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Neuer Personalausweis: Der virtuelle Bürger

Mit dem neuen Personalausweis soll die eigene Identität auch online nachgewiesen werden können. Der Chaos Computer Club sieht den Nutzen der Plastikkarte - jedenfalls für den Bürger - äußerst skeptisch. Von Marie-Sophie Adeoso

Der neue Personalausweis im Scheckkartenformat (rechts) ist teurer, kann aber auch mehr.
Der neue Personalausweis im Scheckkartenformat (rechts) ist teurer, kann aber auch mehr.
Foto: dpa

Berlin. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat "ein kleines neues Schätzchen" und Millionen Bundesbürger können es auch bald haben: den neuen Personalausweis im Scheckkarten-Format. Vom 1. November an wird das neue Ausweisdokument ausgegeben, mit dem man sich "sicher und komfortabel in der Offline- und Online-Welt bewegen kann", sagte de Maizière am Donnerstag bei der Präsentation des Ausweises in Berlin.

Die neue Identitätskarte soll dem Bürger auch künftig dazu dienen, sich persönlich auszuweisen. Zusätzlich bietet sie jedoch verschiedene neue Funktionen an, um sich auch auf elektronischem Wege "einfach und verlässlich zu identifizieren", so der Minister. So soll mittels der Karte das Betrugsrisiko bei Online- oder Automaten-Dienstleistungen minimiert werden. Der Personalausweis sei in dieser Hinsicht das derzeit sicherste Identifizierungsdokument auf dem weltweiten Markt, versicherte de Maizière.

Beantragung

Vom 1.November an wird nur noch der neue Ausweis ausgegeben. Alte Dokumente können umgetauscht werden, bleiben aber ansonsten noch bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.

Beantragt wird der Personalausweis wie gewohnt auf dem Bürgeramt mit einem bisherigen Ausweisdokument. Eine vorläufige Pin kommt später per Post und kann über das Lesegerät geändert werden.

Erwachsene zahlen für den neuen Personalausweis fast dreimal so viel wie bisher, nämlich 28,80 Euro. Unter 24-Jährige erhalten ihn ermäßigt für 19,80 Euro. Für 16- bis 18-Jährige ist das Erstdokument kostenlos.

Bei Verlust oder Diebstahl kann der Ausweis auf dem Bürgeramt gesperrt werden oder telefonisch unter 0180-1-333333. Dafür ist ein Sperr-Kennwort aus dem Pin-Brief nötig. (msa)

Welche Daten werden gespeichert?

Im Unterschied zum alten Personalausweis ist der neue künftig kleiner und enthält im Inneren einen Chip. Auf diesem werden standardmäßig der vollständige Name, Geburtsdatum- und Ort, Staatsangehörigkeit, Gültigkeitsdauer, sowie Serien- und Zugangsnummer des Dokuments gespeichert. Zudem wird ein digitales Foto des Ausweisinhabers hinterlegt.

Freiwillig ist hingegen die Möglichkeit, zwei digitale Fingerabdrücke auf dem Chip zu speichern. Die Kombination aus Lichtbild und Fingerabdrücken soll eine eindeutige Zuordnung von Dokument und Ausweisinhaber sicherstellen, etwa bei Grenzkontrollen. Beide Elemente dürfen nur von Polizei, Zollverwaltung, Pass- und Personalausweisbehörden sowie den Einwohnermeldeämtern zur Identifizierung eingesehen werden. Nach dem Abholen des Personalausweises werden die Fingerabdruckdaten unwiderruflich aus der amtlichen Datenbank gelöscht, eine bundesweite Speicherung ist gesetzlich untersagt. Zudem würden die Fingerabdrücke "in keinem Fall zur Nutzung privater Anbieter freigegeben", versicherte der Innenminister.

Welche Funktionen hat der neue Personalausweis?

Die Online-Ausweisfunktion ist laut Thomas de Maizière "ein gutes Angebot zur freiwilligen Nutzung" und soll Internet- oder Automatendienstleistungen erleichtern. Auf Wunsch kann das auch eID-Funktion genannte Verfahren jederzeit ein- oder ausgeschaltet werden. Wer es nicht nutzen möchte, kann weiterhin alle Behördengänge persönlich erledigen und sich wie gewohnt ausweisen.

Konkret sollen Karteninhaber mit nur einer sechsstelligen Pin-Nummer zukünftig Service-Leistungen aus dem Bereich des sogenannten E-Commerce und E-Government nutzen können, ohne sich separate Codewörter merken zu müssen. Zu den möglichen Leistungen zählen etwa Online-Banking, Internet-Shopping, E-Mail-Accounts oder Behördendienste. So kann zum Beispiel die KFZ-Zulassung, Steuererklärung oder Flugbuchung mittels der Karte erledigt werden.

Dafür ist ein Lesegerät notwendig, das es ab etwa 10 Euro im Elektro-Fachhandel zu kaufen geben wird. Der Kunde kann in einem Formular der Dienstleister ankreuzen, welche Daten eingelesen werden sollen und gibt diese dann mit der Pin frei. "Nur die Daten können ausgelesen werden, die nötig sind für das jeweilige Rechtsgeschäft", betonte de Maizière.

Mit einer zusätzlichen Unterschriftenfunktion kann der Karteninhaber digitale Verträge und Urkunden rechtsverbindlich unterzeichnen. Dafür ist ein spezielles Lesegerät nötig, das bis zu 60 Euro kostet aber auch für die Online-Ausweisfunktion nutzbar ist. Außerdem muss ein kostenpflichtiges Signaturzertifikat auf den Kartenchip geladen werden.

Ist die Online-Datenübermittlung sicher?

"Wer von mir wissen will, wer ich bin, muss mir zuerst sagen, wer er ist", benannte de Maizière die Prämisse der Online-Ausweisfunktion. So müssen Dienstleister, die das Verfahren anbieten wollen, ein Berechtigungszertifikat beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Dieses muss dem Kunden angezeigt werden, bevor dieser seine Daten übermittelt und wird über den Kartenchip auf seine Echtheit überprüft.

Thomas de Maizière betonte, dass die Datenübermittlung darüber hinaus absolut sicher vor Hackern sei. "Niemand kann ihre Daten mitlesen, ändern oder kopieren", sagte der Minister. Dafür sorgten spezielle Signatur- und Verschlüsselungsverfahren, die international anerkannt und etabliert seien.

Welche Unternehmen bieten die neuen Dienste an?

30 Unternehmen testen das Verfahren derzeit bereits in einer Pilotphase. Dazu zählen Banken und Fluggesellschaften, aber auch die Schufa oder das Bayerische Landesamt für Steuern. Weitere 160 Unternehmen hätten sich bereits für neue Teststufen beworben, sagte Ralph Haupter, Vorstand des Internetsicherheits-Verbundes "sicher im Netz e.V." .

Langfristig soll sich das Verfahren flächendeckend durchsetzen. So sagte Thomas de Maizière: "Wir wollen erreichen, dass bereits zum Start des Ausweises möglichst viele attraktive Anwendungen unserer Pilotpartner und anderer Anbieter bereitstehen und ihre Zahl schnell wächst." Entsprechende Anbieter sind an einem grünblauen Kreislogo erkennbar, das auch auf der Ausweisrückseite abgedruckt ist.

Autor:  Marie-Sophie Adeoso
Datum:  18 | 6 | 2010
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