Berlin. Es ist ein bizarrer Streit über eines der letzten Überbleibsel der NS-Justiz. Ein Streit über die Rechtstaatlichkeit von NS-Gesetzen. Ein Streit darüber, ob bald 65 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs nicht endlich auch die letzten Opfer der NS-Justiz rehabilitiert werden sollten.
Doch der Reihe nach: Im Jahr 2002 beschloss die rot-grüne Regierung, alle Deserteure, Kriegsdienstverweigerer und "Wehrkraftzersetzer" pauschal zu rehabilitieren. In der NS-Zeit waren etwa 30 000 Todesurteile wegen dieser "Delikte" ergangen. Die einzigen, die von der Rehabilitierung ausgenommen wurden, waren jene, die wegen "Kriegsverrat" (Paragraf 91b des Reichsstrafgesetzbuchs) verurteilt wurden. Denn es könne nicht ausgeschlossen werden, dass andere durch deren Taten zu Schaden gekommen seien.
Inzwischen liegen Studien vor, die nicht einen Fall beschreiben, in denen ein "Kriegsverräter" jemandem geschadet hat. Vielmehr seien in den letzten Kriegsjahren, so schreiben die Militärhistoriker Wolfram Wette und Detlef Vogel nach Auswertung von 33 Urteilen, meist "einfache Soldaten" verurteilt worden. Oft reichten kritische Worte über das Regime für ein Urteil aus. Wettes Fazit: Über Kriegsverräter kursieren falsche Vorstellungen.
Im Bundestag streben mehrere Parteien die Rehabilitierung der Kriegsverräter an. Namhafte Verfassungsrechtler unterstützen die Initiative ebenso wie der Evangelische Bischof Wolfgang Huber. Die Linke hat schon 2006 ein entsprechendes Gesetz eingebracht, auch in der SPD-Fraktion gibt es einen Gesetzentwurf, der der FR vorliegt. Mit drei wenigen Ergänzungen des "Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege" wäre die Sache erledigt.
Selbst Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) sieht "keine Vorbehalte dagegen", wie er in einem Schreiben an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am 28. April dieses Jahres formuliert. Dennoch wird es in dieser Legislaturperiode nicht zu einer Rehabilitierung der Kriegsverräter kommen. "Ich bin erschüttert, dass es uns trotz intensiver Versuche nicht gelungen ist, die Unionsseite dafür zu gewinnen", sagte Carl-Christian Dressel (SPD) der FR. Ohne Zustimmung von CDU/CSU könne die SPD, so sehe es der Koalitionsvertrag vor, keinen Gesetzentwurf einbringen. "Ich weiß nicht, welche Gruppeninteressen die Union mit ihrer Blockade bedienen will", so Dressel.
Sind alle Urteile falsch?
Von Gruppeninteressen will Norbert Geis nichts wissen. Der CSU-Politiker steht an der Spitze jener Politiker, denen eine Rehabilitierung ein Graus ist. "Es verwundert mich einfach, weshalb die SPD diese Leute plötzlich rehabilitieren will, obwohl sie sie 2002 noch ausgenommen hatte", sagte Geis der FR. Bei einer pauschalen Rehabilitierung könne nicht ausgeschlossen werden, dass es Fälle gebe, in denen ein Verräter eben doch anderen geschadet habe. Darüber hinaus sei eine solche pauschale Aufhebung unerträglich für ihn, weil damit die Arbeit von Juristen in der NS-Zeit pauschal verunglimpft würde. "Alle Urteile würden damit zu Unrechtsurteilen." Geis findet, die Hinterbliebenen könnte in jedem Einzelfall prüfen lassen, ob ihnen damals Unrecht widerfahren sei.
Jan Korte (Linke) versteht die Diskussion nicht, schließlich habe der frühere Verfassungsrichter Hans Hugo Wolf, selbst CDU-Mitglied, in einem Gutachten dargelegt, dass die so genannte Kriegsverrats-Novelle "schlechterdings unvereinbar" mit rechtsstaatlichen Grundsätzen gewesen sei, weil sie ausnahmslos die Todesstrafe vorgesehen und keine minder schweren Fälle vorgesehen habe. Am Freitag will die Linke den Bundestag noch mal mit dieser Sache befassen. Korte versteht nicht, "wieso die SPD die Angelegenheit nicht als Gewissensentscheidung bezeichnet, dann wäre die Abstimmung offen und der Koalitionsvertrag kein Hindernis mehr".
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