„Machen wir uns nichts vor“, sagte ein Koalitionär nach dem Atomgipfel, „die Karlsruher Richter werden das letzte Wort haben.“ Tatsächlich haben Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Sonntag einige Mühe aufgewandt, um die Runde im Kanzleramt von ihrer Rechtsposition zu überzeugen.
Die „Verfassungsressorts“ hatten in einer Stellungnahme die Auffassung vertreten, dass die Laufzeitverlängerung nicht vom Bundesrat abgesegnet werden muss. Bei einer „moderaten“ Verlängerung, so die Regierungs-Juristen, seien die Bundesländer außen vor.
Da der Begriff „moderat“ rechtlich nicht definiert ist, griffen die Juristen zu einer Hilfskonstruktion und bemühten ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mai dieses Jahres. Darin heißt es, dass der Bundesrat nur dann ein Mitspracherecht habe, wenn der Bund den Ländern Aufgaben überträgt, die „die Wahrnehmung der übertragenden Aufgabe strukturell oder in anderer Weise schwerwiegend verändert“. Bei einem Laufzeitaufschlag von gerade mal einem Drittel könne schwerlich von einer „schwerwiegenden Veränderung“ die Rede sein. Schließlich müssten die Länder die Atomaufsicht nur einige weitere Jahre übernehmen.
Diese Auffassung überrascht insofern, da alle anderen vorhandenen Rechtsgutachten keinerlei quantitative Unterschiede in der Frage einer Laufzeitverlängerung vornehmen. Sie sehen, unabhängig von der Länge der Laufzeiten, grundsätzlich keine Pflicht, den Bundesrat zu beteiligen (Ex-Verfassungsrichter Rupert Scholz) oder halten, wie etwa der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, jede Laufzeitverlängerung für zustimmungspflichtig. Papier widerspricht der Auffassung von Bundesjustiz- und Innenministerium. Bei längeren Laufzeiten handele es sich, so Papier, „nicht nur um eine marginale, sondern wesentliche, vollzugsfähige und vollzugsbedürftige Änderung des bestehenden Atomrechts“.
Grundsätzlich leitet sich eine mögliche Beteiligung des Bundesrates von der Pflicht zur atomrechtlichen Aufsicht ab, die die Länder im Auftrag des Bundes tätigen müssen.
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Damir Fras ist unser US-Korrespondent
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