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Lissabon-Vertrag: Bundestag billigt EU-Begleitgesetze

Der Bundestag beschließt eine deutliche Ausweitung seiner EU-Mitbestimmungsrechte. Er erfüllt damit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Umsetzung des Lissabon-Vertrags.

Kanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Peer Steinbrück bei einer Sondersitzung des Bundestags in Berlin zum Begleitgesetz zum EU-Lissabon-Vertrag (08.09.2009).
Kanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Peer Steinbrück bei einer Sondersitzung des Bundestags in Berlin zum Begleitgesetz zum EU-Lissabon-Vertrag (08.09.2009).
Foto: rtr

Berlin. Deutschland will auch mit einer stärkeren Beteiligung des Bundestages an EU-Entscheidungen "Motor in der Europäischen Union" bleiben. Dies versicherte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstag im Bundestag.

Mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen verabschiedeten die Parlamentarier anschließend in letzter Lesung die Begleitgesetze zum Lissabon-Vertrag. Der Bundestag erfüllte damit mit Zwei-Drittel-Mehrheit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Umsetzung des Lissabon-Vertrags. Mit ihm soll die EU demokratischer gemacht werden.

Der Bundesrat hat am 18. September das letzte Wort. Danach - und damit rechtzeitig vor dem zweiten irischen EU-Referendum am 2. Oktober - kann Bundespräsident Horst Köhler das Ratifizierungsverfahren endgültig abschließen. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses wird nicht erwartet. Dagegen wird es vermutlich neue Klagen gegen die Umsetzung des Lissabon-Vertrags geben. Ihnen werden aber keine Erfolgschancen mehr eingeräumt.

Merkel sagte, sie werde bei dem nächsten EU-Gipfel am 17. September den anderen Staats- und Regierungschefs mitteilen, dass Urteile des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland bindend sind.

Sie werde ihren Kollegen in Brüssel zusätzlich als Botschaft mitgeben: "Deutschland wird sein pro-europäisches Engagement beibehalten und weiter Motor der Europäischen Union sein." Mit dieser Erklärung ebnete Merkel den Weg für eine geschlossene Zustimmung der Unionsfraktion zu den Begleitgesetzen zum EU-Vertrag.

Vor allem die CSU hatte verlangt, dass deutsche EU-Politik künftig nur nach Maßgabe der Gründe des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Urteil von Ende Juni möglich sein soll. Die SPD verweigerte ebenso wie FDP und Grüne die Zustimmung zu einem solchen deutschen Vorbehalt in der EU-Politik.

CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer sprach von einer "wichtigen Klarstellung" der Kanzlerin. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, wies Forderungen der CSU nach noch engeren Grenzen für die EU-Politik zurück: "Wir brauchen keine imperativen Mandate in der EU." Europa-Ausschuss-Chef Gunther Krichbaum (CDU) forderte das Bundesverfassungsgericht auf, eventuelle neue Klagen gegen die Begleitgesetze zügig zu behandeln und keine weitere Zeitverzögerung bei der Ratifizierung zu verursachen.

Mit den neuen Mitwirkungsrechten wird die Bundesregierung verpflichtet, bei jeder Verlagerung von Kompetenzen nach Brüssel vorher das Parlament zu befragen. Bei anderen Entscheidungen der EU hat das Parlament umfassende Informationsrechte und kann dazu auch Beschlüsse fassen. Die Regierung muss sich aber nicht in jedem Fall daran halten. In der Erklärung der Unionsfraktion zur Abstimmung wird angekündigt, dass ein weiteres Klagerecht gegen EU-Entscheidungen, das die CSU will, in der nächsten Legislatur geprüft werden soll.

Auch die Länder werden künftig deutlich mehr Einfluss auf die EU- Politik nehmen. Der Bundesrat werde nicht den Vermittlungsausschuss anrufen, sagte Länder-Verhandlungsführer Wolfgang Reinhart (CDU) aus Baden-Württemberg der Deutschen Presse-Agentur dpa. Die noch offenen Fragen seien so minimal, dass eine weitere Verzögerung der Verabschiedung unverhältnismäßig wäre. (dpa)

Datum:  8 | 9 | 2009
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