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Neue Hartz-IV-Verwaltung: Aus Arge wird ZAG

Langzeitarbeitslose sollen künftig in bundesweit 370 öffentlich-rechtlich organisierten Jobcentern mit dem Namen "Zentrum für Arbeit und Grundsicherung" (ZAG) betreut werden.

Berlin. Langzeitarbeitslose sollen künftig in bundesweit 370 öffentlich-rechtlich organisierten Jobcentern mit dem Namen "Zentrum für Arbeit und Grundsicherung" (ZAG) betreut werden. Dort erhalten sie künftig auch die Leistungen und Hilfen der Grundsicherung aus einer Hand. "Es gibt eine Einigung", sagte der Sprecher des Bundesarbeitsministeriums, Hannes Schwarz, am Montag in Berlin. Der Umbau der als Mischverwaltung von Kommunen und Arbeitsagentur angelegten Jobcenter war vom Bundesverfassungsgericht verlangt worden.

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) verständigte sich am vergangenen Freitag mit den Verhandlungsführern der Länder - dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU) und seinem rheinland-pfälzischen Amtskollegen Kurt Beck (SPD) - "auf eine Konstruktion von Anstalten öffentlichen Rechts".

Für die Neuregelung soll nun das Grundgesetz geändert werden. In den Jobcentern und Argen werden rund fünf Millionen Hartz-IV- Empfänger und ihre Familien betreut. Eine Umbenennung gibt es auch: Aus den bisherigen Arbeitsgemeinschaften (Argen) von Kommunen und Arbeitsagenturen werden Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG) mit eigenem Personal und eigenen Zuständigkeiten.

Die Agenturen für Arbeit kümmern sich in den ZAG wie bisher um die Hartz-IV-Zahlungen und um die Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Die Kommunen sind für sozial flankierende Leistungen und die Kosten von Unterkunft und Heizung zuständig. Die Kommunen müssen ihre Aufgaben durch die ZAG wahrnehmen lassen. Die 69 sogenannten Optionskommunen, die die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern derzeit in (befristeter) Eigenregie betreiben, bekommen auch über Ende 2010 hinaus Bestandsschutz.

Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Kommunen und Arbeitsagenturen - den Trägern der neuen ZAG - sollen neue Kooperationsausschüsse entscheiden: Sie sind mit jeweils drei Vertretern des Bundes und des Landes besetzt. Die Rechtsaufsicht über die ZAG liegt beim Bund: Dieser trägt auch die ZAG-Verwaltungskosten zu 87,4 Prozent. (dpa)

Datum:  16 | 2 | 2009
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