Berlin. Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) plant angeblich weitreichende Korrekturen bei den Fürsorgeleistungen für Langzeitarbeitslose und Sozialfälle.
Einem „Spiegel“-Bericht zufolge sollen die „Hartz IV“-Sätze steigen. Haushalte mit Kindern sollten allerdings - wie von der Ministerin bereits angekündigt - möglichst kein zusätzliches Geld bekommen, sondern sogenannte Teilhabe- und Bildungsgutscheine. Ein Ressortsprecher wollte „einzelne Aspekte des Gesamtvorhabens oder vermeintliche Details“ am Samstag nicht kommentieren und betonte: „Es gibt bis dato keine Festlegungen.“
Mit dem vom Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetz, das zum Jahreswechsel in Kraft treten soll, will von der Leyen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Die Richter hatten im Februar eine Neubestimmung der „Hartz IV“-Sätze gefordert.
Wie sich die „Hartz IV“-Bezüge weiterentwickeln, hänge laut Plan des Sozialministeriums jeweils zur Hälfte von der Entwicklung der Nettolöhne und der Inflation ab, berichtete das Magazin. Da nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die bisherige Kopplung an die Rentenentwicklung aufgegeben werden muss, gehe das Ressort von der Leyens davon aus, dass die „Hartz IV“-Sätze künftig stärker steigen werden als die Renten.
Laut „Spiegel“ zeigen die vorläufigen Berechnungen, dass der Regelsatz von derzeit 359 Euro im Monat für einen alleinstehenden Erwachsenen zu niedrig ist. Die von der Regierung herangezogenen Vergleichszahlen aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe beim Statistischen Bundesamt deuteten darauf hin, dass der Satz bei einem Betrag von bis zu 400 Euro liegen müsste. Bei den Kindern hingegen habe die vorläufige Berechnung ergeben, dass die derzeitigen Sätze den Bedarf realistischer abbilden.
Der Ministeriumssprecher betonte, bisher seien die Regelsätze nicht neu berechnet worden. Dies könne erst geschehen, wenn die Daten der neuen Einkommens- und Verbraucherstichprobe durch das Statistische Bundesamt ausgewertet seien. Deshalb gebe es derzeit auch keine Daten, aus denen sich schlussfolgern lasse, ob und in welche Richtung sich die Regelsätze entwickeln könnten. „Berichte, die Regelsätze könnten auf 400 Euro steigen, entbehren jeder Grundlage“, sagte der Sprecher.
Von der Leyen hatte bereits angekündigt, die Neuordnung der Regelsätze mit Sachleistungen für arme Schüler verbinden zu wollen. Dem „Spiegel“-Bericht zufolge sollen die Gutscheine an bestimmte Zwecke, etwa Sport- und Freizeitangebote, gebunden werden. Das Mittagessen in Schulkantinen oder Horteinrichtungen solle künftig direkt von der zuständigen Behörde bezahlt werden.
Der Ministeriumssprecher bestätigte, dass „die zusätzlichen Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern in der Grundsicherung, die bisher nicht in den Regelsätzen eingerechnet waren“, künftig „als Sach- oder Dienstleistung zum Kind kommen“ sollen. Dazu könnten „Lernförderungsleistungen“ für schwächere Schüler, ein „Schulbasispaket zur Sicherung der materiellen Voraussetzungen des Schulbesuchs“, ein Mittagessen in der Schule oder Kita sowie „Leistungen zur soziokulturellen Teilhabe“ gehören.
Zur künftigen Fortschreibung der Regelsätze sagte der Sprecher: „Auch hier laufen die Prüfungen und Arbeiten noch. Festlegungen sind nicht getroffen.“ Als mögliche Ausgestaltungen habe das Bundesverfassungsgericht „neben der Preisentwicklung auch die Nettolohnentwicklung und die laufende Wirtschaftsrechnung genannt“. (ddp)
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Damir Fras ist unser US-Korrespondent
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