Die zivilgesellschaftlichen Organisationen Transparency International Deutschland, LobbyControl und Campact haben ihre Forderung nach mehr Transparenz bei Abgeordneten-Nebeneinkünften und einer wirksamen Bestrafung von Abgeordnetenbestechung am Dienstag bekräftigt. Bisher zählt Deutschland zu den wenigen Ländern, die die UN-Konvention gegen Korruption nicht unterzeichnet haben – neben Staaten wie Syrien, Saudi-Arabien und dem Sudan.
Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: „Deutschland muss endlich Teil der internationalen Antikorruptionsgemeinschaft werden und darf sich nicht länger mit Ländern wie Saudi-Arabien und Syrien isolieren.“
Mit vornehmer Zurückhaltung haben Union und FDP auf den Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion reagiert, die Nebenverdienstmöglichkeiten für Abgeordnete neu zu regeln. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), forderte die Sozialdemokraten am Dienstag auf, die Diskussion doch auf einer sachlichen Ebene fortzuführen.
Sein FDP-Pendant Jörg van Essen sagte, das Thema sei absolut nicht geeignet, es parteipolitisch auszuschlachten. Seine Fraktion sei durchaus offen für mehr Transparenz, doch man dürfe dabei nicht die berechtigten Interessen der Abgeordneten außer Acht lassen.
Als Reaktion auf die schweren Vorwürfe von CDU, CSU und FDP gegen den designierten SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück, der seit der Bundestagswahl 2009 knapp 700.000 Euro mit Vortragshonoraren verdient hat, haben die Sozialdemokraten nun einen Vorschlag zur Neuregelung der Nebenverdiensttätigkeiten erarbeitet. Darüber wollen sie am Donnerstag im Rechtsstellungsgremium des Ältestenrates diskutieren. Der Vorschlag wird als Transparenzinitiative Steinbrücks beschrieben, die sich die Fraktion nun zu eigen mache.
Der Plan sieht vor, dass Bundestagsmitglieder künftig präzise darüber Auskunft geben müssen, wie viel Geld sie von wem für Nebentätigkeiten wie Aufsichtsratsmandate, Vortragsauftritte oder andere Beschäftigungen erhalten.
Ausnahme für Anwälte
Bislang müssen die Abgeordneten auf Initiative der rot-grünen Bundesregierung seit 2005 lediglich in drei Stufen angeben, ob sie bis zu 3.500 Euro, bis 7.000 Euro oder mehr Geld für Tätigkeiten neben ihrem Mandat erhalten haben. Union und FDP hatten solche Transparenzregelungen damals als überflüssig abgelehnt.
Eine Ausnahme will die SPD nun lediglich für Rechtsanwälte machen, die aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gar nicht gezwungen werden dürfen, ihre Mandanten oder die Höhe der Aufwendungen zu veröffentlichen. Allerdings wollen die Sozialdemokraten für Anwälte durchsetzen, dass sie dem Bundestagspräsidenten zumindest melden, aus welchen Branchen ihre Auftraggeber stammen.
Der Parlamentsgeschäftsführer der FDP, van Essen, verwies in seiner Entgegnung auf die hohe Zahl von Selbstständigen und Handwerker in seiner Fraktion, deren Geschäftsinteressen ebenso zu wahren seien. Der Bundestag dürfe eben nicht nur aus Berufslosen, Beamten und Gewerkschaftsfunktionären bestehen. Grosse-Brömer (CDU) lehnte die ausgeweiteten SPD-Vorschläge ab und sagte, niemand habe Interesse an einem gläsernen Bürger. Auch die Abgeordneten würden Bürgerrechte nicht an der Garderobe des Reichstags abgeben.
Union und FDP zeigten sich im Gegenzug offen, ein 2010 von der SPD vorgeschlagenes Modell zu prüfen, das zusätzliche Einkommensstufen jenseits der 7.000-Euro-Marke vorsieht. Laut Grosse-Brömer könnten weitere Marken alle 25 000 Euro eingeführt werden mit dem Höchstsatz 150.000 Euro.
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