Im Streit über die Missbrauchsfälle in katholischen Einrichtungen hat der Anwalt eines Opfers Strafanzeige gegen Erzbischof Robert Zollitsch und seinen Vorgänger im Amt des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, gestellt. Die Staatsanwaltschaft solle ein Ermittlungsverfahren wegen Strafvereitelung einleiten, sagte Rechtsanwalt Christian Sailer aus dem fränkischen Marktheidenfeld am Mittwoch. Dabei berief er sich auf den von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geäußerten Verdacht, die Verantwortlichen in der katholischen Kirche hätten nicht ausreichendes Interesse an einer lückenlosen Aufklärung.
Unterdessen gab es bei der Auseinandersetzung zwischen der Justizministerin und der Deutschen Bischofskonferenz erste Entspannungssignale. Der Konferenzvorsitzende, Erzbischof Robert Zollitsch, sagte am Mittwoch in Freiburg, der angekündigte Brief von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in der Sache zeige, dass die Ministerin das Gespräch suche, es aber nicht in der Öffentlichkeit führen wolle. Offensichtlich auf Drängen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) soll es auch zu einem Gespräch zwischen den Kontrahenten kommen.
Ein Sprecher der Ministerin erklärte, Leutheusser-Schnarrenberger halte an ihrer am Montag geäußerten Kritik am kirchlichen Umgang mit Missbrauchsfällen fest. Danach hatte die Bischofskonferenz sie ultimativ zu einer Korrektur aufgefordert.
Zollitsch bewertete es als positiv, dass die Ministerin in einem Radio-Interview vom Mittwoch ihre Aussagen teilweise korrigiert habe. Leutheusser-Schnarrenberger erklärte, ihr sei nicht an einem Schlagabtausch gelegen, wohl aber an einem besseren Umgang der Kirche mit Missbrauchsfällen. Zugleich betonte sie, es reiche nicht, wenn die Kirche nur bei erwiesenen Missbrauchsfällen zur Selbstanzeige auffordere oder die Behörden einschalte. Die Liberale plädierte für eine Verschärfung der Kirchen-Richtlinien von 2002.
Unterdessen trat der Abt an der Schule des Benediktinerklosters Ettal zurück. Dort hatte es zwischen 1950 und 1990 Missbrauchsfälle gegeben. Der Abt Barnabas Bögle übernehme die Verantwortung dafür, dass in einem Fall möglichen Missbrauchs gegen innerkirchliche Meldepflichten verstoßen worden sei, hieß es. (kna/dpa)
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