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Medienbericht: Millionen Ausländer müssen Fingerabdrücke abgeben

Deutsche Ausländerbehörden werden künftig von Millionen Bürgern ohne Pass eines EU-Landes Fingerabdrücke nehmen.

Bürger ohne Pass eines EU-Landes müssen ihre Fingerabdrücke abgeben (Archiv- und Symbolbild).
Bürger ohne Pass eines EU-Landes müssen ihre Fingerabdrücke abgeben (Archiv- und Symbolbild).
Berlin –  

Deutsche Ausländerbehörden werden künftig von Millionen Bürgern ohne Pass eines EU-Landes Fingerabdrücke nehmen. Das sei für die elektronische Aufenthaltskarte vorgesehen, die nach der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises im November ausgegeben werden soll, bestätigte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Samstag einen Bericht der «Welt». Daneben muss die Karte wie der Personalausweis für alle Bundesbürger auch ein digitales Foto aufweisen. Der neue elektronische Ausweis soll auch für Schweizer und ihre Familienangehörigen sowie solche US-Bürger gelten, die im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel brauchen.    

Die Einführung der neuen Chipkarte für Ausländer war vor zwei Jahren EU-weit beschlossen worden. Der Ausweis im Scheckkartenformat ersetzt den Aufenthaltstitel, der in den Pass eines Ausländers eingeklebt wird. Die Einführung der digital lesbaren Karte, die zehn Jahre gültig bleiben soll, wird sich über mehrere Jahre hinziehen. Jährlich beantragen oder verlängern nach Zahlen des Bundesinnenministeriums rund 1,1 Millionen Ausländer aus Drittstaaten einen Aufenthaltstitel in Deutschland.

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Der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl schätzte die Gesamtzahl der Betroffenen in der «Welt» auf 4,3 Millionen. Dazu könnten auch ausländische Familienangehörige von EU-Bürgern gehören.

Dem offiziellen EU-weiten Start der einheitlichen Aufenthaltskarte im Mai 2011 soll in Deutschland ab Herbst eine Testphase in 19 Ausländerbehörden vorausgehen - zunächst ohne die Beteiligung von antragstellenden Ausländern. Die Ausländerbehörden sollen die biometrischen Daten einlesen und an die Bundesdruckerei übermitteln, die dann die Karten herstellen soll. Die EU verlangte hohe Vorkehrungen gegen Fälschungen. Dies solle zur Verhinderung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des illegalen Aufenthalts beitragen. Eine zentrale Speicherung von Fingerabrücken im Ausländerzentralregister ist laut Bundesinnenministerium nicht vorgesehen.

Eine Zusatzfunktion der neuen Karte soll dem Inhaber als Identitätsnachweis im Internet dienen. Durch eine Signatur lassen sich dort auch Geschäfte abschließen. Unklar ist noch, ob die Aufenthaltskarte genauso viel kosten wird wie der elektronische Personalausweis, für den Erwachsene 28,80 Euro zahlen sollen. (dpa)

Datum:  18 | 9 | 2010
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