzlich Versicherten gelten. Ab dem 1. Januar 2010 werden die Steuerzahler so jährlich um 9,3 Milliarden Euro entlastet.
Bislang können gesetzlich oder privat versicherte Paare bei der Einkommensteuer für "sonstige Vorsorgeaufwendungen" zur Kranken-, Haftpflicht-, Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung insgesamt 3000 Euro (Ledige: 1500 Euro) absetzen. Bei Durchschnitts- oder Gutverdienern liegen die tatsächlichen Abgaben weit darüber.
Künftig werden beim Sonderausgabenabzug zwar nur noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Maßgeblich ist dann aber der tatsächlich gezahlte Betrag für einen Schutz, der dem gesetzlichen Leistungsumfang entspricht. Dadurch erhöhe sich "das Abzugsvolumen zum Teil erheblich", schreibt das Finanzministerium. Profitieren werden nicht nur Arbeitnehmer, die mehr als 125 (Ledige) oder 250 Euro (Paare) im Monat an die gesetzliche Kasse überweisen, sondern auch privat Versicherte, die die separaten Beiträge für ihre Kinder geltend machen können. Berücksichtigt wird nur ein Basisschutz. Für Krankengeld, Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung gibt es keinen Nachlass.
SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach begrüßte die Reform. "Es ist richtig, dass das Verfassungsgerichtsurteil auch auf gesetzlich Versicherte angewendet wird", sagte er der FR. Besonders Gutverdiener, die freiwillig bei AOK, Barmer & Co. blieben, würden Geld sparen, das sie dann für eine Zusatzpolice aufwenden könnten. Damit, so Lauterbach, würden die gesetzlichen Kassen "attraktiver" gegenüber dem Wechsel zur Privatversicherung.
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