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Obamas fatales Signal: "Bei Folter gibt es keinen Befehlsnotstand"

Die neue US-Administration tut sich schwer mit Bushs Anti-Terror-Erbe. Einerseits werden brutale Methoden verurteilt, andererseits - und das kritisieren Menschenrechtler - soll keiner bestraft werden.

Herr Heinz, US-Präsident Obama will keine Strafverfolgung von CIA-Folterern, weil sie, wie er sagt, "im guten Glauben an die Vorgaben des Justizministeriums" gehandelt haben.

Das ist mehr als fragwürdig. Folter ist absolut verboten und nach dem Völkergewohnheitsrecht in jedem Fall eine Straftat. Die USA haben außerdem die Antifolterkonvention der UN unterzeichnet, und es gibt ein US-Gesetz, das Folter verbietet. Auch ein Regierungsmemorandum wie das des Justizministeriums kann das Völkerrecht nicht aushebeln. Und aus den jetzt veröffentlichten Dokumenten geht klar hervor: Die Verhörmethoden waren Folter, und sie wurde systematisch organisiert von ganz oben.

Zur Person

Wolfgang Heinz, 55, ist Politologe am Deutschen Institut für Menschenrechte und Mitglied des Anti-Folterkomitees des Europarates. Er sitzt außerdem im Expertenausschuss des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen (UN). Der 2008 geschaffene Ausschuss soll als Denkfabrik den Menschenrechtsrat beraten.

Wer ist verantwortlich?

Es muss gegen die ermittelt werden, die rechtlich und politisch den Raum für die Anwendung von Folter eröffnet haben, also hohe Mitarbeiter des Justizministeriums, die das Memorandum verfasst und unterzeichnet haben. Zwar darf ein Jurist auch strittige Rechtsauffassungen vertreten - das erlaubt die Meinungsfreiheit. Aber er darf nicht, wie im Memorandum, Folter legitimieren.

Und die CIA-Mitarbeiter, die gefoltert haben?

Auch sie müssten vor Gericht gestellt werden. In der UN-Antifolterkonvention heißt es: "Eine von einem Vorgesetzten oder einem Träger öffentlicher Gewalt erteilte Weisung darf nicht als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden." Auf einen Befehlsnotstand können sie sich nicht berufen, das wurde schon in den Nürnberger Prozessen festgestellt.

Hätte die CIA auch ohne die Memoranden gefoltert?

Wahrscheinlich nicht. Die CIA hat ja, um sich abzusichern, eigens beim Justizministerium angefragt: Sind die Verhörmethoden nach nationalem und Völkerrecht zulässig? Daraufhin ist der Rahmen definiert worden - kurz gefasst, nach der verqueren Logik: Folter mag zwar verboten sein, aber was wir machen, ist keine.

Welche Möglichkeiten bleiben nach Obamas Erklärung?

Vor US-Gerichten können mögliche Folterer trotzdem verklagt werden, wenn sie namentlich bekannt sind. Das könnten die Opfer oder US-Menschenrechtsorganisationen machen. Wenn die Gerichte zum Schluss kommen: Das Folterverbot hat im US-Recht - Memorandum hin oder her - immer bestanden, dann wären auch Verurteilungen möglich. Es hängt nicht nur alles an Obama, die US-Justiz hat ein eigenes Gewicht. Der Präsident könnte Verurteilte immer noch begnadigen.

Aber was, wenn Obama eine formelle Amnestie ausspricht?

Dazu bräuchte er die Zustimmung des Kongresses. Eine Amnestie verstieße aber gegen die Antifolterkonvention, und politisch wäre sie fatal. Denn es geht nicht nur um individuelle Schuld, sondern darum, das System mit den Befehls- und Legitimationsketten aufzuarbeiten. Das geht nur juristisch.

Es gibt Kräfte, die fordern eine Wahrheitskommission.

Das wäre sinnvoll. Um die Ära umfassend zu verstehen, sind z. B. auch Historiker und Soziologen nötig. Aber ein Ersatz für juristische Aufarbeitung ist das nicht.

Wenn es zu Klagen kommt - wie ist die Beweislage?

Die im Memorandum aufgelisteten Techniken sind zum Teil ausgesprochen schwere Folter, die schlimme körperliche und psychische Qualen bewirkt. Doch der Nachweis vor Gericht ist schwierig, denn sie hinterlässt kaum sichtbare Spuren. Der Nachweis des politischen Willens der Regierung ist anhand der Memoranden einfach zu führen. Überdies gibt es noch weitere Dokumente, die zeigen, dass es ein System von Misshandlungen gab: etwa einen jüngst veröffentlichten Bericht des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes von 2007 über 14 Gefangene auf Guantánamo und eine Studie von US-Menschenrechtsorganisationen von 2006, die immerhin 300 Folterfälle zusammengetragen haben.

Was wären die Folgen, wenn es keine Strafverfolgung gibt?

Der Schaden wäre immens. Die Verfehlungen der Ära Bush würden nicht aufgeklärt und das Argument der Cheneys und Rumsfelds, die Verhöre seien für den Schutz der USA notwendig gewesen, nicht abschließend entkräftet. Das fatale Prinzip würde bestätigt, das die Geschichte der USA seit Präsident Nixons Begnadigung durch Präsident Ford durchzieht: Straftaten im Regierungsauftrag werden nicht geahndet. International würde Obama die großen Hoffnungen, die gerade Bürgerrechtler in ihn setzen, enttäuschen. Repressive Regimes, denen der Westen Menschenrechte predigt, könnten sich in ihrer Praxis durch die "doppelten Standards" des Westens bestätigt fühlen.

Interview: Ursula Rüssmann

Datum:  17 | 4 | 2009
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