Während sich die Führungen der Koalitionsparteien am Sonntagmittag noch durch den Regen und die Absperrungen des Berlin-Marathons zum Kanzleramt bewegen, macht das wichtigste Ergebnis ihrer Beratungen schon die Runde: Fünf Euro Erhöhung und keinen Cent mehr für die 6,75 Millionen Hartz-IV-Empfänger. So lautet der Vorschlag der zuständigen Arbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU), und so wird er dann auch beschlossen. Um kurz nach halb drei ist die Runde mit diesem Thema durch.
Die Vorlage von der Leyens entspricht genau dem, was man sich in der FDP von der CDU-Ministerin erwartet hatte: „Wenn sie schlau ist, kommt sie nur mit einem Modell, und das muss niedrig genug sein, um von allen akzeptiert werden zu können“, hatte zuvor noch ein in die Vorgespräche eingeweihter FDP-Mann gesagt. Es hatte im Arbeitsministerium auch die Überlegung gegeben, von der Leyen könne der Runde zwei oder drei Modelle zur Diskussion vorlegen. Doch das barg die Gefahr, dass die Koalition nicht so zügig wie gewünscht zu einem Ergebnis kommen würde.
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Schließlich hatte die Unionsseite von vornherein eine Frist gesetzt: Für 17 Uhr waren ihre Präsidien zu einer gemeinsamen Sitzung in Berlin einberufen. Man hatte also maximal viereinhalb Stunden Zeit. Der straffe Ablauf passt zu dem neuen Bild, das die Koalition nun, genau ein Jahr nach der Bundestagswahl, von sich zeichnen möchte: Sachorientiert und entscheidungsstark. Ganz ist das freilich nicht gelungen: Über die vor allem von der FDP gewünschte Verbesserung der Zuverdienstmöglichkeiten für Hartz-IV-Empfänger konnten die Koalitionäre sich nicht einigen. Hier griffen sie mal wieder zum Mittel der Arbeitsgruppe: Sie soll bis zum 20. Oktober eine Lösung finden.
Fünf Euro, das passt auch gerade noch ins Maß des CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer, der per Sonntags-Interview verkündet hatte, am liebsten würde er das Arbeitslosengeld II gar nicht anheben. „Der Sozialstaat darf nicht aus dem Ruder laufen, er muss bezahlbar bleiben“, sagte er und verzichtete an dieser Stelle darauf, der Bedeutung des „S“ im Namen seiner Partei größere Beachtung zu schenken. Der Vorstoß Seehofers entlastete zugleich den FDP-Vorsitzenden Guido Westerwelle und die CDU-Chefin Angela Merkel. Denn schließlich hatte Westerwelle die politischen Debatten des Jahres über Hartz IV mit seinen Bemerkungen über leistungsloses Einkommen und spätrömische Dekadenz eingeleitet. Er konnte einer großzügigen Erhöhung dieser weitgehend leistungslosen Einkommens also schon aus Gründen der Achtung vor seiner früheren Argumentation gar nicht zustimmen. Deshalb stand Merkel im Verdacht, unter dem Druck ihres Koalitionspartners zu handeln. Genau stellt es der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel gleichwohl dar.
Ihm wird die Nachricht aus dem Kanzleramt während seiner Rede vor dem SPD-Parteitag in Berlin zugesteckt, und flugs baut er sie in seine Attacken auf die Koalition ein: „Die Merkel lässt sich gerade von Westerwelle dazu erpressen, das Bundesverfassungsgericht zu missachten“, ruft er den Delegierten zu. Grünen-Fraktionschefin Renate Künast sagte: „Die Würde des Menschen ist mehr als fünf Euro wert.“ Die willkürliche Berechnung werde notfalls in Karlsruhe geprüft werden.
Langsam herunter moderiert
Die Koalition hatte sich seit Tagen bemüht, die Erwartungen an eine Erhöhung der Hartz-IV-Sätze herunter zu moderieren. Nach einem Gespräch Merkels am Donnerstagabend mit den Unionsministerpräsidenten hieß es, die Anhebung werde deutlich unter 20 Euro bleiben, und es werde kein Geld mehr für Alkohol und Tabak geben. Über das Wochenende kommt dann der Betrag zehn Euro ins Spiel, und Finanzminister Wolfgang Schäuble verkündet, er werde kein zusätzliches Geld für Hartz-IV-Empfänger freigeben.
Und es gab erste Hinweise, dass die Sätze für Kinder nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sogar sinken müssten. Das habe sie sprachlos gemacht, bekannte von der Leyen gestern. Immerhin setzte sie durch, dass diese Kürzung erst einmal nicht stattfindet. Der Aufschrei der Öffentlichkeit wäre wohl auch zu laut geworden.
Übrigens hatte noch einer ein Interesse, die Beratungen im Kanzleramt möglichst straff und kurz zu halten: Außenminister Westerwelle war erst morgens aus New York zurück gekehrt. Immerhin mussten die anderen Sitzungsteilnehmer nicht unter möglichen Folgen des Nachtfluges leiden. Er werde erst einmal nach Hause fahren und ein frisches Hemd anziehen, verkündete der FDP-Vorsitzende.
Im vorliegenden Referentenentwurf steht festgeschrieben, wie die künftigen Regelsätze berechnet werden. Die konkreten Zahlen werden allerdings erst am 27. September in einem „Artikel 2“ nachgereicht, da die neue Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 vom Statistischen Bundesamt derzeit noch ausgewertet wird. Die Stichprobe ist die Grundlage für die Festsetzung der Hartz-IV-Sätze. In einer Woche steht dann fest, ob Langzeitarbeitslose künftig mehr Geld bekommen. Für Erwachsene und Kinder soll es ab Januar 2011 jeweils einen eigenständigen Basissatz geben. Der Regelsatz für einen Erwachsenen beträgt derzeit 359 Euro monatlich.
Bei der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe befragen die Statistiker alle fünf Jahre mehr als 60.000 Haushalte, die über einen Zeitraum von drei Monaten alle Ausgaben notieren. Der Regelsatz orientiert sich aber nicht an all diesen Haushalten, sondern auch künftig nur am Ausgabeverhalten des unteren Fünftels auf der Einkommensskala. Herausgenommen werden allerdings Haushalte, die bereits von Transferleistungen wie dem Arbeitslosengeld II leben. Bei der Stichprobe werden 240 Posten abgefragt. Nicht alle werden aber für die Berechnung der Regelsätze herangezogen - zum Beispiel der Posten „illegale Drogen und Glücksspiel“. Neu berücksichtigt werden in den Regelsätzen unter anderem Kosten für den Internetanschluss und die Praxisgebühr.
Ob die Regelsätze angehoben werden, hängt in den Jahren zwischen den Einkommens- und Verbrauchsstichproben von der Preis- (70 Prozent) und Lohnentwicklung (30 Prozent) ab, später von der sogenannten laufenden Wirtschaftsrechnung. Die laufende Wirtschaftsrechnung ist eine jährliche, etwas kleinere Verbrauchsstichprobe. Die Sätze werden jährlich zum 1. Juli angepasst. Die Bundesregierung vollzieht mit der Reform einen Systemwechsel, da Hartz IV bisher wie die Renten angehoben wurde.
Kinder und Jugendliche aus Hartz-IV„-Familien erhalten künftig über das Jobcenter Zuschüsse für die Lernförderung, Schulmaterial (auch Klassenfahrten), Mittagessen und Freizeitaktivitäten. Die Kommunen können entscheiden, ob die Dienstleistungen über Chipkarten, Gutscheine, Formulare oder das Internet abgerechnet werden. Im Bundeshaushalt sind als Vorsorge für zusätzliche Investitionen in die Bildung bedürftiger Kinder jährlich 480 Millionen Euro veranschlagt. Von der Leyens Ministerium bezahlt die warmen Mittagessen aus ihrem Sozialetat. Insgesamt leben rund zwei Millionen Kinder und Jugendliche in Hartz-IV-Familien.
Am 20. Oktober ist die Entscheidung im Bundeskabinett vorgesehen. Am 17. Dezember ist die letzte Bundesratssitzung in diesem Jahr. Kommt es bei dem zustimmungspflichtigen Gesetz nicht zu einer Einigung, treten die neuen Regelsätze trotzdem in Kraft. So hat das Verfassungsgericht geurteilt. Die restlichen Neuregelungen könnten dann im Laufe des kommenden Jahres rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt werden.
Im Regelwerk wird genau festgelegt was Pflichtverletzungen bei Hartz IV sind und welche Sanktionen für welche Dauer dafür infrage kommen. Die Strafe muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntnisnahme ausgesprochen werden.
Die Kommunen werden ermächtigt, Grenzwerte und Pauschalen für regional angemessene Wohn- und Heizkosten festzulegen. Die Gründe für eine Direktüberweisung der Kosten an den Vermieter stehen künftig im Gesetz. (dapd)
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