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Luftangriff bei Kundus: Schneiderhan plädiert auf unschuldig

Wichtige Fragen der Bombardierung von zwei Tanklastern bleiben ungeklärt. Generalinspekteur Schneiderhan hält die Bundeswehr für entlastet. Allerdings sollen angewendete Regeln "verbessert" werden. Von Steffen Hebestreit

Der Generalinspekteur der Bundeswehr geht davon aus, dass die Soldaten in Afghanistan nichts falsch gemacht haben.
Der Generalinspekteur der Bundeswehr geht davon aus, dass die Soldaten in Afghanistan nichts falsch gemacht haben.
Foto: dpa

Berlin. Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan ist eigentlich ein Mann klarer Worte. Der oberste Militär des Landes schwurbelt nicht gerne, sondern macht in der Regel knappe Ansagen. An diesem Donnerstag ist es anders.

Schneiderhan liest ein längliches Statement im Verteidigungsministerium vom Blatt ab. Sein Sprecher hatte zuvor klargemacht, dass es keine Gelegenheit geben werde, "Fragen zu stellen oder Antworten zu geben".

Oberst Klein ordnete den Abwurf von zwei 250-Kilo-Bomben auf die Laster an.
Oberst Klein ordnete den Abwurf von zwei 250-Kilo-Bomben auf die Laster an.
Foto: dpa

Klare Antworten gibt aber auch der Generalinspekteur nicht, sondern bestenfalls Hinweise darauf, was wohl in dem Geheimbericht steht, der am Abend zuvor per Kurier aus Kabul in einer einzigen Druckfassung in Berlin eingetroffen ist. Seither wird er im Bendlerblock ausgewertet.

Schneiderhan lobt den "sehr sorgfältig erarbeiteten und umfassenden Bericht" der Nato über den Luftangriff vom 4. September, als zwei entführte Tanklaster in einer Flussschleife bei Kundus auf Bitten der Bundeswehr bombardiert wurden. Viele Menschen waren dabei getötet, andere verwundet worden.

Einsatz in Afghanistan

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Doch schon die Frage, wie viele Opfer es in jener Nacht auf der Sandbank im Kundus-Fluss gegeben hat, weiß der Bericht nicht zu beantworten. Es sei "nicht mehr ermittelbar", zitiert der Generalinspekteur. Die Zahlen schwankten zwischen 70 und 142 Toten.

Die riesige Diskrepanz erklärt sich aus der Tatsache, dass die Afghanen ihre Toten bereits beerdigt hatten, als Isaf-Kräfte am Tag nach dem Bombardement an den Schauplatz des Vorfalls gelangten. So gingen die Isaf-Leute von Dorf zu Dorf, um zu ermitteln, wie viele Tote es gegeben hat.

Da für jedes Opfer eine finanzielle Entschädigung von 3000 bis 10 000 Euro von Nato und Bundeswehr zu erwarten ist, hatten die Dorfältesten zumindest einen gewissen Anreiz, ihre Angaben zur Zahl der Opfer zu übertreiben. Im Untersuchungsbericht soll von 30 bis 40 "Zivilisten" die Rede sein. Schneiderhan gibt zu bedenken, dass damit nicht bestätigt werde, dass diese Zivilisten auch "unbeteiligt" gewesen seien. Bestätigt nicht - aber auch nicht widerlegt.

"Angemessener" Befehl

Doch genau diese Punkte sollte der Bericht klären. Schließlich steht seit Wochen der Vorwurf im Raum, dass bei dem Luftangriff viele Zivilisten getötet worden sind - was die Bundeswehr nach wie vor bestreitet; und was das Völkerrecht und die Einsatzregeln klar verbieten. Das Verteidigungsministerium geht von einer geringeren Zahl von Toten aus.

Schneiderhan mahnt, man dürfe den Vorfall vom 4. September nicht isoliert betrachten. Er erinnert noch einmal daran, wie gefährlich die Situation in und um Kundus seit dem Frühjahr gewesen sei und dass es seit Juli "ernstzunehmende Warnungen" gegeben habe, dass die Taliban einen verheerenden Anschlag auf den dortigen Bundeswehrstützpunkt planten. Sechs Mal seien dort in jüngerer Zeit Laster oder Tankwagen als rollende Bomben missbraucht worden, fügt er hinzu. Will sagen: Oberst Klein habe gehandelt, wie er gehandelt hat, weil er Anlass zu der Befürchtung hatte, dass die Taliban die entführten Tanklaster für einen Anschlag nutzen würden. Aus seiner persönlichen Sicht, resümiert der Generalinspekteur seinen Eindruck des Berichts, habe Klein am 4. September eine "richtige Lagebewertung" vorgenommen. Deshalb sei es "angemessen" gewesen, den Luftangriff anzuordnen.

Die Agenturen titeln später, Deutschland sei durch den Bericht entlastet worden. Belege für die Aussage gibt es aber nicht, sondern nur eine persönliche Interpretation von Schneiderhan.

Der Generalinspekteur, so viel ist sicher, hat sich erneut hinter den Oberst gestellt, der seit seiner Rückkehr aus Afghanistan in Leipzig darauf wartet, ob die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ein Strafverfahren gegen ihn eröffnet. Unklar ist, ob die Staatsanwälte den Geheimbericht einsehen dürfen - und welche Erkenntnisse er bringt.

Autor:  Steffen Hebestreit
Datum:  29 | 10 | 2009
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