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Niedersächsischer Justizminister: „Wir brauchen die Sicherungsverwahrung“

Der niedersächsische Justizminister Busemann über den Schutz der Bevölkerung und das Straßburger Urteil zur Sicherheitsverwahrung.

Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) fordert, die Lücken bei der Sicherungsverwahrung zu schließen.
Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) fordert, die Lücken bei der Sicherungsverwahrung zu schließen.
Foto: Nigel Treblin

Herr Busemann, musste Niedersachsen bereits gefährliche Straftäter freilassen wegen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte?

Nein, bislang mussten wir niemanden aus der Sicherungsverwahrung entlassen, zwei Anträge hat das Oberlandesgericht abgewiesen. Die unabhängige Justiz in Niedersachsen teilt offenbar meine Position, dass die Sicherungsverwahrung rechtlich einwandfrei und verfassungskonform ist. Damit folgen wir der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Zur Person

Bernd Busemann, Jahrgang 1952, ist seit 2008 Justizminister des Landes Niedersachsen. Der CDU-Politiker und Jurist sitzt seit 1994 im Landtag.
Bereits seit 2003 gehört Busemann der Landesregierung an; bis Februar 2008 war er Kultusminister.An der nachträglichen Sicherungsverwahrung möchte der niedersächsische Justizminister festhalten. Er stellt sich damit gegen die Reformpläne von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Er könne ihre Position nicht nachvollziehen, sagt er im FR-Interview. FR

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hält das Straßburger Urteil für verbindlich.

Diese Position kann ich insofern nicht nachvollziehen, als dieses Urteil keinen Automatismus auslöst. Straßburg mag wichtige Hinweise geben, die bisherige Unterbringung der Betroffenen ist sicherlich verbesserungsfähig, aber jeder Fall erfordert eine Einzelfallprüfung. Grundsätzlich gilt für mich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Sicherungsverwahrung auch rückwirkend angewandt werden darf. Die Konsequenz des Straßburger Urteils kann nicht sein, dass wir gefährliche Straftäter einfach freilassen und die Bevölkerung gefährden.

Straßburg kritisiert, dass Deutschland die Sicherungsverwahrung 1998 rückwirkend verlängert hat und fordert, die Betroffenen freizulassen.

Die Entscheidung der Straßburger Richter hat rechtlich den Charakter eines Bundesgesetzes, darüber stehen die Verfassungsgerichtsurteile. Karlsruhe hat 2004 auch und gerade die nachträgliche Sicherungsverwahrung für grundgesetzkonform erklärt. Zuletzt haben die Richter diese Position in Eilentscheidungen mehrfach aufrecht erhalten. Deshalb rate ich, eine Hauptsacheentscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, die meines Wissens in den nächsten Monaten ansteht.

Das Kabinett beschließt am Mittwoch, dass in den Altfällen rückfallgefährdete Straftäter als „psychisch gestörte Gewalttäter“ in geschlossene Einrichtungen gesteckt werden sollen.

Im Grundsatz begrüße ich dieses Vorhaben. Rechtlich wird es aber hochkompliziert, die Tatbestände, die zur weiteren Festsetzung dieser Täter legitimieren, sauber abzugrenzen. Da ist ein juristisches Kunstwerk erforderlich. Ich ärgere mich aber, dass die Eckpunkte die Kosten für die Regelung den Ländern aufdrücken. Alarmierender finde ich, dass das gesamte Verfahren so lange dauert. Ich fürchte, bis das neue Gesetz rechtskräftig wird, sind die meisten dieser sogenannten Altfälle auf freiem Fuß.

Muss die Sicherungsverwahrung komplett reformiert werden?

Eine Reform ist dringend geboten, so sieht es auch der schwarz-gelbe Koalitionsvertrag vor. Der Gesetzgeber muss die bestehenden Schutzlücken schließen, um die Allgemeinheit zu schützen. Die Bundesjustizministerin hat bisher aber nur Eckpunkte vorgelegt . Es gibt noch keinen Gesetzestext. Den müssen wir aber prüfen, wenn die nachträgliche Sicherungsverwahrung abgeschafft werden soll. Wir brauchen die Möglichkeit, einen rückfallgefährdeten Schwerverbrecher festzuhalten, auch wenn sich seine Gefährlichkeit erst in der Haftzeit zeigt. Damit, die Sicherungsverwahrung auf schwere Gewalttaten zu beschränken, kann ich notfalls leben. Aber dann muss es auch Sicherheit für die Bevölkerung geben. Sonst kündige ich meinen Widerstand dagegen an.

Interview: Steffen Hebestreit

Datum:  31 | 8 | 2010
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