„Worauf sollen wir noch warten für Neuwahlen?“, sagte ein SPD-Vorstands-Mitglied der Frankfurter Rundschau. Zuvor hatte das Landesverfassungsgericht Kredite für den Nachtragshaushalt der rot-grünen Minderheitsregierung vorerst gestoppt.
Sollte das Parlament aufgelöst werden, müsste binnen 60 Tagen gewählt werden. „Bis dahin sind unsere Umfragen weiterhin bombig“, sagte der Genosse. Allerdings wird die Regierung wohl das endgültige Urteil abwarten.
Bereits vor dem Spruch hatte die grüne Fraktionschefin Sylvia Löhrmann in einem Interview für Neuwahlen geworben. „Ein Scheitern des Haushalts hätte unmittelbare Folgen – Neuwahlen“, sagte sie zu Wochenbeginn.
Entscheidung wohl erst im März
Tatsächlich entscheiden die Richter erst im März endgültig über die Rechtmäßigkeit des Haushalts. Der umfasst alle politisch wichtigen Entscheidungen der Regierung, etwa Hilfen für die Kommunen und mehr Kita-Plätze, und ist daher symbolisch bedeutsam. Kurz vor dem Jahreswechsel waren mit den Stimmen von SPD und Grünen sowie einiger Abgeordneter der Linken zusätzliche Kredite in Höhe von 1,8 Milliarden Euro genehmigt worden.
Die Opposition will nicht mitspielen
CDU und FDP sind daraufhin vor das Verfassungsgericht gezogen. Und müssten nun möglicherweise den ungeliebten Neuwahlen zustimmen. „Wir sehen keinen Grund für Neuwahlen“, sagt auch der Linken-Fraktionschef Wolfgang Zimmermann der FR.
Falls Ministerpräsidenten Hannelore Kraft (SPD) und die Grüne Löhrmann den Landtag auflösen wollen, sind sie auf mindestens eine Stimme oder Enthaltung aus der Opposition angewiesen. CDU und FDP haben sich noch nicht positioniert. Immerhin sagte der designierte Landesvorsitzende der CDU, Norbert Röttgen, dass er antreten werde, sollte es zu Neuwahlen kommen.
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