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Luftangriff bei Kundus: Geld für die Familien der Opfer

Die Bundesregierung teilt mit, die Angehörigen der zivilen Opfer des Luftangriffs in Nordafghanistan entschädigen zu wollen. Ein möglicherweise jahrelanger Rechtsstreit soll vermieden werden. Von Markus Decker

Afghanische Polizisten stehen vor einem von insgesamt zwei bei einem von der Bundeswehr befohlenen Luftangriff nahe Kundus in Nordafghanistan zerstörten Tanklastzug (Foto vom 04.09.09).
Afghanische Polizisten stehen vor einem von insgesamt zwei bei einem von der Bundeswehr befohlenen Luftangriff nahe Kundus in Nordafghanistan zerstörten Tanklastzug (Foto vom 04.09.09).

Berlin. Die Bundesregierung will die Angehörigen der zivilen Opfer des Luftangriffs von Kundus finanziell entschädigen. Das teilte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums am Montag in Berlin mit. Der Anwalt der Opfer-Angehörigen, Karim Popal, bestätigte dies. "Ich habe heute ein Fax bekommen", sagte er. "Darin steht, dass das Ministerium mit uns Kontakt aufnehmen wird." Es werde ohne Anerkennung einer Rechtspflicht angekündigt, "unbürokratisch und schnell" zu helfen. Popal wird in dem Schreiben gebeten, sich mit eigenen Vorschlägen an diesem Prozess zu beteiligen.

"2000 Euro reichen nicht"

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Der Anwalt nannte es "positiv, dass reagiert wurde". Allerdings forderte er eine langfristige Entschädigung, die zumindest das Existenzminimum der Verletzten und der Familien der Toten sichere. "Es reicht nicht, denen 1000 oder 2000 Euro in die Hand zu drücken." Das Fax ist unterzeichnet von Regierungsdirektor Christian Raap, im Ministerium zuständig für Haftungsrecht.

Die Ankündigung des Verteidigungsministeriums kam nicht zufällig so unvermittelt. Zwar hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in der vorigen Woche Unterstützung zugesagt. Popal erklärte aber noch am Sonntagabend in der ARD, die Regierung habe auf sein Schreiben bisher nicht offiziell reagiert. Zusätzlichen Druck dürfte ein ARD-Bericht entfaltet haben, wonach die Angehörigen eine Klage vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag erwägen. Popal hat sich Unterstützung von den Anwälten Andreas Schulz, Experte in Schadenersatzklagen, und Oliver Wallsch, Fachmann für internationales Strafrecht, geholt.

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Strittig ist, wie viele zivile Opfer es gegeben hat. Im Nato-Untersuchungsbericht ist von bis zu 142 Toten die Rede, wobei die Bundesregierung stets den Eindruck erweckte, es handele sich überwiegend, wenn nicht sogar ausschließlich um Taliban. Popal zufolge sind 179 Menschen bei dem Bombardement am 4. September umgekommen, darunter seien bloß fünf Taliban gewesen. Der geborene Afghane mit deutschem Pass recherchierte zweimal in Kundus. Beweise dürften sich für beide Darstellungen schwer finden lassen, weshalb hier wie dort ein Interesse an einer außergerichtlichen Lösung besteht. In der Vergangenheit waren mehrmals Angehörige ziviler Opfer entschädigt worden - so etwa im Fall eines Oberfeldwebels, der 2008 an einem bei Kundus gelegenen Checkpoint versehentlich eine Frau und zwei Kinder erschoss.

Der frühere afghanische Wiederaufbauminister Amin Farhang lobte die Absichtserklärung aus Berlin. "Die deutsche Regierung tut das Richtige", sagte er. "Eine angemessene Entschädigung wäre eine gute Entscheidung. Sie wird das Verhältnis zwischen Deutschland und Afghanistan wieder verbessern." Farhang verwies darauf, dass die betroffenen Familie oft "sehr arm" seien und nun "ihre Brotverdiener verloren" hätten. "Alle müssen aufpassen, dass es nicht wieder zu so einem tragischen Ereignis kommt."

Derweil hat die Weigerung des CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer, weitere deutsche Soldaten an den Hindukusch zu entsenden, Kritik ausgelöst. FDP-Verteidigungsexperte Rainer Stinner erklärte: "Ich wehre mich gegen jede Vorfestlegung. Wir haben ganz bewusst gesagt: Wir warten die Afghanistan-Konferenz ab." Sonst wäre die Konferenz am 28. Januar in London "ja sinnlos". Auch Regierungssprecher Ulrich Wilhelm und CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe nannten die Entscheidung offen. Seehofer hatte gesagt, er habe "wenig Sympathie" für eine Aufstockung.

Autor:  Markus Decker
Datum:  7 | 12 | 2009
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