Die Koalition plant die Laufzeitverlängerung von AKWs auch ohne Zustimmung des Bundesrats. Das wäre allerdings gegen die Verfassung, schreiben Verfassungs- und Umweltrechtler in Stellungnahmen für die FR. Von Joachim Wille
Die Koalition plant die Verlängerung der Laufzeiten der Atommeiler auch ohne Zustimmung des Bundesrats durchzusetzen.
Foto: dpa
Die Koalition plant die Verlängerung der Laufzeiten der Atommeiler auch ohne Zustimmung des Bundesrats durchzusetzen.
Foto: dpa
Berlin. Die schwarz-gelbe Koalition geht mit dem Plan, Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke ohne den Bundesrat zu beschließen, ein hohes verfassungsrechtliches Risiko ein. Renommierte Juristen warnen vor diesem Schritt, der unter anderem vom Bundeskanzleramt angepeilt wird. Sie halten eine Klage dagegen in Karlsruhe für aussichtsreich. Ein Ausstieg aus dem Atomausstieg könnte so wieder außer Kraft gesetzt werden.
Von der FR um Stellungnahme gebetene Verfassungs- und Umweltrechtler sehen eine Zustimmungspflicht des Bundesrates bei einer Laufzeitverlängerung für gegeben. Der Grund: Die Bundesländer, die im Auftrag des Bundes die Aufsicht über die Atomkraftwerke führen, würden zusätzlich belastet und müssten daher auch mit entscheiden können. "Wenn das Sicherheitsniveau bei im Zeitverlauf immer anfälligeren Reaktoren gleich bleiben soll, muss die Atomaufsicht der Länder zusätzliche Kontrollaufgaben wahrnehmen", schreibt der Umweltjurist und Vizepräsident der Universität Kassel, Professor Alexander Roßnagel. "Nur so kann sie ihre verfassungsrechtliche Schutzpflicht erfüllen. Diese Aufgabenerweiterung erfordert eine Zustimmung des Bundesrates."
Den Plan, den Bundesrat zu umgehen, haben Politiker von Schwarz-Gelb nach der NRW-Landtagswahl entwickelt. Die Koalition hat im Bundesrat seither keine Mehrheit mehr, die Länderkammer würde eine Laufzeitverlängerung ablehnen. Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) argumentiert zum Beispiel: Da der rot-grüne Atomausstieg mit einer Begrenzung der Laufzeiten auf jeweils 32 Jahre anno 2002 ohne Bundesrats-Zustimmung Gesetz wurde, müsse das auch bei der Laufzeitverlängerung so funktionieren. Diese Meinung vertreten auch die Länder Hessen, Baden-Württemberg und Bayern, in denen mit Biblis A, Neckarwestheim 1 und Isar 1 Reaktoren stehen, die laut Atomkonsens 2010 oder 2011 vom Netz gehen müssten.
Pofalla und Co. stützen sich auf Bewertungen wie die des Leipziger Staatsrechtlers Christoph Degenhart, der eine Bundesrats-Beteiligung nicht automatisch für gegeben ansieht. Knackpunkt sei die "Auftragsverwaltung" durch die Bundesländer, argumentiert er laut Focus. Anders als die Anordnung der Ausführung im Auftrag des Bundes sei die Änderung solcher Gesetze nicht grundsätzlich zustimmungspflichtig. Um eine Beteiligung zu erwirken, müssten Länder nachweisen, dass sie "nachhaltig betroffen" sind.
Die Gorleben-Story
Bildergalerie ( 20 Bilder )
Im niedersächsischen Gorleben sollte nach den Plänen von Bundes- und Landesregierung von 1977 ein komplettes atomares Entsorgungszentrum entstehen. Geplant waren ein Zwischenlager für Castor-Behälter, eine Wiederaufarbeitungsanlage (WAA) für abgebrannte Kernbrennstoffe sowie ein Endlager tief unten im Salzstock. Niedersachsens Ministerpräsident Ernst Albrecht (CDU) präsentierte den Standort bei einer Pressekonferenz im Februar 1977 in Hannover.
Foto: dpa
Der gewählte Standort für das atomare Entsorgungszentrum liegt rund zwei Kilometer südlich der Gemeinde im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Die Region befindet sich an der früheren Grenze zur DDR und ist dünn besiedelt.
Foto: dpa
Entgegen der Erwartung von Ministerpräsident Albrecht bildete sich schnell eine starke Protestbewegung. 1979 nahmen an einem "Treck nach Hannover" mehr als 100.000 Menschen teil. Albrecht sah ein, dass das große Entsorgungskonzept keine Chance hatte. Er erklärte, eine WAA-Atomfabrik sei "politisch nicht durchsetzbar".
Foto: ddp
Die Pläne für das Zwischenlager, in dem Castor-Behälter mit abgebrannten Brennelementen und verglaste hochradioaktive Abfälle untergebracht werden sollten, und für das Endlager wurden jedoch weiter verfolgt.
Foto: dpa
Das Zwischenlager wird seit 1984 betrieben. Die Lagerhalle für Behälter ist 4500 Quadratmeter groß und fünf Meter hoch.
Foto: dpa
Die regelmäßigen Castor-Transporte nach Gorleben aus der französischen WAA in La Hague, wo abgebrannte Brennstäbe bis zum Jahr 2005 angenommen wurden, sind stets von starken Protesten begleitet.
Foto: rtr
Spektakuläre Aktionen, wie hier von Robion Wood, konnten den Transport jedoch allenfalls verzögern.
Foto: dpa
Immer wieder blockierten Demonstranten - gut bewacht von der Polizei - den Schienenweg in Richtung Gorleben.
Foto: dpa
Die Kreativität der Demonstranten machte den Protest gegen die Transporte nach Gorleben zu regelmäßigen Medien-Aufregern.
Foto: dpp
Mit der Hartnäckigkeit der Demonstranten hatte die Polizei oft ihre liebe Mühe.
Foto: dpa
Auch Greenpeace gehörte immer wieder zu den wichtigen Impulsgebern der Demonstrationen.
Foto: ddp
Menschen aus ganz Europa demonstrieren regelmäßig gegen die Castor-Transporte.
Foto: ddp
1979 begann die Untersuchung des Salzstocks, die Aufschluss über die Eignung als Endlager geben sollte. Der Verdacht, dass Niedersachsen den Standort im Wendland nicht primär aus fachlichen, sondern aus politischen Gründen ausgesucht hatte, wurde jüngst bestätigt.
Foto: dpa
Als damaliges Mitglied der Auswahl-Kommission sagte der heute emeritierte Geologie-Professor Gerd Lüttig, Albrecht habe Kommissionsempfehlungen nicht abgewartet, sondern sei festgelegt gewesen.
Foto: dpa
Zitat: "Er wollte einen Standort in der Nähe der damaligen Zonengrenze haben, weil die Ostzonalen, wie er immer sagte, uns die Geschichte mit ihrem Endlager Morsleben eingebrockt hatten" (Lüttig).
Foto: ddp
Im sachsen-anhaltinischen Morsleben hatte Ost-Berlin ein Atom-Endlager nahe der Grenze eröffnet. Nach Aussagen von Experten waren andere norddeutsche Salzstöcke nach Aktenlage mindestens ebenso oder besser geeignet als Gorleben.
Foto: ddp
Bis 1983 lief die Voruntersuchung in Gorleben, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) bewertet wurde. Danach startete die untertägige Erkundung, die die Stromkonzerne - und damit die Stromkunden - bislang 1,5 Milliarden Euro gekostet hat. Sie wurde im Jahr 2000 gestoppt.
Foto: ddp
Sowohl Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) als auch sein Nachfolger Sigmar Gabriel (SPD) versuchten, eine neue Endlagersuche zu starten. Dabei sollten nicht nur Salzstöcke, sondern auch Granit-Standorte einbezogen werden, die sich in Baden-Württemberg und Bayern befinden. Das scheiterte aber am Widerstand von Union und FDP sowie der Atomwirtschaft, die die Erkundungsarbeiten in Gorleben möglichst schnell wieder aufnehmen lassen wollen.
Foto: dpa
Neue Zweifel an der Eignung Gorlebens bringt ein Gutachten des Ex-PTB-Mitarbeiters Ulrich Schneider, das die niedersächsischen Linken in Auftrag gegeben haben. "Es stellt sich die Frage, wann Gorleben absaufen wird", sagte der Geologe. Er verglich den Salzstock mit einem hohlen Zahn, in den Wasser wie Karies eindringe. Frühere Untersuchungen über Wasserläufe in dem Gestein kritisierte er als zu undifferenziert. Wasser dringe in das Steinsalz des geplanten Endlagers umgebenden Kalisalzschichten ein und weiche diese auf.
Foto: ddp
Der Salzstock bei Gorleben wird seit 1977 als möglicher Standort zur Endlagerung hoch radioaktiven Atommülls gehandelt. Einige Geologen bezweifeln die Tauglichkeit des Salzstocks in Gorleben als Endlager. Umweltschützer vermuten, dass der Salzstock unter dem Deckmantel der Erkundung bereits seit Jahrzehnten zum Endlager für hoch radioaktiven Atommüll ausgebaut wird. Die FR erzählt die Gorleben-Story und den Protest in Bildern
Foto:
dpa
Fotostrecken Politik
Fotostrecken Politik
Fotostrecken Politik
Linkspartei in der Krise
Fotostrecken Politik
Fotostrecken Politik
Faktenblatt zur Stromerzeugung
Bildergalerie ( 11 Bilder )
Faktenblatt zur Stromerzeugung
Die Vertreter der Erneuerbaren sagen: Wir schaffen bis zum Jahr 2020 sogar noch mehr, nämlich 47 Prozent. Die Grafik zeigt, welche alternative Quellen dabei zum Einsatz kommen sollen.
Foto: FR-Infografik
Das wären die Auswirkungen auf die konventionelle Energieträger.
Foto: FR-Infografik
Klar ist auf jeden Fall: Die Atomkraft soll zurückgefahren werden.
Foto: FR-Infografik
Einige Meiler sind bereits angezählt, wie die voraussichtlichen Restlaufzeiten (vor Laufzeitverlängerung) zeigen.
Foto: FR-Infografik
Das letzte Kernkraftwerk ginge demnach 2022 vom Netz.
Foto: FR-Infografik
Die Alternative Energie lässt sich zunehmend günstiger erzeugen, wie das Beispiel der Photovoltaik-Technik zeigt.
Foto: FR-Infografik
Gleichzeitig werden andere Techniken weiterentwickelt, etwa die Erdwärme.
Foto: FR-Infografik
Entsprechende Erkundungen laufen beispielsweise im Rhein-Main-Gebiet und im südhessischen Ried.
Foto: FR-Infografik
Das Problem von Wind- oder Sonnenstrom ist: Er entsteht nicht immer dann, wenn man ihn braucht. Forscher entwickeln derzeit Methoden, Energie zu speichern.
Foto: FR-Infografik
Eine Vision: ein grünes Stromnetz, Windenergie aus der Nordsee genauso verarbeitet wie Solarkraft aus Afrika.
Foto: FR-Infografik
Deutschlands Strommix soll sich ändern. Ein Rechenspiel geht so: Kommen die Erneuerbaren Energien an einen Anteil von 40 Prozent heran, wäre die Kernenergie verzichtbar.
Foto:
FR-Infografik
Fotostrecken Politik
Fotostrecken Politik
Fotostrecken Politik
Linkspartei in der Krise
Fotostrecken Politik
Fotostrecken Politik
Die Frankfurter Verfassungsrechtlerin Ute Sacksofsky dagegen meint: Sinn des zugrundliegenden Grundgesetzartikels 87c sei es, die Länder davor zu schützen, "ohne ihre" über den Bundesrat vermittelte - Zustimmung mehr oder weitergehende Aufgaben übertragen zu bekommen. Dies sei bei dem geplanten neuen Atomgesetz der Fall. Die Aufgaben der Atomaufsicht in den Ländern bekämen durch die längere Überwachung und intensiveren Sicherheitskontrollen eine "wesentlich andere Bedeutung und Tragweite".
Der Bielefelder Staatsrechtler Johannes Hellermann weist zudem die Analogie mit dem Atomausstieg zurück: "Eine Verlängerung der Laufzeit ist in diesem Zusammenhang anders zu bewerten als eine Verkürzung", schreibt er. Hellermann meint, dass der Bundesrat selbst bei einer nur "moderaten" Laufzeitverlängerung zustimmen müsste. Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) schwebt ein solches begrenztes Laufzeitplus von bis zu acht Jahren vor, der Wirtschaftsflügel der Union dagegen will bis zu 28 Jahre.
Entschließt sich der Bund, den Bundesrat zu übergehen, könnten Länderpolitiker auf ihr Veto-Recht pochen. Zunächst läge die Entscheidung dann bei Bundespräsident Horst Köhler (CDU); er müsste seine Unterschrift unter dem Gesetz verweigern, falls er es für zustimmungspflichtig hält. Unterschreibt er doch, könnten einzelne Landesregierungen oder eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten "mindestens ein Viertel ist dazu nötig" eine Normenkontrollklage in Karlsruhe erheben. Bis zu einer Entscheidung könnte es jedoch dauern.
Die Bundesregierung - Kanzleramt, Röttgen- und Brüderle-Ministerium - wollen sich zur nächsten Bundesratssitzung Anfang Juni auf eine gemeinsame Linie einigen. Ob der Umweltminister sich mit seiner Haltung durchsetzen kann, wonach der Bundesrat bei der Laufzeitverlängerung "tendenziell" zustimmen muss, ist fraglich. Auf jeden Fall warnte er jüngst eindringlich davor, eine juristisch wackelige Entscheidung zu treffen.
Man dürfe die so dringend nötigen Investitionen in eine moderne Energiestruktur "nicht unter Vorbehalt einer Verfassungsgerichtsentscheidung" stellen. Tatsächlich hat eine Reihe Investoren geplante Gaskraftwerke auf Eis gelegt, die die fluktuierenden erneuerbaren Energien gut ergänzen können, seit Schwarz-Gelb ans Ruder kam und über das AKW-Laufzeitplus diskutiert wird. Sie hätten keinen Markt, wenn der Atomstromanteil weiter hoch bleibt.