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Gastbeitrag: Mehr Demokratie wagen in Hessen

In Sachen direkte Demokratie ist Hessen hoffnungslos rückständig. Die Parteien wollen Volksbeteiligung - worauf warten sie? Von Hans Herbert von Arnim

Vobildlich: Berliner Begehren für Tempelhof.
Vobildlich: Berliner Begehren für Tempelhof.
Foto: ddp

In Sachen direkte Demokratie ist Hessen hoffnungslos rückständig - wirklich hoffnungslos? Die derzeitige Konstellation im Landtag könnte durchaus große Fortschritte bringen. Die hessische Verfassung legt die Hürde für ein Volksbegehren äußerst hoch. 20 Prozent der Wahlberechtigten müssen das Begehren unterschreiben, damit es überhaupt zu einem Volksentscheid kommen kann.

Außer im Saarland gibt es nirgendwo ein derart hohes Quorum. In anderen Ländern wie Bayern und Niedersachsen genügen zehn Prozent, in Schleswig Holstein und Brandenburg fünf beziehungsweise vier Prozent. Nordrhein-Westfalen hat das Quorum, das früher wie in Hessen 20 Prozent betrug, vor einigen Jahren auf acht Prozent gesenkt. Überall ist man der Auffassung, dass ein auch nur halbwegs praktikables Quorum deutlich unter 20 Prozent liegen muss.

Zum Autor

Hans Herbert von Arnim lehrt und forscht als pensionierter Universitätsprofessor an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer.

Nur zwei Wochen Zeit

Hinzu kommt, dass das hessische Ausführungsgesetz die Voraussetzungen noch weiter verschärft: Die Unterschriften müssen innerhalb von nur zwei Wochen gesammelt werden. In anderen Ländern haben die Bürger dafür drei Monate Zeit. Und um überhaupt zu einem Volksbegehren zu kommen, müssen die Initiatoren ein Vorverfahren durchlaufen, für welches sie zusätzlich Unterschriften von drei Prozent der Wahlberechtigten sammeln müssen, mehr als in jedem anderen Land vorab erforderlich sind.

Dass alle diese Regelungen zusammen unüberwindbar sind, zeigt sich auch darin, dass es in Hessen noch kein einziges Mal zu einem erfolgreichen Volksbegehren gekommen ist. Prohibitive, also praktisch unerreichbare Voraussetzungen aber sind sinnwidrig. Rechte, die die Verfassung einräumt, müssen so ausgestaltet sein, das von ihnen auch Gebrauch gemacht werden kann. Dennoch scheiterte die Reform bisher daran, dass die CDU sich sperrte, und ohne sie ging in der jüngeren Vergangenheit, in der die direkte Demokratie in anderen Ländern einen veritablen Siegeszug unternahm, nichts.

Seit der letzten Landtagswahl haben die Mehrheitsverhältnisse sich aber grundlegend geändert. Nun haben die vier Parteien SPD, FDP, Grüne und Linke gemeinsam eine große Mehrheit im Parlament und können die erforderlichen Änderungen beschließen, ohne dass eine von ihnen etwa in einer Regierungskoalition mit der CDU Rücksicht auf diese nehmen müsste. Und da alle Parteien außer der CDU sich immer nachdrücklich für mehr direkte Demokratie ausgesprochen haben, können sie jetzt beweisen, dass sie es damit wirklich ernst meinen.

Die Grünen und die FDP haben dazu schon in der Vergangenheit Gesetzentwürfe vorgelegt. Die SPD dringt sogar im Bund auf die Einführung von Volksbegehren und Volksentscheid und hat in Hessen soeben einen Gesetzentwurf zur Verbesserung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene eingebracht. Sie wird sich deshalb einer Gangbarmachung direkter Demokratie auf Landesebene nicht verschließen. Und die hessischen Linken haben derartiges in ihrem Wahlprogramm niedergelegt.

Verfassungsänderung möglich

In dieser Situation dürfte die Änderung des Ausführungsgesetzes kein Problem sein. Das gilt aber auch für die erforderliche Verfassungsänderung. Eine solche kommt in Hessen "dadurch zustande, daß der Landtag sie mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder beschließt und das Volk mit der Mehrheit der Abstimmenden zustimmt." (Art. 123 Abs. 2 Hessische Verfassung).

Es braucht also keineswegs eine Zweidrittelmehrheit im Landtag, sondern lediglich einen Beschluss, dem 56 der 110 Abgeordneten zustimmen. Und dass das zusätzlich erforderliche Referendum positiv ausgehen würde, ist so gut wie sicher. Die Menschen wollen mitentscheiden. Der Dollpunkt war immer der Beschluss des Landtags, für den jetzt die nötigen Mehrheiten gegeben sind. Die hessischen Verhältnisse können in Sachen Bürgernähe also durchaus eine überfällige Reform hervorbringen und damit eine lange bestehende Blockade endlich lösen.

Datum:  7 | 7 | 2008
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