kalaydo.de Anzeigen

Laufzeitverlängerung von AKWs: Alleingang der Koalition wäre Risiko

Die Koalition plant die Laufzeitverlängerung von AKWs auch ohne Zustimmung des Bundesrats. Das wäre allerdings gegen die Verfassung, schreiben Verfassungs- und Umweltrechtler in Stellungnahmen für die FR. Von Joachim Wille

Die Koalition plant die Verlängerung der Laufzeiten der Atommeiler auch ohne Zustimmung des Bundesrats durchzusetzen.
Die Koalition plant die Verlängerung der Laufzeiten der Atommeiler auch ohne Zustimmung des Bundesrats durchzusetzen.
Foto: dpa

Berlin. Die schwarz-gelbe Koalition geht mit dem Plan, Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke ohne den Bundesrat zu beschließen, ein hohes verfassungsrechtliches Risiko ein. Renommierte Juristen warnen vor diesem Schritt, der unter anderem vom Bundeskanzleramt angepeilt wird. Sie halten eine Klage dagegen in Karlsruhe für aussichtsreich. Ein Ausstieg aus dem Atomausstieg könnte so wieder außer Kraft gesetzt werden.

Von der FR um Stellungnahme gebetene Verfassungs- und Umweltrechtler sehen eine Zustimmungspflicht des Bundesrates bei einer Laufzeitverlängerung für gegeben. Der Grund: Die Bundesländer, die im Auftrag des Bundes die Aufsicht über die Atomkraftwerke führen, würden zusätzlich belastet und müssten daher auch mit entscheiden können. "Wenn das Sicherheitsniveau bei im Zeitverlauf immer anfälligeren Reaktoren gleich bleiben soll, muss die Atomaufsicht der Länder zusätzliche Kontrollaufgaben wahrnehmen", schreibt der Umweltjurist und Vizepräsident der Universität Kassel, Professor Alexander Roßnagel. "Nur so kann sie ihre verfassungsrechtliche Schutzpflicht erfüllen. Diese Aufgabenerweiterung erfordert eine Zustimmung des Bundesrates."

Den Plan, den Bundesrat zu umgehen, haben Politiker von Schwarz-Gelb nach der NRW-Landtagswahl entwickelt. Die Koalition hat im Bundesrat seither keine Mehrheit mehr, die Länderkammer würde eine Laufzeitverlängerung ablehnen. Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) argumentiert zum Beispiel: Da der rot-grüne Atomausstieg mit einer Begrenzung der Laufzeiten auf jeweils 32 Jahre anno 2002 ohne Bundesrats-Zustimmung Gesetz wurde, müsse das auch bei der Laufzeitverlängerung so funktionieren. Diese Meinung vertreten auch die Länder Hessen, Baden-Württemberg und Bayern, in denen mit Biblis A, Neckarwestheim 1 und Isar 1 Reaktoren stehen, die laut Atomkonsens 2010 oder 2011 vom Netz gehen müssten.

Pofalla und Co. stützen sich auf Bewertungen wie die des Leipziger Staatsrechtlers Christoph Degenhart, der eine Bundesrats-Beteiligung nicht automatisch für gegeben ansieht. Knackpunkt sei die "Auftragsverwaltung" durch die Bundesländer, argumentiert er laut Focus. Anders als die Anordnung der Ausführung im Auftrag des Bundes sei die Änderung solcher Gesetze nicht grundsätzlich zustimmungspflichtig. Um eine Beteiligung zu erwirken, müssten Länder nachweisen, dass sie "nachhaltig betroffen" sind.

Die Gorleben-Story

Bildergalerie ( 20 Bilder )

Faktenblatt zur Stromerzeugung

Bildergalerie ( 11 Bilder )

Die Frankfurter Verfassungsrechtlerin Ute Sacksofsky dagegen meint: Sinn des zugrundliegenden Grundgesetzartikels 87c sei es, die Länder davor zu schützen, "ohne ihre" über den Bundesrat vermittelte - Zustimmung mehr oder weitergehende Aufgaben übertragen zu bekommen. Dies sei bei dem geplanten neuen Atomgesetz der Fall. Die Aufgaben der Atomaufsicht in den Ländern bekämen durch die längere Überwachung und intensiveren Sicherheitskontrollen eine "wesentlich andere Bedeutung und Tragweite".

Der Bielefelder Staatsrechtler Johannes Hellermann weist zudem die Analogie mit dem Atomausstieg zurück: "Eine Verlängerung der Laufzeit ist in diesem Zusammenhang anders zu bewerten als eine Verkürzung", schreibt er. Hellermann meint, dass der Bundesrat selbst bei einer nur "moderaten" Laufzeitverlängerung zustimmen müsste. Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) schwebt ein solches begrenztes Laufzeitplus von bis zu acht Jahren vor, der Wirtschaftsflügel der Union dagegen will bis zu 28 Jahre.

Entschließt sich der Bund, den Bundesrat zu übergehen, könnten Länderpolitiker auf ihr Veto-Recht pochen. Zunächst läge die Entscheidung dann bei Bundespräsident Horst Köhler (CDU); er müsste seine Unterschrift unter dem Gesetz verweigern, falls er es für zustimmungspflichtig hält. Unterschreibt er doch, könnten einzelne Landesregierungen oder eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten "mindestens ein Viertel ist dazu nötig" eine Normenkontrollklage in Karlsruhe erheben. Bis zu einer Entscheidung könnte es jedoch dauern.

Die Bundesregierung - Kanzleramt, Röttgen- und Brüderle-Ministerium - wollen sich zur nächsten Bundesratssitzung Anfang Juni auf eine gemeinsame Linie einigen. Ob der Umweltminister sich mit seiner Haltung durchsetzen kann, wonach der Bundesrat bei der Laufzeitverlängerung "tendenziell" zustimmen muss, ist fraglich. Auf jeden Fall warnte er jüngst eindringlich davor, eine juristisch wackelige Entscheidung zu treffen.

Man dürfe die so dringend nötigen Investitionen in eine moderne Energiestruktur "nicht unter Vorbehalt einer Verfassungsgerichtsentscheidung" stellen. Tatsächlich hat eine Reihe Investoren geplante Gaskraftwerke auf Eis gelegt, die die fluktuierenden erneuerbaren Energien gut ergänzen können, seit Schwarz-Gelb ans Ruder kam und über das AKW-Laufzeitplus diskutiert wird. Sie hätten keinen Markt, wenn der Atomstromanteil weiter hoch bleibt.

Autor:  Joachim Wille
Datum:  26 | 5 | 2010
Kommentare:  Kommentieren
Empfehlen:  E-Mail
Leserbrief:  Leserbrief
Artikel:  Drucken
Ressort

Nachrichten aus der Politik, Kommentare, Doku und Debatten


US-Wahl 2012: Countdown für Obama

Damir Fras ist unser US-Korrespondent
Olivia Schoeller berichtete zuvor aus Washington
Daniel Haufler ist Redakteur im Ressort Meinung
Countdown für Obama - das Weblog zur US-Wahl


Spezial: US-Wahl 2012

Bleibt Barack Obama Präsident der USA? Oder macht Mitt Romney von den konkurrierenden Republikanern das Rennen?

US-Wahl-Spezial mit Analyse und Hintergrund

Interaktive Karte zu den Vorwahlen der Republikaner

Exklusive Reportagereise durch den Wahlkampf

Weblog der USA-Experten unserer Redaktion

Kolumne

Die Politik ist eine Castingshow - und Angela Merkel ihr Dieter Bohlen: Stephan Hebel in seiner Audioslideshow über Peter Altmaier (eine Runde weiter!), den Osterhasen (Artenvielfalt gerettet!) und einen friedlosen ESC (wo ist Nicole, wenn man sie braucht?). Über Fußball - diesmal kein Wort!

Interaktiv

Wer sitzt mit wie vielen Abgeordneten im Bundesrat? Alle Ministerpräsidenten, alle Zahlen und Fakten hier!

Anzeige

 

Anzeige

 

Video
Spezial: Israel-Iran-Konflikt

Bombardiert Israel die iranischen Atomanlagen? Weitet sich der Konflikt zum Regionalkrieg aus? Werden gar die USA hineingezogen? Die Lage in Nahost spitzt sich dramatisch zu. Das Spezial.


Politik-Spezial

Ihr Wunsch-Bundespräsident Wulff scheitert, sie muss Gauck als Nachfolger hinnehmen, ihre Mehrheit steht im Bundestag nicht mehr hinter ihr: Die Autorität von Bundeskanzlerin Merkel schwindet. Das Spezial.


Fotostrecke
Plaßmanns Welt (295 Bilder)
Fotostrecke
Meeresbewohner: Leuchtend grüne Quallen gleiten durch ein Aquarium.

Manchmal sind es die kleinen, schönen Dinge am Rande, die beeindrucken. Die zeigen wir in unseren Bildern des Tages.

Spezial

Katholische Kirche und Reformpädagogik unter Druck: Immer mehr Fälle sexuellen Missbrauchs werden bekannt.

Quiz
Wissens-Test.

Politik, Sport, Wirtschaft - wie gut sind Sie informiert? Machen Sie den Test mit dem unterhaltsamen Tagesquiz.

ANZEIGE
- Business
- Kauftipps!