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Omar al-Baschir: Haftbefehl mit Sprengkraft

Der Internationale Strafgerichtshof greift massiv in den Darfur-Konflikt ein - und erschwert damit nach Ansicht von Kritikern die Suche nach Friedenslösungen.

Noch stehen viele Sudanesen hinter ihrem Präsidenten Omar al-Baschir.
Noch stehen viele Sudanesen hinter ihrem Präsidenten Omar al-Baschir.
Foto: dpa

Zum ersten Mal in seiner Geschichte hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag mit dem sudanesischen Präsidenten Omar al-Baschir einen amtierenden Staatschef auf die Fahndungsliste gesetzt. Der 65-Jährige soll sich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verantworten. Ihm wird in dem Haftbefehl vorgeworfen, für den Tod und die Vertreibung Hunderttausender von Bewohnern der Darfur-Provinzen sowie die Vergewaltigung Tausender Frauen verantwortlich zu sein.

Im Sudan wurde die Entscheidung mit Empörung aufgenommen. Nur wenige Minuten nach der Bekanntgabe des Haftbefehls kam es in der Hauptstadt Khartum zu ersten Protesten. Es wird erwartet, dass die Kundgebungen noch an Größe zunehmen werden.

Die Proteste waren von der Regierung angekündigt worden: Es seien "Äußerungen des Volkes" zu erwarten, sagte Informationsminister Kamal al-Ebeid. Die Streitkräfte drohten, sich "jeden vorzuknöpfen", der mit dem Gerichtshof kooperiere "und ihn als Plattform für politische Erpressung und Destabilisierung benutzt", sagte ein Armeesprecher. Gleichzeitig sicherte die Regierung ausländischen Staatsbürgern Schutz zu: Vor allem Botschaften westlicher Nationen hatten bereits zuvor die Sicherheit verstärkt.

In einer ersten Reaktion gegen internationale Hilfsorganisationen forderte der Sudan die Ärzte ohne Grenzen (MSF) zum Rückzug aus dem Darfur auf. Die MSF-Zentrale beorderte daraufhin ihre Mitarbeiter zurück. Auch die im Darfur stationierten UN-Blauhelme gelten als gefährdet. "Ich bin sicher, dass es zu einzelnen Gewaltakten kommen wird", sagte der Chef der Friedenstruppen, Alain Le Roy. Die Soldaten jedoch auf alle Eventualitäten vorbereitet.

Der Haftbefehl ist umstritten. Während sich westliche Regierungen wie die USA, Großbritannien und Frankreich dafür ausgesprochen haben, suchten fast alle Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union und der Arabischen Liga sowie die UN-Sicherheitsratsmitglieder China und Russland den Haftbefehl zu verhindern oder zumindest um ein Jahr hinauszuzögern.

Ihrer Auffassung nach macht ein Verfahren alle Friedensbemühungen im Darfur zunichte. Selbst westliche Experten wie der ehemalige US-Beauftragte für den Sudan, Andrew Natsios, halten die Anklage für den möglichen Beginn eines "Desasters. Dieser Schritt könnte jede Hoffnung auf eine friedliche Lösung der sudanesischen Konflikte vollends zunichte machen", sagte Natsios. Auch der Sudankenner Hussein Solomon räumt ein, dass es zu einer weiteren Destabilisierung des ohnehin höchst labilen Vielvölkerstaates kommen könne. So sei zu erwarten, dass die Kämpfe zunehmen und sich die Spannungen mit dem Nachbarstaat Tschad zu einem Krieg zuspitzen. Außerdem sei der Frieden mit dem Süden des Landes neuen Belastungen ausgesetzt: Beide Seiten rüsteten bereits wieder ihre Streitkräfte auf.

Dabei kann al-Baschir nicht einmal in seiner eigenen Partei mit geschlossener Unterstützung rechnen: Dort warten hochrangige Politiker wie sein Stellvertreter Ali Osman Taha auf eine Chance, den Staatspräsidenten zu beerben. Dennoch befürwortet Solomon den Haftbefehl, weil sich nur so die Spirale der Gewalt stoppen lasse: "Der Sudan ist ein gescheiterter Staat und braucht einen neuen Start", so der Politikprofessor.

Auch Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch und Amnesty International begrüßten die Anklage: Erstmals sei klargestellt worden, dass "auch Präsidenten keinen Freischein für schreckliche Verbrechen" haben, so HRW-Direktor Richard Dicker. Südafrikas Friedensnobelpreisträger Desmond Tutu forderte: "Afrikas Staatschefs sollten jetzt die historische Gelegenheit ergreifen und sich nicht weiter hinter den Mann stellen, der sein Land in einen Friedhof verwandelt hat."

Dass al-Baschir bald verhaftet wird, ist jedoch unwahrscheinlich - auch wenn eine 2005 vom UN-Sicherheitsrat verabschiedete Resolution die sudanesischen Behörden zur Kooperation mit dem Gerichtshof verpflichtet. Niemand rechnet damit, dass das geschieht. Eine Verhaftung durch UN-Blauhelme ist ebenfalls ausgeschlossen: Das sei in ihrem Mandat nicht vorgesehen, heißt es. Ob die 30 afrikanischen Staaten, die das Statut des Gerichtshofs ratifiziert haben, verpflichtet sind, al-Baschir im Fall einer Einreise in ihr Land festzunehmen, ist umstritten. Die Staatschefs könnten sich auf den Standpunkt stellen, dass die Immunität eines Präsidenten ihn vor der Verhaftung schützt.

Autor:  JOHANNES DIETERICH
Datum:  5 | 3 | 2009
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