Berlin. Wegen 1,30 Euro hat eine Berliner Supermarkt-Kassiererin nach mehr als 30 Jahren ihren Job verloren. Die 50-Jährige soll zwei Pfandbons über 48 und 82 Cent unterschlagen haben. Sie verlor den Kündigungsschutzprozess jetzt auch in zweiter Instanz.
Das Berliner Landesarbeitsgericht erklärte die fristlose Kündigung für rechtens (Az.: 7 Sa 2017/08). Die dreifache Mutter und zweifache Großmutter brach während der Urteilsverkündung in Tränen aus. Mit einem solchen Richterspruch habe sie nicht gerechnet, sagte sie später auf dem Flur, wo die Wogen der Empörung hochschlugen.
Gewerkschafter und Freunde der Frau verließen den Gerichtssaal mit Zornesröte im Gesicht. "Die soziale Existenz und Zukunft einer Kassiererin, die 31 Jahre für Kaisers geschuftet hat, wiegt weniger als das Eigentum eines unbekannten Kunden an 1,30 Euro Pfandgeld, das er in einer Supermarktfiliale liegen gelassen haben soll", beklagte Gregor Zattler. Er gehört zu einem Solidaritätskomitee, das sich vor Monaten zur Unterstützung der Kassiererin gegründet hatte.
Aus Sicht des Komitees war der wahre Grund für die Kündigung ein ganz anderer, nämlich die Beteiligung der 50-jährigen Frau an Streikaktionen im Einzelhandel. Die Unterstützer sind davon überzeugt, dass die Supermarkt-Kette (Kaisers Tengelmann-Gruppe) mit der Geschichte um die Pfandbons eigentlich eine missliebige, gewerkschaftlich organisierte Angestellte loswerden wollte.
Ans Aufgeben denken die Gewerkschafter nicht. "Wir wollen weiter durch alle Instanzen gehen, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte", kündigte der Anwalt der Kassiererin, Benedikt Hopmann, an. Es dürfte ein beschwerlicher Weg werden. Denn eine Revision beim Bundesarbeitsgericht ließen die Berliner Richter nicht zu. Hopmann müsste zunächst dagegen Beschwerde einlegen.
Dringender Verdacht einer Straftat kann Kündigungsgrund sein
Wenn es um Verfehlungen von Arbeitnehmern geht, insbesondere wenn das Strafrecht berührt ist, kennt das Arbeitsrecht kaum Pardon. Wer etwa eine Druckerpatrone am Arbeitsplatz mitgehen lässt oder ohne Erlaubnis des Chefs privat telefoniert, muss stets damit rechnen, vor die Tür gesetzt zu werden. Dann geht es nach der herrschenden Rechtsprechung in Deutschland um Vertrauensverlust und die Frage, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung noch zuzumuten ist.
Das stellte auch das Berliner Landesarbeitsgericht im Fall der 50-Jährigen klar. Auf den geringen Wert der Pfandbons komme es nicht an. Schon der dringende Verdacht einer Straftat könne ein Kündigungsgrund sein. Es gelte das Prognoseprinzip, das berücksichtige, ob dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung noch zumutbar sei. Gewerkschafter wie die Freunde der gekündigten Kassiererin sehen darin aber eine einseitige Bevorzugung von Eigentümerinteressen.
Die Berliner Richter sahen es als erwiesen an, dass die Kassiererin die Pfandmarken für sich selbst einlöste. Die Gekündigte hat eine Unterschlagung stets bestritten. Sie war aber im Gerichtssaal von Kolleginnen belastet worden. Die Richter stuften deren Aussagen auch als glaubhaft ein.
Eine Kassiererin müsse unbedingte Zuverlässigkeit zeigen, erklärte das Gericht. Der Umgang mit Geld setze eine absolute Ehrlichkeit voraus, darauf müsse sich der Arbeitgeber verlassen können. Der Vertrauensverlust sei im vorliegenden Fall umso gravierender, weil die Kassiererin falsche Angaben gemacht und eine Kollegin zu Unrecht belastet habe, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Supermarkt-Kette sah sich bestätigt. Das Unternehmen verwies auf seine Werte und Regeln der Zusammenarbeit, die gemeinsam mit dem Betriebsrat festgelegt worden seien. (dpa)
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