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Nach dem Karlsruher Urteil: FDP tritt auf die Bremse

Das Urteil der Verfassungsrichter dürfte für neuen Zwist zwischen Schwarz-Gelb sorgen. Die Justizministerin (CDU) will abwarten - der Innenminister (CDU) drängt zur Eile. Von Steffen Hebestreit

Vor der Verkündung: Richter Papier  und Richterin Hohmann-Dennhardt.
Vor der Verkündung: Richter Papier und Richterin Hohmann-Dennhardt.
Foto: dpa

Berlin. Die Siegerin will den Triumph richtig auskosten. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat kurzfristig zum Auftritt in die Bundespressekonferenz geladen, um einen "herausragend guten Tag für Grundrechte und Datenschutz" zu preisen.

Gerade mal drei Stunden ist das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts alt, da weiß die neue Bundesjustizministerin bereits, dass nun nicht die Zeit für "nationale Schnellschüsse" sei. Nein, die schwarz-gelbe Koalition wolle nun nicht rasch die Vorgaben aus Karlsruhe in ein überarbeitetes Gesetz einweben.

Die FDP-Politikerin hatte sich insgeheim mehr erhofft: das komplette Verbot der Vorratsdatenspeicherung. Nach dem Urteil von Karlsruhe blickt sie nun hoffnungsvoll auf die EU-Ebene, wo die neue EU-Justizkommissarin Viviane Reding ihrerseits vergangene Woche angekündigt hatte, die umstrittene Vorratsdatenspeicherung bis Herbst EU-weit zu evaluieren. Man dürfe nun nicht national vorpreschen, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.

Die Ministerin spricht dem Karlsruher Urteil sogar eine Strahlkraft für weitergehende EU-Überlegungen zu wie die angedachte Sammlung der Fluggastdaten in der Europäischen Union. Maßstäbe dafür seien dafür vom Bundesverfassungsgericht gesetzt worden, denen sich Brüssel nicht verschließen dürfe.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger empfindet sogar Rückenwind für die gesamte schwarz-gelbe Koalition durch den aktuellen Richterspruch, weil er dem Datenschutz so viel Bedeutung beimisse. "Datenschutz soll eine hohe Priorität haben", so sehe es auch der Koalitionsvertrag von Union und FDP vor.

Drei Kilometer und eine Stunde davon entfernt steht Thomas de Maizière (CDU) und spricht mit maßvollen Worten die Erwartung aus, dass die Koalition "recht zügig" eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung auf den Weg bringen wolle. Schließlich hätten die Verfassungsrichter doch klare Vorgaben gemacht und im Grundsatz die Speicherung der Daten auf Vorrat gebilligt. Die Ermittler seien auf die Daten angewiesen. Deshalb will der Bundesinnenminister die zuständige Kabinettskollegin Leutheusser-Schnarrenberger auch "drängend unterstützen" bei dem Unterfangen, ein verfassungskonformes Gesetz zu erstellen. Nun sei es an der Zeit, nicht mehr nur "Nein" zu sagen. "Sondern jetzt ist es an der Zeit, kluge Gesetzgebungsarbeit zu leisten", sagte de Maizière.

Während die schwarz-gelbe Koalition damit fröhlich in den nächsten Konflikt hineinsteuert, lobten Datenschützer, Bürgerrechtler, Netzaktivisten das Karlsruher Urteil. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, verwies auf die neuen Standards für die Speicherung solch sensibler Daten, die Karlsruhe nun erlassen habe. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), der einer der Kläger war, sprach von einer "Ohrfeige für den Gesetzgeber". Als Sieg für den Informantenschutz und die Pressefreiheit feierte der Deutsche Journalisten-Verband das Urteil am Mittag.

Kritische Worte fanden hingegen die Polizeigewerkschaft und der Bund Deutscher Kriminalbeamten. Sie kritisierten, dass die Richter die bestehende Regelung als nichtig erklärt hätten, statt eine Übergangsregelung zuzulassen. Nun sei es kaum mehr möglich, Straftaten zu verfolgen, die mittels Telekommunikation begangen worden seien.

Autor:  Steffen Hebestreit
Datum:  3 | 3 | 2010
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