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Massenmord: Ist Breivik normal oder verrückt?

Norwegen streitet, ob der Massenmörder Breivik wusste, was er tat. Hinterbliebene der Opfer und Experten bezweifeln die Diagnose der Gutachter, dass Breivik schizophren sei.

        

Anders Behring Breivik hat 77 Menschen ermordet.
Anders Behring Breivik hat 77 Menschen ermordet.
Foto: afp

Der Zwist um die angebliche Unzurechnungsfähigkeit des Massenmörders Anders Breivik will in Norwegen nicht verstummen. Staatsanwälte und Verteidiger lehnen eine weitere Untersuchung von Breiviks Psyche durch neue Sachkundige ab. Doch einige Hinterbliebene der Opfer und zahlreiche Experten verwerfen die These des offiziellen Gutachtens, Breivik leide an paranoider Schizophrenie und sei zum Tatzeitpunkt psychotisch gewesen. Der 32-jährige Rechtsradikale hatte am 22. Juli durch einen Bombenanschlag in Oslo und ein Massaker in einem sozialdemokratischen Jugendlager 77 Menschen ermordet.

Das Gesundheitspersonal der Ila-Haftanstalt, das Breivik kontinuierlich untersucht, hält den Massenmörder für normal. Randi Rosenqvist, frühere Vorsitzende der rechtspsychiatrischen Kommission, konnte bei drei Untersuchungen Breiviks im Auftrag der Ila-Leitung keine Psychose konstatieren. Deshalb ist Breivik im Gefängnis auch nicht in medizinischer Behandlung.

Hass auf den Islam

Der rechtsradikale Norweger Anders Behring Breivik tötete am 22. Juli 2011 bei einem Bombenanschlag im Regierungsviertel von Oslo acht Menschen und bei einem anschließenden Massaker auf der Insel Utøya 69 Jugendliche im Alter zwischen 14 und 19 Jahren, die dort an einem Sommerlager der norwegischen Jungsozialisten teilnahmen.

Der 32-Jährige hat beide Taten gestanden. Nach Überzeugung der Ermittler handelte Breivik auf eigene Faust und tötete aus Berechnung. Als Tatmotiv gab der rechtsradikale Attentäter Hass auf den Islam und die in Norwegen regierenden Sozialdemokraten an.

Seine Tat plante er nach eigenen Angaben neun Jahre lang. Vor dem Massaker stellte er ein 1500-seitiges Manifest ins Internet, das sich unter anderem gegen „Kulturmarxismus“ und die Einwanderung von Muslimen richtet.

Der Prozess gegen Breivik wegen Ermordung von 77 Menschen wird am 16. April 2012 eröffnet. Dort tragen die beiden Psychiater ihr Gutachten komplett vor. Das Gericht entscheidet endgültig über die strafrechtliche Zurechnungsfähigkeit des Attentäters.

Bei Zurechnungsfähigkeit beträgt die Höchststrafe für Mord in Norwegen 21 Jahre Haft. Bei Unzurechnungsfähigkeit könnte der 32- jährige Breivik nicht bestraft, sondern ausschließlich auf unbestimmte Zeit zur Behandlung in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden. Diese Einweisung muss alle drei Jahre überprüft werden. Sie kann lebenslang dauern.

Bei normalen Strafverfahren gilt es in Norwegen als Ausnahme, dass ein Gericht sich gegen das Gutachten der von ihm bestellten Rechtspsychiater stellt.

Auch im Bekanntenkreis des Attentäters kann niemand das Bild der Gutachter wiedererkennen, nach dem Breivik „außerstande war, für sich selbst zu sorgen“ und einen „totalen Funktionsverlust“ erlitten habe, seit er 2006 zurück zu seiner Mutter gezogen sei. Zwar habe er extreme Ansichten verfochten und versucht, seine Freunde zu „bekehren“, tagelang mit Computerspielen verbracht und anabole Steroide missbraucht. Doch er sei in den letzten Jahren wieder sozialer geworden, habe an Ausflügen, Familienfesten und Cafebesuchen teilgenommen und keine Zeichen von Geisteskrankheit gezeigt, erzählen sie.

"Breivik ist böse und schlau"

Überlebende des Massakers wie der 19-jährige Marius Helstad fürchten, dass Breivik mit seinen Psychologiekenntnissen die Krankheit simuliere, um später frühzeitig entlassen zu werden. „Er ist extrem böse, aber auch sehr schlau“, sagte Helstad der Zeitung „Dagbladet“. Auch Psychologen halten dies für möglich und fordern, dass Breivik rund um die Uhr von Spezialisten beobachtet oder Zwangsmedikation unterzogen werde, um seinen wahren Zustand zu prüfen.

Die Anwälte mehrerer Hinterbliebenengruppen wünschen die Ernennung neuer Gutachter, um den umstrittenen Rapport zu revidieren. Die Mehrzahl der Betroffenen ist allerdings anderer Ansicht. Ihnen ist egal, ob Breivik den Rest des Lebens in einem Gefängnis oder einer Klinik verbringt, solange er nicht wieder frei kommt. Ankläger und Verteidiger halten dagegen ein neues Gutachten nicht für notwendig. Breivik lehne dies ab, sagt dessen Anwalt Geir Lippestad. Sein Klient halte 80 Prozent des vorliegenden Rapports für erlogen und habe kein Vertrauen in andere Experten. Stattdessen wolle er vor Gericht durch Historiker und Terrorexperten bezeugen lassen, dass er nicht geisteskrank sei.

Auch die Staatsanwaltschaft gibt sich mit dem Gutachten zufrieden, das von zwei namhaften Experten erstellt und von einer Prüfungskommission einstimmig gutgeheißen wurde. Die Gutachter hätten Breivik untersucht, als dieser noch in Isolationshaft saß. Nun habe er den Rapport gelesen und außerdem Zugang zur Medienberichterstattung, weshalb er seine Aussagen seinem Wissen anpassen könne, sagt Staatsanwältin Inga Beijer Engh. Zudem sei unsicher, ob der Angeklagte willig sei, an weiteren Untersuchungen teilzunehmen.

In der kommenden Woche will das Gericht in Oslo entscheiden, ob es um eine zweite Meinung bitten soll. Für den Ausgang des Prozesses habe dies keine Bedeutung, betonen Justizexperten. Laut Rechtsordnung kann ein Täter nicht bestraft werden, wenn Zweifel an seiner Zurechnungsfähigkeit bestehen. Dies lässt Ketil Lund, einen früheren Richter am Obersten Gerichtshof, eine Revision der Regeln für Unzurechnungsfähigkeit fordern. „Dieser Fall öffnet hoffentlich allen die Augen, dass die bestehenden Normen unakzeptabel sind“, sagt Lund. „Hier haben wir es mit einem Mann zu tun, der planmäßig vorgeht, alle Eventualitäten bedenkt und dennoch seine Untat verübt. Einem solchen Menschen kann man nicht die Verantwortung für seine Taten nehmen.“

Autor:  Hannes Gamillscheg
Datum:  9 | 1 | 2012
Kommentare:  5
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