Die Geschichte klang zu hässlich, um unwahr zu sein: Sie handelte von vier brutalen Neonazis, von einer Fünfjährigen, die auf offener Straße drangsaliert wurde, von einer Teenagerin, die einschritt und dafür übel misshandelt wurde. Das Opfer, eine heute 18-Jährige, wusste noch alles. Sie konnte Tätowierungen, Runen, Schuhe beschreiben und war sich sicher, welcher der vier Täter ihr mit einer skalpellartigen Waffe ein Hakenkreuz in die Hüfte geritzt hatte. Alles stimmig. Alles erschütternd. Alles gelogen?
Am Freitag urteilte das Amtsgericht Hainichen im sogenannten Hakenkreuz-Prozess, dass Rebecca K., die "Heldin von Mittweida", eine Straftat nur vorgetäuscht habe. 40 Arbeitsstunden soll die 18-Jährige, die bis zuletzt keinen Deut von ihrer Schilderung abrückte, nun ableisten. Ansonsten beließ es das Gericht bei einer Verwarnung. Man darf aber sicher sein, dass damit noch nicht das letzte Wort gesprochen ist - zu viele Fragen sind noch offen.
Mittweidas Ruf war ruiniert
Als Rebecca K. am 12. November 2007 ihre Geschichte erstmalig publik machte und als kurz darauf Kamerateams aus ganz Deutschland in Mittweida Stellung bezogen, da waren sich alle noch sicher: Nur so, wie es die ehemalige Lackierer-Auszubildende erzählt hatte, konnte es gewesen sein. Die sächsische Kleinstadt mit ihren 19 000 Einwohnern hatte schon da ihren Ruf weg: In Mittweida war 2006 die inzwischen verbotene Kameradschaft "Sturm 34" gegründet worden, ein brauner Haufen, der im ganzen Landkreis Ausländer attackierte und auf Volksfesten Naziparolen brüllte.
Dass sich ein junges Mädchen allein diesem Mob entgegen stellte, führte zu euphorischen Schlagzeilen. Es folgten Mahnwachen, Schweigeminuten, Gebete. Im Februar 2008 verlieh das "Bündnis für Demokratie und Toleranz" Rebecca K. den Ehrenpreis für Zivilcourage. "Keiner von uns hatte den leisesten Zweifel an ihr", sagte Beiratsmitglied und Bundestagsabgeordnete Monika Lazar (Grüne) am Freitag der FR. Sie hält das Mädchen aus Mittweida bis heute für glaubwürdig.
Verschwundene Zeugin
Nach und nach schlich sich jedoch der Zweifel nach Sachsen. Trotz hoher Belohnung meldete sich kein Zeuge des Vorfalls. Das Aussiedlerkind, das Rebecca K. vor den vier Neonazis beschützt haben will, war zum Tatzeitpunkt offenbar gar nicht in der Stadt. Von Tätern fehlte jede Spur.
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz erhob schließlich Anklage - gegen Rebecca K. Dem Mädchen, bis dahin völlig unbescholten, schlug daraufhin geballte Empörung entgegen. Schon erklärte der Bürgermeister seine Stadt für öffentlich verleumdet. Das Opfer, das zur Täterin wurde, blieb aber über Monate hinweg bei seiner Version. Dass es eng werden würde für Rebecca K., das wurde klar, als ein Rechtsmediziner im Prozess die Meinung äußerte, das Hakenkreuz könne sie sich auch selbst in die Hüfte geritzt haben.
Am Freitag beantragte ihr Anwalt Axel Schweppe vergeblich ein weiteres Rechtsgutachten. "Es gibt kein Motiv in der Psyche, in der Persönlichkeit meiner Mandantin", so der Verteidiger. Nach 22 Zeugen und zwei Gutachten aber hatte die Richterin genug gehört. Rebecca K., da ist sie sich sicher, hat gelogen. So lautet das Urteil. Die Fragen bleiben.
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