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Oberverwaltungsgericht: Kein Bombodrom für Bundeswehr

Das Oberverwaltungsgericht als Berufungsinstanz bestätigte die Aufhebung der Betriebserlaubnis. Die geplanten 1700 Tiefflüge pro Jahr sind damit unmöglich.

Ein Mann mit einem Stirnband mit der Aufschrift No Bomb (Archivbild).
Ein Mann mit einem Stirnband mit der Aufschrift "No Bomb" (Archivbild).
Foto: ddp

Berlin. Die Bundeswehr darf den ehemaligen sowjetischen Truppenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide im Norden Brandenburgs weiterhin nicht in Betrieb nehmen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies am Freitag Berufungen des Verteidigungsministeriums gegen drei Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam zurück und bestätigte damit die Aufhebung der Betriebserlaubnis für das sogenannte Bombodrom.

Beim Potsdamer Gericht waren insgesamt 20 Klagen von Gemeinden, Initiativen und Unternehmern gegen eine 2003 vom Ministerium erlassene Betriebserlaubnis für das Bombodrom eingereicht worden. Das Gericht hatte drei Musterklagen ausgewählt und diesen stattgegeben.

Dagegen war das Ministerium in Berufung gegangen. Die Entscheidung des OVG ist noch nicht rechtskräftig. In allen drei Fällen ließ das Gericht Revision zu.

Die Luftwaffe will den rund 12 000 Hektar großen Luft-Boden-Schießplatz an der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern wieder in Betrieb nehmen und für 1700 Tiefflug-Einsätze pro Jahr nutzen.

Dagegen wehren sich seit Jahren Initiativen, Unternehmen und Gemeinden aus Brandenburg, Berlin und Mecklenburg. (ddp)

Datum:  27 | 3 | 2009
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