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Lissabon-Vertrag: Nachsitzen mit Nachwirkungen

Der Bundestag billigt die Begleitgesetze zum EU-Vertrag von Lissabon. Er erfüllt damit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Von Michael Bergius

Kanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Peer Steinbrück bei einer Sondersitzung des Bundestags in Berlin zum Begleitgesetz zum EU-Lissabon-Vertrag (08.09.2009).
Kanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Peer Steinbrück bei einer Sondersitzung des Bundestags in Berlin zum Begleitgesetz zum EU-Lissabon-Vertrag (08.09.2009).
Foto: rtr

Berlin. Die Ratifizierung des EU-Reformvertrags von Lissabon durch die Bundesrepublik rückt näher. Der Deutsche Bundestag billigte am Dienstag mit großer Mehrheit vier "Begleitgesetze", die ihm sowie dem Bundesrat künftig mehr Mitsprache bei zentralen Entscheidungen in Brüssel sichern. Die Volksvertreter setzten damit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Juni um, das den Lissabon-Vertrag inhaltlich gebilligt hatte.

Die abschließende Debatte war geprägt von Differenzen zwischen SPD, CDU sowie FDP und Grünen auf der einen und CSU sowie der Linkspartei auf der anderen Seite. Der Vorsitzende des Europa-Ausschusses im Bundestag, Gunther Krichbaum (CDU), sprach von einem "verfassungsfesten" Gesetz, das die Karlsruher Vorgaben "eins zu eins" umsetze. Auch der SPD-Abgeordnete Thomas Oppermann nannte das Begleitwerk zu Lissabon "ohne wenn und aber verfassungsgemäß".

Mitsprache

Das Bundesverfassungsgericht hat Bundestag und Bundesrat verpflichtet, Entscheidungen der EU künftig viel häufiger als bisher mit Gesetzen und Beschlüssen zu billigen oder zu verwerfen. Die Begleitgesetze zum Lissabon-Vertrag sehen dazu vor:

Bei allen Verlagerungen von Kompetenzen an die EU etwa in den Bereichen Verteidigung, Umweltschutz sowie Arbeit und Soziales muss der Bundestag zustimmen.

Verschafft sich die EU neue Kompetenzen ("Flexibilitätsklausel"), muss der Bundestag zustimmen. Auch bei einem Wechsel von der Einstimmigkeit zu Mehrheitsentscheidungen in der EU darf der Vertreter der Bundesregierung nur zustimmen, wenn er vorher die Billigung des Bundestags eingeholt hat.

Der Handlungsspielraum der Regierung in Brüssel wird künftig erschwert, aber nicht blockiert. "Aus wichtigen außen- und integrationspolitischen Gründen" kann die Regierung von Parlamentsvorgaben abweichen. Das gilt ausdrücklich auch für Entscheidungen zur Aufnahme von neuen EU-Beitrittsverhandlungen.

Dagegen verkündete CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer, die Auslegung des neuen EU-Vertrages könne künftig "selbstverständlich nur nach Maßgabe" des Verfassungsgerichtsurteils erfolgen. Die CSU hatte bis zuletzt - gegen den Widerstand der CDU - für noch stärkere Einflussmöglichkeiten für Bundestag und Bundesrat auf EU-Entscheidungen gekämpft.

Krichbaum hielt dem entgegen, Vertreter der Bundesregierung müssten "in Brüssel handlungsfähig bleiben". Oppermann warf der CSU "antieuropäisches Denken" vor und stellte klar, in der deutschen Europapolitik werde es auch künftig "keine imperativen Mandate" geben. Der Lissabon-Vertrag soll die Rechte der nationalen und des Europaparlaments stärken und die Handlungsfähigkeit der EU nach innen und außen verbessern.

Nach dem Bundestag steht für den 18. September das Votum im Bundesrat an. Die EU-Reform soll 2010 in Kraft treten. Zuvor müssen am 2. Oktober die Iren mit Ja stimmen; daneben fehlen noch die Unterschriften der Präsidenten Polens und Tschechiens.

Autor:  Michael Bergius
Datum:  8 | 9 | 2009
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