Der Vorsitzende des Bundes deutscher Verwaltungsrichterinnen und -richter (BDVR), Christoph Heydemann, hat die Einflussnahme von Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) auf die Richterbesetzung im Bundesverwaltungsgericht kritisiert. Wie die FR am Montag berichtete, hat es Jung abgelehnt, einen Bundesverwaltungsrichter dem dortigen Wehrdienstsenat zuzuteilen, weil dieser nicht gedient hat. Daraufhin musste vom Gericht ein anderer benannt werden, der vom Verteidigungsminister akzeptiert wurde. Der bisher einmalige Eingriff in die Unabhängigkeit der Gerichte ist deshalb brisant, weil der Wehrdienstsenat von Hause aus mit Angelegenheiten der Bundeswehr befasst ist. Jung hat also über den Richter bestimmt, der sein Ressort kontrollieren soll.
Gesetzesänderung gefordert
Christoph Heydemann sagte dazu der FR, die Bestimmung in der Wehrdisziplinarordnung habe bisher ein Schlummerdasein geführt. Jetzt, da aktiv eingegriffen wurde, zeige sich: "Das ist ein alter Zopf aus dem Kalten Krieg, der abgeschnitten gehört." Dass der Verteidigungsminister ohne Angabe von Gründen und voraussetzungslos einen Richter ablehnen könne, bedeute im Extremfall: "Der Minister kann so lange ablehnen, bis nur noch ihm politisch nahestehende Richter im Senat sind." Es sei "ein Unding, dass es so etwas überhaupt gibt". Die Wehrdisziplinarordnung müsse geändert werden. Schon die Bestimmung der Richterbank durch das Bundesjustizministerium, die im Gesetz vorgesehen ist, habe keine Überlebensberechtigung. Dass die Zuständigkeit dann noch an das Bundesverteidigungsministerium übertragen werde, erst recht nicht.
Auch der frühere BGH-Richter und jetzige Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic, kritisierte Jungs Entscheidung: "Die politische Einflussnahme des Verteidigungsministers Jung auf die Zusammensetzung des Wehrdienstsenates beim Bundesverwaltungsgericht zeugt von mangelndem Respekt gegenüber der von unserer Verfassung geschützten richterlichen Unabhängigkeit," erklärte der rechtspolitische Sprecher der Linkspartei. Aber auch die Gesetzesgrundlage müsse geändert werden.
Der hessische FDP-Chef Jörg-Uwe Hahn sagte der FR: "Ich war überrascht, dass es so eine Regelung gibt. Mein Verständnis von den drei Säulen dieses Staates lässt so etwas nicht zu."
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