Knapp 65 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs sollen die letzten Opfer der NS-Justiz nun endlich rehabilitiert werden. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags will am heutigen Mittwoch dem nötigen Gesetz zur Aufhebung der Urteile gegen so genannte Kriegsverräter zustimmen. In der voraussichtlich letzten Sitzung dieser Legislaturperiode wird der Bundestag das Gesetz am 8. September in Berlin noch verabschieden.
Der Umgang mit der NS-Militärjustiz und ihren Opfern ist ein trauriges Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte: Erst 2002 hatte der Bundestag die Deserteure des Zweiten Weltkrieges rehabilitiert, dabei aber so genannte Kriegsverräter ausgeschlossen, die nach Paragraf 91b des Reichsstrafgesetzbuchs wegen Kriegsverrats zum Tode verurteilt worden waren. Sie blieben ausgespart, weil befürchtet wurde, dass auf diese Weise auch Soldaten rehabilitiert werden könnten, die durch ihre Verhalten anderen Kameraden geschadet hätten. Unklar war überdies, was die NS-Justiz eigentlich als Kriegsverrat betrachtete.
Im Herbst 2006 brachte die Links-Fraktion das Thema erneut aufs Tapet. Ihr Gesetzentwurf sah vor, diese letzten NS-Urteile pauschal aufzuheben. Jan Korte (Linke) und seine Mitstreiter stützten sich dabei auf neuere Forschungen des Freiburger Historikers Wolfram Wette, wonach die wegen Kriegsverrats zum Tode Verurteilten in der Regel einfache Soldaten waren, die etwa Juden geholfen, sich kritisch über das Hitler-Regime geäußert oder Kriegsgefangene "zu gut" behandelt hatten. SPD und Grünen leuchteten Wettes Argumente ein.
Nur der Union ging eine pauschale Rehabilitierung zu weit. Sie fordert eine Prüfung jedes Einzelfalles. Dazu hätten aber alle Urteile der Feldgerichte untersucht werden müssen - etwa 180 000 Akten. Neben vielen Fehlurteilen habe es auch berechtigte Schuldsprüche gegeben, argumentierten CDU/CSU. "Es gab immer wieder Fälle, in denen jemand davon gelaufen ist und dem damaligen Feind gesagt hat, wo die Stellungen der eigenen Kameraden sind", behauptete etwa Norbert Geis, Mitglied der CSU im Rechtsausschuss.
"Was kann denn überhaupt hochverratsfähig gewesen sei bei einem Vernichtungs- und Angriffskrieg?", wandte Linkspolitiker Korte ein. "Das ist ein Akt der Selbstverteidigung gewesen, um Menschenleben letztlich zu retten, um Krieg zu verkürzen." Schon allein deshalb müssten alle Kriegsverräter rehabilitiert werden. Zudem müsse es zu dem Thema eine Abschlussdebatte im Bundestag geben. Doch die Union blockierte weitere Diskussionen.
Die politische Debatte stagnierte lange. Erst ein Gutachten, das Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) beim früheren Verfassungsrichter Hans Hugo Klein in Auftrag gegeben hatte, brachte neue Dynamik. Klein entlarvte den Kriegsverräter-Paragrafen von 1934 als ein Instrument der NS-Justiz, das es erlaubte, willkürlich nahezu jedes missliebige Verhalten mit dem Tode zu bestrafen. Zudem sei dieser Paragraf mit rechtsstaatlichen Grundsätzen absolut nicht vereinbar.
SPD, Linke, Grüne und auch Teile der FDP drängten nun, im Frühsommer 2009, auf eine rasche Aufhebung der Urteile. Doch die Union zauderte noch. Der CSU-Politiker Geis wandte sich strikt gegen diese Pläne. Erst als SPD, Grüne und Linke einen fraktionsübergreifenden Antrag einbrachten, den mehrere Unionsleute unterstützen, schwenkte die Fraktionsspitze um. Innerhalb weniger Stunden vereinbarten Volker Kauder (CDU) und Peter Struck (SPD) den nun vorliegenden Gesetzentwurf, den Grüne und FDP mit einbringen. Einziges Zugeständnis an die Union: Die Linke darf den Antrag, für den sie jahrelang gestritten hat, nicht mit in den Bundestag einbringen.
Der frühere Richter am Oberlandesgericht Braunschweig, Helmut Kramer, der sich seit Jahren dafür einsetzt, die Opfer der NS-Militärjustiz zu rehabilitieren, spricht von einer guten Nachricht, dass sich die Politik nun endlich zu einem Gesetz durchgerungen habe. Mit Blick auf den Verlauf der Debatte und die lange Verzögerung in dieser Legislaturperiode sei es aber eine "Schande", wie die große Koalition mit dem Thema lange umgegangen sei und sich vor der Entscheidung gedrückt habe, kritisiert Kramer.
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