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Minderjährige Flüchtlinge: Kinder ohne Rechte

Kinderrechte gelten auch für Flüchtlingskinder - zumindest auf dem Papier. Doch noch immer werden tausenden minderjährigen Flüchtlingen grundlegende Rechte vorenthalten. Yusuf und Pedro erzählen ihre Geschichte.

Das Kind eines ehemaligen Maoist-Rebellen läuft an der Hand seines Vaters. (Symbolbild)
Das Kind eines ehemaligen Maoist-Rebellen läuft an der Hand seines Vaters. (Symbolbild)
Foto: dapd

Kinderrechte gelten auch für Flüchtlingskinder. Nach 18 Jahren hat das im vergangenen Jahr auch die Bundesregierung akzeptiert und ihren Vorbehalt zur UN-Kinderrechtskonvention von 1992 zurückgenommen. Doch der Schutz und die Gleichberechtigung durch die Konvention gilt in vielen Fällen nur auf dem Papier.

Noch immer werden tausenden minderjährigen Flüchtlingen grundlegende Rechte vorenthalten. Sie werden in Abschiebegefängnisse gesperrt, können oft nicht in die Schule gehen, dürfen keine Ausbildung machen. Schwerst traumatisierte Kinder müssen in Amtsstuben und vor Richtern immer und immer wieder ihre Lebensgeschichten erzählen – oft mit dem Wissen, dass jedes dieser Gespräche ihre Abschiebung bedeuten kann.

Kinder in einem Not-Zeltlager in Port-au-Prince. (Symbolbild)
Kinder in einem Not-Zeltlager in Port-au-Prince. (Symbolbild)
Foto: dpa

Was das bedeutet, zeigen zwei Beispielfälle aus der Arbeit des Vereins Wege ins Leben, einem Wohnprojekt für Flüchtlinge in Berlin. Die beschriebenen Rechtsverletzungen durch den Staat kommen so auch heute noch vor. Denn in der Praxis hat sich durch die Rücknahme des Vorbehalts nichts geändert. Die jungen Flüchtlinge persönlich zu treffen, war nicht möglich, sie werden von ihren Betreuern abgeschirmt. Wie so viele junge Flüchtlinge haben sie große Angst vor Interviews. Auch ihre echten Namen sollen nicht in der Zeitung stehen.

Kinderrechte

Die Vereinten Nationen (UN) verabschiedeten am 20. November 1989 die Konvention über die Rechte des Kindes. Seitdem wird an diesem Tag der Internationale Tag der Kinderrechte begangen.

Kinder haben demnach unter anderem ein Recht auf Leben, auf Freiheit vor Gewalt, Verfolgung und Missbrauch, auf Bildung, Leben in der Familie und auf Schutz vor Armut und Ausbeutung.

Deutschland ratifizierte die Konvention 1992 und nahm 2010 einen Vorbehalt zurück, der Flüchtlinge davon ausschloss – bisher ohne praktische Folgen.

Für die Rechte von Flüchtlingskindern setzt sich die Kampagne „Jetzt erst Recht(e)“ ein.

Dort sitzt der Junge ein halbes Jahr lang. Dann holt Innensenator Ehrhart Körting ihn raus, nachdem Hilfsorganisationen auf das Schicksal des 15-Jährigen hingewiesen hatten. Körting verfügt, dass in Berlin Flüchtlingskinder künftig nicht mehr ins Gefängnis gesteckt werden sollen. In anderen deutschen Städten ist das bis heute üblich – obwohl Deutschland mittlerweile die UN-Konvention vorbehaltlos anerkennt und Flüchtlingskindern damit auf dem Papier nicht nur Gleichbehandlung, sondern sogar besonderen Schutz zusichert.

Yusuf kommt nach der Entlassung aus der Abschiebehaft im Wohnprojekt von Wege ins Leben unter. Er lernt wie besessen Deutsch. Auch als er kurz darauf in die Schule kommt, verbringt er jede freie Minute mit seinen Schulbüchern. Sie helfen ihm, die Erinnerungen zu verdrängen. Doch sie kommen immer wieder hoch. Yusuf ist depressiv, verletzt sich selbst. Irgendwann ist er drei Tage lang verschwunden. Monate später erfahren seine Betreuer, dass er sich umbringen wollte. Zwei Tage und zwei Nächte lang sitzt er an einem See und versucht den Mut zu finden, ins Wasser zu gehen. Er schafft es nicht.

Heute geht es Yusuf besser. Er hat eine Therapie gemacht und seine Depression in den Griff bekommen. Er hat eine Ausbildung gemacht und geheiratet. Im Sommer kam sein Sohn zur Welt.

Auch Pedro* ist durch die Hölle gegangen. In der Nacht überfallen Rebellen das Haus seiner Familie in Angola, erschießen den Vater, vergewaltigen die Mutter und schlagen ihr vor den Augen der Kinder den Schädel ein. Der damals 14-Jährige flieht zusammen mit seiner älteren Schwester. Die beiden jüngeren Schwestern müssen sie zurücklassen. Sie sehen sie nie wieder.

In Deutschland trifft ihn der nächste Schicksalsschlag: die Schwester stirbt an einer Krankheit. Pedro hat niemanden mehr. Dazu droht ihm die Abschiebung. Das Bundesamt für Flüchtlinge klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen den vorläufigen Aufenthaltstitel, den ihm ein Sachbearbeiter eben dieses Amtes zuvor zugesprochen hatte. Pedro muss im Gerichtssaal mitanhören, wie sein Schicksal als Lügenmärchen hingestellt wird. Doch der Richter glaubt ihm, er kann bleiben.

Auch für Pedro ist die Schule die Rettung. Er hat gute Noten, doch wegen der Duldung darf er nach dem Schulabschluss keine Ausbildung machen. Durch sie wollte Pedro die Fachhochschulreife erlangen und Innenarchitektur studieren. Die deutsche Bürokratie durchkreuzt diese Pläne. Als er Jahre später endlich die Niederlassungserlaubnis bekommt, macht er zwar noch die Ausbildung. Doch an die Fachhochschule wird er wohl nicht mehr gehen. Er hält sich jetzt mit wechselnden Jobs über Wasser.
Yusuf und Pedro hatten Glück, dass sie in Deutschland zur Schule gehen konnten und dort Halt fanden. Das ist nicht allen Flüchtlingskindern vergönnt. Zurzeit warten allein in Berlin rund 80 Flüchtlinge auf einen Schulplatz.


*Namen von der Redaktion geändert

Autor:  Maurice Farrouh
Datum:  18 | 11 | 2011
Kommentare:  1
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