Gut fünf Jahre nach dem unrechtmäßigen Freiheitsentzug gegen den Umweltaktivisten Jörg Bergstedt hat das hessische Innenministerium eine neue Version geliefert. Demnach erfuhr das Polizeipräsidium erst eine Woche nach der Festnahme, dass Bergstedt von Polizeikräften beobachtet worden war und daher die ihm vorgeworfenen Straftaten gar nicht begangen haben konnte.
Bergstedt war am 14. Mai 2006 nach Sachbeschädigungen nahe dem Wohnhaus des damaligen Innenministers Volker Bouffier (CDU) für vier Tage festgesetzt worden. Er war jedoch zur Tatzeit von Polizeikräften beim Federballspiel beobachtet worden.
Landespolizeipräsident Udo Münch sagte am Donnerstag im Innenausschuss des Hessischen Landtags auf eine Anfrage der SPD, das Polizeipräsidium habe „erst sechs oder sieben Tage später“ erfahren, dass Bergstedt gesehen worden sei. Erst dann hätten die „Objektschutzkräfte“ ihre Berichte über diese Nacht vorgelegt. Diese „Fremdkräfte aus der Bereitschaftspolizei“ hätten Bergstedt beobachtet und nicht, wie bisher angenommen, „Observationskräfte“. Am Morgen nach der Festnahme seien nur die „Observationskräfte“ befragt worden.
Unklar blieb aber weiterhin, warum Bergstedts Alibi den Gerichten vorenthalten wurde. Nach Münchs Angaben hatte die Polizei die Berichte der Objektschützer am 22. Mai erhalten und noch am gleichen Tag an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.
Die Justiz konnte bisher in zahlreichen Ermittlungsverfahren keinen Schuldigen für die Freiheitsberaubung ausfindig machen. Keine Ermittlungen gab es allerdings nach Angaben von Innenminister Boris Rhein (CDU) und der Wiesbadener Staatsanwaltschaft gegen den mittelhessischen Polizeipräsidenten Manfred Schweizer.
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