Wer Opfer von Ärztepfusch geworden ist, hat in der Regel schlechte Karten. Die Betroffenen haben nicht nur mit den gesundheitlichen Folgen der Behandlungsfehler zu kämpfen. Sie müssen häufig auch einen jahrelangen, am Ende oft erfolglosen Kampf um eine Entschädigung führen. Wichtige Dokumente werden von Kliniken nicht herausgegeben, Patientenakten sind unvollständig, Prozesse werden verschleppt. Damit den Opfern künftig schneller geholfen werden kann, fordert die Mehrheit der Bundesländer einen Härtfallfonds. Er soll im Patientenrechtegesetz verankert werden, das derzeit im Bundesgesundheitsministerium vorbereitet wird.
Nach den Vorstellungen der Länder mit Regierungsbeteiligung von SPD beziehungsweise Grünen, die am Freitag in Berlin vorgestellt wurden, soll der Fonds einen Umfang von jährlich 300 Millionen Euro haben und je Fall auf eine maximale Entschädigung von 100 000 Euro begrenzt werden. Geschätzt wird, dass er rund 35 000 mal pro Jahr in Anspruch genommen wird.
Wien als Vorbild
Vorbild ist eine Regelung der Stadt Wien. Dort bekommen Patienten unter anderem dann eine einmalige Leistung aus einem Fonds, falls Schadenersatzforderungen nur mit aufwendigen, langandauernden Beweisverfahren durchgesetzt werden können. Ähnliches könnte nach Ansicht der Länder auch hierzulande gelten. Der Fonds soll aus Steuermitteln und aus Beiträgen der Haftpflichtversicherer der Ärzte sowie aus Versichertengeldern gespeist werden. Für letztere würde es jedoch keine Mehrbelastung geben. Denn die Länder schlagen vor, von der Zehn-Euro-Zuzahlung pro Kliniktag zwei Euro für den Fonds zu verwenden.
Einen ähnlichen Vorschlag für einen Härtefallfonds hatte im vergangenen Jahr auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), gemacht. Am Ende wurde die Idee aber nicht in die von ihm vorgelegten Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz aufgenommen. Der Grund: Die Haftpflichtversicherer der Ärzte waren dem Vernehmen nach nicht freiwillig bereit, sich ohne entsprechende Gerichtsurteile an Entschädigungszahlungen zu beteiligen.
Neutrale Beratung
Die Regierung wird sich nun aber erneut mit einem Fonds beschäftigen müssen, da die Länder der Ansicht sind, dass sie einem Patientenrechtegesetz im Bundesrat zustimmen müssen. Auch in anderen Punkten gehen die Länder weiter als die Bundesregierung. So haben sie den Vorschlag der gesetzlichen Krankenkassen aufgegriffen, die von den Versicherten selbst zu zahlenden „individuellen Gesundheitsleistungen“ (Igel) stärker zu reglementieren. Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) sagte, es sei vernünftig, bei den Igel-Leistungen eine 24-stündige Bedenkzeit vorzuschreiben, damit Patienten von den Ärzten nicht zur Annahme der häufig fragwürdigen Leistungen gedrängt werden können.
Die Länder fordern in ihrem Eckpunktepapier außerdem einen Rechtsanspruch auf eine Zweitmeinung und auf Einsicht in die Patientenakte. Zudem soll ein Recht auf Beratung durch eine neutrale Institution sowie ein verständlicher Patientenbrief bei wichtigen Therapie-Entscheidungen eingeführt werden. „Unser Ziel ist der mündige Patient“, sagte Senatorin Prüfer-Storcks.
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